Denen ist offensichtlich aufgefallen, dass sie dich durch Nichtstun aus der Statistik bekommen können.Es wurde mir eröffnet, dass man keinen Wert mehr auf einen Abschluß legt und man dies bis zur Rente in 4 Jahren mit 63 so beibehalten will.
Was ist davon zu halten
SGB II § 53a Arbeitslose
[...]
(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, gelten nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos.
Weiterbewilligungsanträge stellen, Meldeaufforderungen befolgen, leistungserhebliche Änderungen mitteilen (z.B. Nebenkostenabrechnungen), auf VV bewerben - wobei VV vermutlich nicht mehr kommen werden.an was muß ich mich trotzdem per Gesetz halten?
Wäre möglich, glaub ich aber eher weniger.Ich fürchte das man mir von hinten durchs Auge etwas aufdrücken will.