Thors Liebling
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Mein Freund erhielt die Jahresabrechnung für Strom. Er soll umgehend 145,00 € nachzahlen; dies beinhaltet die noch offene Zahlung für den Jahresstromverbrauch inklusive die erste Abschlagszahlung.
Der Stromverbrauch resultiert aus dem üblichen Hausstrom (Licht und diverse haushaltsübliche Stromanschlüsse, z.B. PC), sowie aus der Warmwasseraufbereitung, die über einen Boiler läuft.
Nun glaube ich mich zu erinnern, dass im Falle der elektrischen Warmwasseraufbereitung die Jobcenter verpflichtet sind, anteilsmäßig den dafür zu berechnenden Betrag zu übernehmen; und – sofern hierfür kein eigener Zähler angeschlossen ist – wird dieser Betrag gemäß einer Formel berechnet.
Nun zu meinen Fragen:
==> Trifft dies noch zu oder hat sich daran etwas geändert?
==> Für welchen Zeitraum kann man gegebenenfalls den Antrag rückwirkend stellen? (Ich meine, dass es diesbezüglich eine Veränderung gab vor etwa zwei Jahren und nun nur noch ab dem 1.1. des laufenden oder des vergangenen Kalenderjahres ein Antrag auf Auszahlung des zu wenig ausgezahlten Geldes gestellt werden kann.
Danke im voraus für eure Hilfe!
Der Stromverbrauch resultiert aus dem üblichen Hausstrom (Licht und diverse haushaltsübliche Stromanschlüsse, z.B. PC), sowie aus der Warmwasseraufbereitung, die über einen Boiler läuft.
Nun glaube ich mich zu erinnern, dass im Falle der elektrischen Warmwasseraufbereitung die Jobcenter verpflichtet sind, anteilsmäßig den dafür zu berechnenden Betrag zu übernehmen; und – sofern hierfür kein eigener Zähler angeschlossen ist – wird dieser Betrag gemäß einer Formel berechnet.
Nun zu meinen Fragen:
==> Trifft dies noch zu oder hat sich daran etwas geändert?
==> Für welchen Zeitraum kann man gegebenenfalls den Antrag rückwirkend stellen? (Ich meine, dass es diesbezüglich eine Veränderung gab vor etwa zwei Jahren und nun nur noch ab dem 1.1. des laufenden oder des vergangenen Kalenderjahres ein Antrag auf Auszahlung des zu wenig ausgezahlten Geldes gestellt werden kann.
Danke im voraus für eure Hilfe!