Hallo ihr Lieben,
eine Frage an die Experten, die Beantwortung fällt euch bestimmt leicht
Der Leistungszeitraum endete am 30.06.2014, Geld für Juni wurde nicht ausbezahlt, da das Thema Bedarfsgemeinschaft noch nicht geklärt ist. Es gibt also keinen Weiterbewilligungsbescheid, aber eine Einladung für Mittwoch. Muss der Termin wahrgenommen werden?
Die Herrschaften lassen sich mit der Bescheidbearbeitung bereits mehrere Wochen Zeit, ein Antrag auf Vorschuss wird ignoriert, daher die Frage: ist ein Erscheinen Pflicht? Falls nein, sollte man eine schriftliche Eingabe machen?
Danke im Voraus für eure Unterstützung
eine Frage an die Experten, die Beantwortung fällt euch bestimmt leicht
Der Leistungszeitraum endete am 30.06.2014, Geld für Juni wurde nicht ausbezahlt, da das Thema Bedarfsgemeinschaft noch nicht geklärt ist. Es gibt also keinen Weiterbewilligungsbescheid, aber eine Einladung für Mittwoch. Muss der Termin wahrgenommen werden?
Die Herrschaften lassen sich mit der Bescheidbearbeitung bereits mehrere Wochen Zeit, ein Antrag auf Vorschuss wird ignoriert, daher die Frage: ist ein Erscheinen Pflicht? Falls nein, sollte man eine schriftliche Eingabe machen?
Danke im Voraus für eure Unterstützung