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Ein freundliches Hallo in die Runde,
ich bin mal wieder für einige Zeit im (Deutsch-)Ländle. Da es hier in der Region keine nennenswerten Arbeitsplatzangebote gibt (auch Stellengesuche der Marke "mache jeden Job" ziehen nicht) und wir noch nicht genug Erspartes haben, um Staatskontakte gänzlich zu vermeiden bzw. alle Zwangsabgaben (KV für 2 Pers., GEZ ) abzuführen, müssen wir erneut in den sauren Apfel beißen und um staatliche Unterstützung ersuchen...
DIe Antragsunterlagen liegen (nach formloser Antragstellung im zuständigen JC ) inzwischen hier vor und den Termin für das "Erstgepräch" haben wir auch schon mitgeteilt bekommen.
Auf dieses Erstgepräch möchte ich mich natürlich angemessen vorbereiten. Ebenso wie auf die Inhalte der Eingliederungsvereinbarung...
Die Sachbearbeiterin, die für das Erstgespräch zuständig ist, hat sich in der Vergangenheit bei der Festlegung unserer Pflichten freiwillig verhältnismäßig umgänglich gezeigt, so daß ich nicht sofort die große Keule auspacken mußte. Ich hoffe, daß das auch diesmal wieder so wird...
Allerdings hat es im letzten Jahr erhebliche Probleme mit dem Sachbearbeiter gegeben, der im Anschluß für uns zuständig war: EGV -VA für eine Bewerbungsmaßnahme, an der ich nicht teilnehmen wollte (hatte ich bereits im Vorjahr), mehrere erfolglose Sanktionsversuche und bis heute unbearbeitete Erstattungsanträge (Bewerbungskosten, Fahrtkosten , verauslagte Kosten für juristische Auseinandersetzungen).
Und um diese unbearbeiteten Erstattungsanträge geht es mir, wenn wir die neue EGV verhandeln. Ich sehe irgendwie nicht ein, daß ich erneut alle anfallenden Kosten (Bewerbungen, Fahrten) aus meiner HLU vorfinanziere, um dann feststellen zu müssen, daß ich mir das Geld irgendwann in ferner Zukunft per Gerichtsvollzieher zurückholen muß.
Meine Fragen:
a. Hat jemand Erfahrungen mit rechtlichem Anspruch auf Kostenvorauszahlungen, wenn absehbar ist, daß ich als LE auf meinen Kosten für Bewerbungen, Fahrten etc. sitzenbleibe?
b. (evtl. anderer Thread) Der mir zugeordnete Sachbearbeiter hat nachweislich mehrfach und wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen und mir durch sein Handeln erheblichen rechtlichen und finanziellen Schaden zugefügt. Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf einen anderen Sachbearbeiter?
Bin dankbar für jede konstruktive Antwort...
ich bin mal wieder für einige Zeit im (Deutsch-)Ländle. Da es hier in der Region keine nennenswerten Arbeitsplatzangebote gibt (auch Stellengesuche der Marke "mache jeden Job" ziehen nicht) und wir noch nicht genug Erspartes haben, um Staatskontakte gänzlich zu vermeiden bzw. alle Zwangsabgaben (KV für 2 Pers., GEZ ) abzuführen, müssen wir erneut in den sauren Apfel beißen und um staatliche Unterstützung ersuchen...

DIe Antragsunterlagen liegen (nach formloser Antragstellung im zuständigen JC ) inzwischen hier vor und den Termin für das "Erstgepräch" haben wir auch schon mitgeteilt bekommen.
Auf dieses Erstgepräch möchte ich mich natürlich angemessen vorbereiten. Ebenso wie auf die Inhalte der Eingliederungsvereinbarung...
Die Sachbearbeiterin, die für das Erstgespräch zuständig ist, hat sich in der Vergangenheit bei der Festlegung unserer Pflichten freiwillig verhältnismäßig umgänglich gezeigt, so daß ich nicht sofort die große Keule auspacken mußte. Ich hoffe, daß das auch diesmal wieder so wird...
Allerdings hat es im letzten Jahr erhebliche Probleme mit dem Sachbearbeiter gegeben, der im Anschluß für uns zuständig war: EGV -VA für eine Bewerbungsmaßnahme, an der ich nicht teilnehmen wollte (hatte ich bereits im Vorjahr), mehrere erfolglose Sanktionsversuche und bis heute unbearbeitete Erstattungsanträge (Bewerbungskosten, Fahrtkosten , verauslagte Kosten für juristische Auseinandersetzungen).
Und um diese unbearbeiteten Erstattungsanträge geht es mir, wenn wir die neue EGV verhandeln. Ich sehe irgendwie nicht ein, daß ich erneut alle anfallenden Kosten (Bewerbungen, Fahrten) aus meiner HLU vorfinanziere, um dann feststellen zu müssen, daß ich mir das Geld irgendwann in ferner Zukunft per Gerichtsvollzieher zurückholen muß.
Meine Fragen:
a. Hat jemand Erfahrungen mit rechtlichem Anspruch auf Kostenvorauszahlungen, wenn absehbar ist, daß ich als LE auf meinen Kosten für Bewerbungen, Fahrten etc. sitzenbleibe?
b. (evtl. anderer Thread) Der mir zugeordnete Sachbearbeiter hat nachweislich mehrfach und wiederholt gegen geltendes Recht verstoßen und mir durch sein Handeln erheblichen rechtlichen und finanziellen Schaden zugefügt. Gibt es einen rechtlichen Anspruch auf einen anderen Sachbearbeiter?
Bin dankbar für jede konstruktive Antwort...