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Folgende Situation
Bisher Aufstocker gewesen - Anfang des Monats die Kündigung zum 17. erhalten und mich danach krank schreiben lassen bis zum 24. Ich habe bis zum 17. Lohnfortzahlung erhalten. Vom 18-24.7.2015 müsste ich Anspruch auf Krankengeld haben und habe entsprechend einen Antrag gestellt und dies dem JC mitgeteilt. Ich habe für diesen Monat den restlichen Lohn erhalten von dem ich gerade mal Miete und Strom zahlen kann.
Nun erhielt ich Post, dass ich bis zum 20.8 Nachweise über den Bezug von Krankengeld erbringen soll ( § 60 Abs. 1 nr 1 bis 3 SGB I )
Sollte ich ferner bis zum 20. nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, können die Leistungen ganz entzogen werden...usw bla bla
Nun ist es so, dass ich mit der Aok telefoniert habe und diese noch auf eine Bescheinigung des Arbeitgebers warten - ich also keinen Einfluss darauf habe wann mir ein Bescheid zugestellt wird und ob am 20. oder sonst wann keine Ahnung..
Ich habe meine aktuell letzte Lohnabrechnung inkl. Nachweis über den Zufluss eingereicht und beim JC nachgefragt ob nun eine Nachberechnung ( mir steht doch für Juli noch aufstockend was zu und für August die Leistung in voller Höhe ) erst erfolgt wenn die Unterlagen der Krankenkasse vorliegen.
Dies bejahte man mir! Ich antwortete darauf hin, dass ich keinen Einfluss darauf habe und ich außerdem von dem erhaltenen Restgehalt nur Miete und Strom zahlen kann und nicht noch wochenlang darauf warten kann dass man den Monat Juli nachberechnet und mir die Leistungen für August auszahlt.
Wenn ich absolut kein Geld mehr hätte, soll ich einen Kontoauszug vorlegen und dies beweisen, dann würde ich einen Lebensmittelgutschein erhalten. Aber ich hätte ja 500 € vom Arbeitgeber bekommen, also alles halb so schlimm meinend ie.
Ich kann mir kaum vorstellen dass dies alles rechtens ist?
Gut, wahrscheinlich möchte man eine Überzahlung vermeiden - aber dann könnte man zumindest ja den Juli schon mal nachberechnen, denn Krankengeld geht ja diesen Monat definitiv nicht mehr bei mir ein, spielt vom Zuflussprinzip her also keine Rolle bzw. nur die Zahlung für August wäre betroffen wenn ich richtig denke.
Überhaupt die sollen doch einfach ganz normal die Leistungen überweisen und wenn ich dann Krankengeld bekomme 150 € oder so, können die es mir ja abziehen oder mir eine Rückforderung stellen. Stattdessen soll ich nach Einkaufsgutscheinen betteln ( niemals! ) die mir vom satz dann auch noch abgezogen werden? Armes Land. Arme Welt.
Wie schaut das aus rechtlich? Kann mir nicht vorstellen dass ich im Unrecht bin.
Bisher Aufstocker gewesen - Anfang des Monats die Kündigung zum 17. erhalten und mich danach krank schreiben lassen bis zum 24. Ich habe bis zum 17. Lohnfortzahlung erhalten. Vom 18-24.7.2015 müsste ich Anspruch auf Krankengeld haben und habe entsprechend einen Antrag gestellt und dies dem JC mitgeteilt. Ich habe für diesen Monat den restlichen Lohn erhalten von dem ich gerade mal Miete und Strom zahlen kann.
Nun erhielt ich Post, dass ich bis zum 20.8 Nachweise über den Bezug von Krankengeld erbringen soll ( § 60 Abs. 1 nr 1 bis 3 SGB I )
Sollte ich ferner bis zum 20. nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, können die Leistungen ganz entzogen werden...usw bla bla
Nun ist es so, dass ich mit der Aok telefoniert habe und diese noch auf eine Bescheinigung des Arbeitgebers warten - ich also keinen Einfluss darauf habe wann mir ein Bescheid zugestellt wird und ob am 20. oder sonst wann keine Ahnung..
Ich habe meine aktuell letzte Lohnabrechnung inkl. Nachweis über den Zufluss eingereicht und beim JC nachgefragt ob nun eine Nachberechnung ( mir steht doch für Juli noch aufstockend was zu und für August die Leistung in voller Höhe ) erst erfolgt wenn die Unterlagen der Krankenkasse vorliegen.
Dies bejahte man mir! Ich antwortete darauf hin, dass ich keinen Einfluss darauf habe und ich außerdem von dem erhaltenen Restgehalt nur Miete und Strom zahlen kann und nicht noch wochenlang darauf warten kann dass man den Monat Juli nachberechnet und mir die Leistungen für August auszahlt.
Wenn ich absolut kein Geld mehr hätte, soll ich einen Kontoauszug vorlegen und dies beweisen, dann würde ich einen Lebensmittelgutschein erhalten. Aber ich hätte ja 500 € vom Arbeitgeber bekommen, also alles halb so schlimm meinend ie.
Ich kann mir kaum vorstellen dass dies alles rechtens ist?
Gut, wahrscheinlich möchte man eine Überzahlung vermeiden - aber dann könnte man zumindest ja den Juli schon mal nachberechnen, denn Krankengeld geht ja diesen Monat definitiv nicht mehr bei mir ein, spielt vom Zuflussprinzip her also keine Rolle bzw. nur die Zahlung für August wäre betroffen wenn ich richtig denke.
Überhaupt die sollen doch einfach ganz normal die Leistungen überweisen und wenn ich dann Krankengeld bekomme 150 € oder so, können die es mir ja abziehen oder mir eine Rückforderung stellen. Stattdessen soll ich nach Einkaufsgutscheinen betteln ( niemals! ) die mir vom satz dann auch noch abgezogen werden? Armes Land. Arme Welt.
Wie schaut das aus rechtlich? Kann mir nicht vorstellen dass ich im Unrecht bin.