Hallo,
der vertretende Arbeitsvermittler, bot mir im Rahmen des letzten Meldetermins an, mich bei einen Mitarbeiter der Handwerkskammer zu melden. Dieser ist arbeitgeberorientiert und könne besseren Kontakt zu den Betrieben herstellen.
Ich lehnte zunächst ab. Im weiteren Verlauf erzählte mir der AV, es sei freiwillig und das JC würde parallel dazu weiter für die Arbeitsvermittlung zuständig sein. Jedoch bat sie mich, um eine Mitteilung. Schließlich müsse bei einer Zustimmung eine Verrechnung zwischen Jobcenter und dem Mitarbeiter der Handwerkskammer erfolgen.
Ich stehe der Sache skeptisch gegenüber. Solange sich das Jobcenter nicht meldet, werde ich denen auch keine Antwort geben. Im Falle einer schriftlichen Nachfrage, jedoch mit Fragen löchern.
Wie seht ihr den Sachverhalt?
Meiner Meinung nach ist doch die Arbeitsvermittlung Kernaufgabe des Jobcenters. Man kann diese nicht einfach an Dritte auslagern.
der vertretende Arbeitsvermittler, bot mir im Rahmen des letzten Meldetermins an, mich bei einen Mitarbeiter der Handwerkskammer zu melden. Dieser ist arbeitgeberorientiert und könne besseren Kontakt zu den Betrieben herstellen.
Ich lehnte zunächst ab. Im weiteren Verlauf erzählte mir der AV, es sei freiwillig und das JC würde parallel dazu weiter für die Arbeitsvermittlung zuständig sein. Jedoch bat sie mich, um eine Mitteilung. Schließlich müsse bei einer Zustimmung eine Verrechnung zwischen Jobcenter und dem Mitarbeiter der Handwerkskammer erfolgen.
Ich stehe der Sache skeptisch gegenüber. Solange sich das Jobcenter nicht meldet, werde ich denen auch keine Antwort geben. Im Falle einer schriftlichen Nachfrage, jedoch mit Fragen löchern.
Wie seht ihr den Sachverhalt?
Meiner Meinung nach ist doch die Arbeitsvermittlung Kernaufgabe des Jobcenters. Man kann diese nicht einfach an Dritte auslagern.