G
Gelöschtes Mitglied 46910
Gast
Musste mal wieder meine Kontoauszüge vorlegen. Natürlich habe ich dieses Mal von meinem Recht Gebrauch gemacht, diese zu schwärzen.
Von meinem Konto gehen hauptsächlich kleinere Beträge weg. Dementsprechend "Schwarz" sieht auch mein Konto aus. Einnahmen hab ich nicht geschwärzt. Selbstverständlich hab ich nur den Verwendungszweck der Ausgaben geschwärzt.
Vielleicht habe ich dann doch zu viel unkenntlich gemacht. Wenige Beträge sind über 50 €. Das werd ich noch Korrigieren.
Aber ansonsten kann das JC doch kaum meine ungeschwärzten Auszüge verlangen?! Oder doch?
Glaubt man einigen Infoseiten, sind die JC sogar dazu verpflichtet, auf die Möglichkeit der Schwärzung hinzuweisen?!
Was soll ich tun?
Von meinem Konto gehen hauptsächlich kleinere Beträge weg. Dementsprechend "Schwarz" sieht auch mein Konto aus. Einnahmen hab ich nicht geschwärzt. Selbstverständlich hab ich nur den Verwendungszweck der Ausgaben geschwärzt.
Vielleicht habe ich dann doch zu viel unkenntlich gemacht. Wenige Beträge sind über 50 €. Das werd ich noch Korrigieren.
Aber ansonsten kann das JC doch kaum meine ungeschwärzten Auszüge verlangen?! Oder doch?
Glaubt man einigen Infoseiten, sind die JC sogar dazu verpflichtet, auf die Möglichkeit der Schwärzung hinzuweisen?!
Was soll ich tun?