JC hängt mir im Nacken wegen Geld das vor ALGII Antrag runter ist ?

Leser in diesem Thema...

TheFishingCat

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
1 Jul 2013
Beiträge
66
Bewertungen
1
Hallo ihr lieben.
Geht um folgendes:
Habe letztens meinen ALGII -Erstantrag abgegeben, nach Prüfung der Unterlagen hieß es nur ich müsste eventuell hier und da noch was nachreichen, würde ich dann aber schriftlich bekommen.
Gestern hatte ich Post vom JC , wegen kleiner Unstimmigkeiten wo ich noch hier und da was erklären soll, soweit so gut kein Problem. Aber der SB der meinen Antrag bearbeitet hängt sich jetzt an einer Summe auf die Anfang Mai von meinem Konto runter ist, lange bevor ich eben ALGII beantragt habe bzw wusste das ich es überhaupt je beantragen muss ( hatte gehofft schnell wieder Arbeit zu finden und mich auch darauf hauptsächlich konzentriert). Nun will besagter SB unbedingt wissen wo diese Summe hin ist bzw für was diese ausgegeben wurde.
Bei Antragabgabe hatte ich alles was das JC nichts angeht auf meinem Kontoauszug geschwärzt und damals hatte er schon gefragt und ich meinte nur : das sei eine Private Ausgabe, Bspw für ne Küche oder so" (ja es war recht dumm von mir ich weiß, aber an dem Tag war es so schwül und mein Kopf tat höllisch weh, das ich das einfach so gesagt habe) nun wird mir halt diese besagte Küche unterstellt und der SB fordert einen Kaufvertrag von mir, den ich nicht habe. Das Geld habe ich jemand Nahestehenden geliehen der es mir bei Zeiten zurück geben soll wenn er kann, aber da gibt es nichts schriftliches.

Meine Frage nun, wie gehe ich damit um ?
Hat das JC überhaupt ein Recht dies zu verlangen ?
Wie kann ich nun am besten schriftlich reagieren ?
 

burki

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
28 Mrz 2007
Beiträge
404
Bewertungen
24
Hi,
wenn Du selbstverschuldet bedürftig wirst (z.B. Du kaufst vor dem ALGII -Antrag noch geschwind das ein oder andere Häuschen) kann Dein Antrag abgelehnt werden.
In Deinem Fall kann ich nur raten, mit Deinem Bekannten etwas Schriftliches aufzusetzen, denn wenn der Bekannte während Deines ALGII -Bezuges Dir das geliehene Geld zurückzahlt, wird Dir dies sonst als Einkommen berechnet.

Gruß
burki
 

TheFishingCat

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
1 Jul 2013
Beiträge
66
Bewertungen
1
@Purzelina
Es handelt sich um eine Summe von 4.8.

@burki
selbst verschuldet habe ich mich indem Sinne jetzt nicht. Wie gesagt es ist geliehenes Geld was ich mir über Jahre selbst angespart hatte.
Das es mir bei Rückzahlung als Einkommen angerechnet wird, weiß ich, daher habe ich mit demjenigen auch ausgemacht er solle es mir in Kleinbeträgen bar zurück zahlen.

@Seepferdchen
Danke erstmal für den Link, habe mir diesen komplett durch gelesen.
Mein Problem liegt wohl so ähnlich, nur das ich ab September eine Umschulung in Vollzeit anfange in der ich nichts verdiene und ich muss laut meiner SA KV sein sonst kann Sie mir den Bildungsgutschein nicht aushändigen und auch meine Finanzen, also sprich Miete muss ich bezahlen können.
Wenn es möglich wäre das anders zu Regeln, so das ich trotzdem den Bildungsgutschein bekomme würde, bin ich für jeden Ratschlag dankbar.
Sobald der Bescheid der Schule da ist, hatte ich vor Bafög zu beantragen und eventuell Wohngeld um möglichst von ALGII weg zu kommen, aber dann wäre ich ja leider für diese Zeit nicht Kv. Als ich beim JC wegen Wohngeld fragte wurde mir gesagt das mir dieses nur für 6 mon. Bezahlt werden würde und ich dann aufgefordert werde meine Kosten zu senken oder sogar umziehen muss und das möchte ich auf keinen Fall.

Ja sorry, langer Zeitraum ist wirklich falsch ausgedrückt, sind jetzt knapp 3 mon.
 

Chosyma

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
21 Mrz 2008
Beiträge
414
Bewertungen
232
moin,

ist dieser Betrag überhaupt leistungsrelevant? Dir steht ja ein Schonvermögen zu: 150 € pro Lebensjahr. Hast du den Betrag ausgeschöpft? Oder könntest du argumentieren das dieser abgehobene Betrag ja sowieso unter Schonvermögen fällt und daher nicht leistungsrelevant ist. Daher siehst du dann, wenn Schonvermögen greift, keinerlei Veranlassung denen mtzuteilen wofür du das Geld ausgegeben hast und noch weniger einen Grund die Ausgabe auch noch nachzuweisen.

