Moin,
aufgrund des Elterngeldbezugs meiner Lebensgefährtin und meines geringen Einkommens haben wir ALG II beantragt, welches auch nach immerhin knapp 5 Monaten (und gefühlt 1000 mal einreichen der selben Nachweise) bewilligt wurde.
Antragsteller war ich selbst.
Dadurch das unsere Mietkosten mit knapp 666 Euro (warm) über dem ortsüblichen KDU liegen wurde nun mein 6 Monate alter Sohn vom JC angeschrieben, die Miete zu senken bzw. den erhöhten Bedarf zu begründen.
Da mein Sohn leider kein Mutant ist und aufgrund seines alters noch nicht sprechen, schreiben oder lesen kann wird er der Aufforderung wohl leider nicht nachkommen können.
Aber Spaß beiseite. Kann ich das Schreiben aus diesem Grund zurückweisen und wenn ja mit welcher rechtlichen Begründung.
Die zweite Frage die sich unweigerlich stellt kann man das Amt "zwingen" die volle Miete weiter zu Zahlen über die Frist hinaus, immerhin ist die Bedürftigkeit ja nur dem geminderten Erwerb meiner Partnerin zu schulden und auch das Ende absehbar?
Wir sind im übrigen ein 3,5 Personen Haushalt, da meine 6 jährige Tochter aus meiner ersten Beziehung alle 2 Wochen (3 Wochen e Ferien sowie an bestimmten hohen Feiertagen) zu Gast ist. Welche Anzahl an Personen aus der mitgelieferten Tabelle greift hier 3 oder 4 oder ein Mittelding?
aufgrund des Elterngeldbezugs meiner Lebensgefährtin und meines geringen Einkommens haben wir ALG II beantragt, welches auch nach immerhin knapp 5 Monaten (und gefühlt 1000 mal einreichen der selben Nachweise) bewilligt wurde.
Antragsteller war ich selbst.
Dadurch das unsere Mietkosten mit knapp 666 Euro (warm) über dem ortsüblichen KDU liegen wurde nun mein 6 Monate alter Sohn vom JC angeschrieben, die Miete zu senken bzw. den erhöhten Bedarf zu begründen.
Da mein Sohn leider kein Mutant ist und aufgrund seines alters noch nicht sprechen, schreiben oder lesen kann wird er der Aufforderung wohl leider nicht nachkommen können.
Aber Spaß beiseite. Kann ich das Schreiben aus diesem Grund zurückweisen und wenn ja mit welcher rechtlichen Begründung.
Die zweite Frage die sich unweigerlich stellt kann man das Amt "zwingen" die volle Miete weiter zu Zahlen über die Frist hinaus, immerhin ist die Bedürftigkeit ja nur dem geminderten Erwerb meiner Partnerin zu schulden und auch das Ende absehbar?
Wir sind im übrigen ein 3,5 Personen Haushalt, da meine 6 jährige Tochter aus meiner ersten Beziehung alle 2 Wochen (3 Wochen e Ferien sowie an bestimmten hohen Feiertagen) zu Gast ist. Welche Anzahl an Personen aus der mitgelieferten Tabelle greift hier 3 oder 4 oder ein Mittelding?