JC bittet um Nachweis über Pflegetätigkeit

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Franz Pfaff

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Hallo zusammen,

ich möchte Euch nochmal um eure Meinung bitten.

Ich habe von meinem hochverehrten JC diesen kleinen 3-Zeiler bekommen:

"Sehr geehrter Herr Pfaff,

ausweislich meiner Unterlagen haben Sie die Pflege Ihres Vaters übernommen. Aufgrund der erforderlichen regelmäßigen Überprüfung bitte ich um Vorlage eines aktuellen Nachweises der Krankenkasse, dass diese Pflegetätigkeit weiter von Ihnen ausgeübt wird. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftag
xxx"


Sonst gibt's da nichts. Weder Rechtsgrundlagen, noch RFB ...also könnte man doch eigentlich sagen, dieses Schreiben ist ein Fall für die Mülltonne oder sehe ich das falsch?

Da sie grad auf dem Weg lag, bin ich tatsächlich bei der Krankenkasse reingesprungen. Dort sagte man mir: "Was wollen die denn? Sowas hab ich ja noch nie gelesen! Wie sollen wir denn das nachweisen? Sie sind hier als Pflegeperson eingetragen und solange das so ist, hat es sich damit!"

Danke Euch für Eure Anregungen
und habt eine schöne Weihnachtszeit
Franz
 

doppelhexe

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AW: JC bittet um Nachweis über Pflegetätigkeit

die KK muss dir diesen nachweis aushändigen. und den gibt es sehr wohl. wir haben den ebenfalls beim AG einreichen müssen, da wir aufgrund der pflege nicht an einen anderen, 100km entfernten standort, versetzt werden durften.

Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen ist durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK ) nachzuweisen.
Pflegezeit (Arbeitsfreistellung – Wikipedia)
punkt: Ankündigungs- und Nachweispflicht

das war einfach nur ein schreiben der pflegekasse KK , das wir als pflegende angehörige eingetragen sind
 
E

ExUser 3872

Gast
Wenn dein Vater eine Pflegestufe hat und du als Pflegender Angehöriger gemeldet bist, dann erhälst du dafür Rentenbeiträge gutgeschrieben.

Ich meine mich zu Erinnern, dass ich 1x im Jahr einen Nachweis über die Höhe der gutgeschriebenen Rentenbeiträge zugeschickt bekam.
Den habe ich damals an meine SB geschickt und die Sache war erledigt.


Deine Krankenkasse ist aber wenig hilfsbereit.
Mein KK SB hat mir damals sogar noch eine Telefonnummer gegeben falls der SB vom JC Fragen hat.
 

Franz Pfaff

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@doppelhexe:
aber es ist doch was anderes die Pflegebedürftigkeit meines Vaters nachzuweisen (was wirklich leicht ist), als der Nachweis das ich diese Pflegetätigkeit auch ausübe...

VGF
 

doppelhexe

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das pflegegeld wird ja nur gezahlt, wenn regelmäßige überprüfungen der pflegebedürftigkeit statfinden. dort wird dann auch der "pflegende angehörige" abgefragt.

und dann steht man als pflegender angehöriger bei der pflegekasse drin. das muss nun nur noch von der kasse bestätigt werden.

das das amt das haben will liegt doch daran, das du die pflegetätigkeit dort angegeben hast. warum hast du das getan? hast du iwelche vorteile dadurch? musst du dich auf weniger stunden die woche bewerben oder vielleicht garnicht? oder nur in deinem ort?
dann hat das amt auch das recht, das regelmäßig zu überprüfen oder diesen passus aus deiner akte zu streichen und damit auch die vorteile.
 

Franz Pfaff

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Das mit den "Vorteilen" stimmt tatsächlich: ich hab seitdem komplette Ruhe vor denen! Keine Bewerbungen, keine EGV 's, nichts! Auch wenn es mir echt lieber wäre die Situation mit meinem Dad wäre so nicht eingetreten....
 
E

ExitUser

Gast
Wenn du im SGBII Leistungen erhälst und dort bekannt ist das du die Pflegeperson bist gibt es ja gewisse Regelungen wie man je nach Pflegegrad vermittelbar ist.

Damals zu meiner Zeit als es noch die Pflegestufen gab wurde man eigentlich ab Pflegestufe 2 in Ruhe gelassen, obwohl die gesetzliche Regelung da noch eine Tätigkeit von 3 Stunden täglich nebenbei vorsah welche allerdings völlig realitätsfremd war.

Wir hatten vor kurzem mal einen ähnlichen Thread (glaube im ALGII Thread) da wollte man sogar einen Nachweis über die bestehende Befähigung zur Pflege von Angehörigen bzw. das man in der Lage ist diese sachgerecht auszuüben haben...:doh:


liesa
 

bla47

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Wenn dein Vater eine Pflegestufe hat und du als Pflegender Angehöriger gemeldet bist, dann erhälst du dafür Rentenbeiträge gutgeschrieben.

Ich meine mich zu Erinnern, dass ich 1x im Jahr einen Nachweis über die Höhe der gutgeschriebenen Rentenbeiträge zugeschickt bekam.

Aufgepasst: Nach Paragraph 5 Abs. 4 SGB VI bekommst du KEINE Rentenbeiträge, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast UND eine Vollrente beziehst.
Ausweg ist die neue Flexi Rente. Einfach die 100 % Voll Rente in 99 % Teil Rente umwandeln und es fließt munter weiter : Rentenbeiträge wegen Pflege, wegen Krankengeld und auch freiwillige Einzahlungen sind so weiter möglich. Falls gewünscht.
 
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