Ich muss diese Frage nochmal, da ich überall was anderes lese.
Befinde mich seit 2003 in der Insolvenz-/Wohlverhaltenszeit.
Letztes Jahr musste ich erstmalig eine Treuhänder Gebühr in Hohe von 116,- Euro bezahlen.
Und das obwohl ich eine Stundung nach § 4 a habe.
Der sagt doch eigentlich das auch die Treuhänder Gebühren gestundet sind oder nicht ???.
Das Problem ist bin in Hartz 4 und mache seit dem 01.02.2006 eine Umschulung. Kann nix zurücklegen wie auch....
Letztes Jahr habe ich von Januar bis Juli gearbeitet so das knapp 7 Monate Pfändbares Einkommen vorhanden war. Wird dieses Gebühr für dieses Jahr jetzt davon genommen..Oder kommt die wieder auf mich zu.
Kann die 116,- aber dieses Jahr net zahlen...Was dann .....
Marc
Befinde mich seit 2003 in der Insolvenz-/Wohlverhaltenszeit.
Letztes Jahr musste ich erstmalig eine Treuhänder Gebühr in Hohe von 116,- Euro bezahlen.
Und das obwohl ich eine Stundung nach § 4 a habe.
Der sagt doch eigentlich das auch die Treuhänder Gebühren gestundet sind oder nicht ???.
Das Problem ist bin in Hartz 4 und mache seit dem 01.02.2006 eine Umschulung. Kann nix zurücklegen wie auch....
Letztes Jahr habe ich von Januar bis Juli gearbeitet so das knapp 7 Monate Pfändbares Einkommen vorhanden war. Wird dieses Gebühr für dieses Jahr jetzt davon genommen..Oder kommt die wieder auf mich zu.
Kann die 116,- aber dieses Jahr net zahlen...Was dann .....
Marc