JC nutzt Ärztlichen Dienst um mir falsche Tatsachen (Arbeitsangebot verweigert) vorzuwerfen und Reaktion zu provozieren

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captainahab

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Das übertrifft nun wirklich alles. Ich wurde mal wieder nach 5 Jahren gezwungen mich dem ärzlichen Dienst des Arbeitsamtes vorzustellen unter Androhung von Sanktionen (Mitwirkungspflicht). Dort bin ich nun auch gewesen.

Der Arzt las mir dann vor, ich habe ein Arbeitsangebot eines der Arbeitgeber bei der Maßnahme "Job Speed Dating" abgelehnt. Dies ist aber erstunken und erlogen, denn ich hätte ja gewollt dort zu unterschreiben, aber er suchte halt Elektriker und ich bin kein Elektriker.

Wie ich zu der Maßnahme kam, könnt ich auch hier nachlesen. Hier konnte ich mich erfolgreich dank Hilfe des Forums wehren:

Eingliederungsverwaltungsakt EGV-VA wurde ohne Bedenkzeit und Verhandlungen erlassen

Nun nutzt man scheinbar vom Jocenter den Ärztlichen Dienst um mir als Hilfeempfänger Lügen aufzutischen, um mich so zu testen, wie ich denn hierauf reagieren würde.

Wie würdet ihr hierauf reagieren?

1. Antrag auf Akteneinsicht,
2. Antrag auf Zuweisung eines neuen Sachbearbeiters,
3. Beschwerde beim Kundenreaktionsmanagment Nürnberg und bei dem Jobcenter übergeordneten Behörden (Landratsamt, Bürgermeister meiner Stadt)

wären jetzt so meine ersten Gedanken hierzu.

Gruß Captainahab
 
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AW: JC nutzt Ärztlichen Dienst um mir falsche Tatsachen (Arbeitsangebot verweigert) vorzuwerfen und Reaktion zu provozie

bevor du dir noch eine Anzeige wegen "Falscher Verdächtigung" nach § 164 StGB einfängst.

Nicht in § irgendwelche Dinge hineinlesen, die einem grad ganz gut in den Kramm passen!

Dito. :wink:

Er schreibt nicht es handelt sich um Verleumdung sondern,

Also meines Erachtens

Noch nen Beispiel?
Jemanden als Betrüger betitteln u.u. strafbar
Sagen ich glaube der hat mich betrogen, so nicht strafbar.
 
AW: JC nutzt Ärztlichen Dienst um mir falsche Tatsachen (Arbeitsangebot verweigert) vorzuwerfen und Reaktion zu provozie

Noch nen Beispiel?
Jemanden als Betrüger betitteln u.u. strafbar
Sagen ich glaube der hat mich betrogen, so nicht strafbar.

Aja...........................

Also ne Anzeige mit "ich glaube" der hat mich oder "meines Erachtens hat der mich" wird ihn sehr weit bringen.

Stellt er bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Verleumdung, wird er dort mit der Aussage "ich glaube der hat mich verleumdet" bzw. "meines Erachtens hat der mich verleumdet" wohl nicht wirklich weit kommen.
 
AW: JC nutzt Ärztlichen Dienst um mir falsche Tatsachen (Arbeitsangebot verweigert) vorzuwerfen und Reaktion zu provozie

Mit Anzeigen das ist gut zu überlegen, denn für Strafbarkeit müsste Vorsatz vorliegen, was schwer beweisbar ist.

Bei grober Fahrlässigkeit ist es auch zweifelhaft, hier käme aber BGB imho zum Tragen > pot. Schadenersatz, was aber nicht übers Strafrecht eingeklagt werden könnte.
 
AW: JC nutzt Ärztlichen Dienst um mir falsche Tatsachen (Arbeitsangebot verweigert) vorzuwerfen und Reaktion zu provozie

Mit Anzeigen das ist gut zu überlegen, denn für Strafbarkeit müsste Vorsatz vorliegen, was schwer beweisbar ist.

Im Übrigen reicht für den Tatbestand der Verleumdung eine Anzeige nicht aus. Hier müsste also zusätzlich ein Strafantrag gestellt werden, weil die Anzeige nur einfache Mitteilung eines Sachverhalts auf Verdacht darstellt.

Erst der Strafantrag hingegen bekundet den eindeutigen Willen, das ernsthaft ermittelt werden soll. Der Strafantrag ist für alle Beleidigungsdelikte relevant. Zum Beispiel auch für Beleidigung und üble Nachrede.

Für sowas hat dann der derjenige hoffentlich eine gute Rechtschutzversicherung -wegen der Gefahr der Gegenanzeige.

Strafsachen gehören in die Hände eines Rechtsanwalts -so meine Meinung dazu.
 
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