Also wenn du beim Schonvermögen noch Luft hast würde ich diesen Weg versuchen und keine Angabe zu meinen Ausgaben machen.

LG Antje
 

Kittie

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
5 Feb 2011
Beiträge
212
Bewertungen
56
fernab von Chosymas Ausführungen bin ich nicht sicher ob das JC überhaupt einen Kaufvertrag verlangen kann. Es gibt ja durchaus Leute, die sich grundsätzlich keine Kaufbelege mitnehmen, auch wenn es bei einer Küche und dem preisrahmen sehr naiv wäre.

Bei einer Summe von 4800€ müsstest du 32 Jahre alt sein, damit es als Schonvermögen gilt. Oder 27 und begründen du hättest 750€ als Rücklagen zurückgelegt. (Da müsste vllt nochmal jemand bestätigen ob das so richtig ist).

Schau sonst eventuell mal hier
Tacheles Forum: Verwertung des Geldvermgens vor ALG II ERST-Antrag


Du warst zu dem Zeitpunkt wo du das Geld abgehoben hast, aber bereits arbeitslos? Dann war es natürlich sehr ungeschickt eine so große Menge Geld abzuheben.

Vermutlich will der SB darauf hinaus dass du eine große Menge abgehoben ist um die entweder zuhause zu bunkern, oder aber zu verschleudern.

Dein Alter wäre also ganz interessant zu wissen, damit man weiß wie du argumentieren kannst.
 

TheFishingCat

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
1 Jul 2013
Beiträge
66
Bewertungen
1
Hallo,
Hmm also so wie ich mir das ausgerechnet habe liegt der Betrag leider 300€ über diesem Schonvermögen. Bin 25, werde Anfang September 26.
Meine Mum ist auch der Meinung das die sowas von mir nicht verlangen können und hat den Vorschlag gemacht ob ich nicht angeben könnte das ich davon Schulden zurück bezahlt hätte und die angebliche Küche von Privat halt auch davon gekauft wurde, weil da gibt es keinen Kaufvertrag. Ginge das ?
Im Grunde sehe ich das genauso, es geht die ja nix an was ich privat kaufe, ist ja mein erspartes gewesen.
Oder könnte ich angeben von dem Geld eine Küche von xy€ über Privat gekauft zu haben und den Rest als Schonvermögen angeben ?

@Kittie
Ja das war es leider, aber wie gesagt, da habe ich noch gehofft schnell wieder Arbeit zu finden und hatte sogar was in Aussicht, daher gar nicht über sowas nach gedacht.
 

Existenzminimum

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
27 Dez 2011
Beiträge
1.819
Bewertungen
286
Wenn du den Antrag erst im Juli gestellt hast: 300 Euro in knapp 2 Monaten auszugeben ist wohl nicht schwer. Da braucht man wohl keine Belege

Abgesehen davon: Wenn es also bei dem o.a. Betrag bleibt, dürfte der Abzug von ALG II nicht allzu schmervoll sein.

@ all : Ich weiß allerdings nicht wie das gerechnet wird: über 6 Monate gestreckt? Wären dann 50 Euro, eigentlich unter der Zuverdienstgrenze.

Ansonsten würde es lediglich im 1. Monat deutlich weniger Geld geben, dann regulär.

Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege.
 

TheFishingCat

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
1 Jul 2013
Beiträge
66
Bewertungen
1
Also ich habe 150x 25 +750 gerechnet, ist doch richtig so ? Oder darf ich diese 750€ Rücklage erst ab dem 27. Lebensjahr dazu rechnen ?
Nach meiner Rechnung bin ich dann bei 4500 von 4800.
Ist es nun denkbar im Schreiben an das JC einfach nur anzugeben das davon eine Küche von Privat ohne Kauf- oder Quittungsbeleg gekauft wurde und der Rest als mein Schonvermögen gilt ?
Wenn ja, wie formuliere ich das am besten, kann ich mich da irgendwie auf §§ beziehen zwecks Schonvermögen ?

Sorry wegen der vielen Fragen, aber ist komplettes Neuland für mich.
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
SGB II § 12

Ja, schreib das du dir dafür Küche(von Eltern) und sonstige Möbel/Wohnungseinrichtung privat gebraucht angeschafft hast. Vielleicht hast du ja auch noch Quittungen für gekaufte Gegenstände(Hausrat) aus den 2 Monaten vor Antragsabgabe. Kaufquittungen gibt es keine.

Dran denken, das der Nahestehende dir das Geld bar zurückgibt, nicht per Überweisung.
 
Oben Unten