Jahresabrechnung der Stadtwerke vor einem Monat eingereicht, noch immer nicht bearbeitet

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Daniell

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Hallo,
Mitte Dezember habe ich die aktuelle Jahresabrechnung der Stadtwerke an das JC per Einschreiben mit Rückschein gesendet. Da ich eine Wohnung mit Nachtspeicher habe ging es um die aktuellen Abschläge sowie Nachzahlung. Die Stadtwerke haben den 10.01. als Zahlungsziel genannt.
Da ich bis heute nichts vom JC bekommen habe hab ich grad angerufen.
Dort sagte man mir "Über ihre Unterlagen ist noch nicht mal ein Eingang verzeichnet, eventuell ist der Brief unter gegangen".
Spinnen die???
Nun meine Frage : bringt es was mich da an das Sozialgericht zu wenden? Die Zeit drängt ja leider etwas.
 
E

ExUser 2606

Gast
AW: Jahresabrechnung der Stadtwerke vor einem Monat eingereicht, noch immer nicht bearbe

Ach Daniell,

Du bist doch nicht erst seit gestern hier.

Was die am Telefon erzählen ist Schall und Rauch. Und vor der Stromaabschaltung kommt erstmal ne Mahnung.

Du hast das ganz per Einschreiben verschickt, also muss das auch da sein.

Also setz Dich hin, schreib ne Sachsandsanfrage, eventuelll nochmal ne Kopie der Abrechnung daz und den Zustellnachweis und ab damit.

Altrnative: Hingehen und nicht wieer abrücken, bis das geklärt ist, aber das geht nicht in jedem JC .
 

Zerberus X

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AW: Jahresabrechnung der Stadtwerke vor einem Monat eingereicht, noch immer nicht bearbe

Dort sagte man mir "Über ihre Unterlagen ist noch nicht mal ein Eingang verzeichnet, eventuell ist der Brief unter gegangen".
Spinnen die???

An die Leistungsabteilung adressiert?

Einschreiben mit Rückschein: Rückmeldung bekommen?
 

Seepferdchen 2010

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AW: Jahresabrechnung der Stadtwerke vor einem Monat eingereicht, noch immer nicht bearbe

Grüß dich @Daniell

nun mal einen Schritt nach dem anderen, den Rückschein samt Unterschrift vom Jobcenter hast du, das hast du ja, bereits beantwortet.

Da ich bis heute nichts vom JC bekommen habe hab ich grad angerufen.

Ob diese Auskunft korrekt ist, da habe ich erheblichen zweifel, gerade bei Einschreiben/Rückschein.

Es gibt für dich nur die Möglichkeit direkt persönlich zum Jobcenter und
dazu in Kopie deinen Rückschein als Vorlage und eine Kopie der Abrechnung.
 

Daniell

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Grüß dich @Daniell

nun mal einen Schritt nach dem anderen, den Rückschein samt Unterschrift vom Jobcenter hast du, das hast du ja, bereits beantwortet.



Ob diese Auskunft korrekt ist, da habe ich erheblichen zweifel, gerade bei Einschreiben/Rückschein.

Es gibt für dich nur die Möglichkeit direkt persönlich zum Jobcenter und
dazu in Kopie deinen Rückschein als Vorlage und eine Kopie der Abrechnung.

Ich werde das heute nochmal ans JC faxen, zudem werde ich mich vorsorglich ans Sozialgericht wenden.
Personlich zum JC schaffe ich momentan leider nicht.
 

Seepferdchen 2010

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AW: Jahresabrechnung der Stadtwerke vor einem Monat eingereicht, noch immer nicht bearbe

zudem werde ich mich vorsorglich ans Sozialgericht wenden.

Den Weg kannst du dir sparen, zur Zeit liegt keine Notlage vor, du hast den Rückschein davon gehe ich aus und eine Mahnung vom Stromanbieter hast du noch nicht, also dann morgen zum JC , das macht mehr Sinn, der Rechtspfleger beim SG wird dir das gleiche sagen.
 

Daniell

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Den Weg kannst du dir sparen, zur Zeit liegt keine Notlage vor, du hast den Rückschein davon gehe ich aus und eine Mahnung vom Stromanbieter hast du noch nicht, also dann morgen zum JC , das macht mehr Sinn, der Rechtspfleger beim SG wird dir das gleiche sagen.

Dann kann ich ja auch auf die Mahnung des Stromanbieters warten und dann zum SG ?
Wie gesagt persönlich zum JC kann ich momentan nicht da ich krank im Bett liege.
 

Seepferdchen 2010

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AW: Jahresabrechnung der Stadtwerke vor einem Monat eingereicht, noch immer nicht bearbe

Dann kann ich ja auch auf die Mahnung des Stromanbieters warten und dann zum SG ?

Du willst doch die Unterlagen dem JC faxen und dazu die Sachstandanfrage.Nur die Unterlagen faxen ohne Anschreiben
macht sich nicht so gut.Und das JC muß dann ggf. mal auf die Suche gehen, falls die Aussage am Telefon richtig war........
 
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Daniell

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AW: Jahresabrechnung der Stadtwerke vor einem Monat eingereicht, noch immer nicht bearbe

@Seepferdchen
Mit dem warten bis die Mahnung da ist meinte ich das persönliche Vorsprechen beim JC .
 

Daniell

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AW: Jahresabrechnung der Stadtwerke vor einem Monat eingereicht, noch immer nicht bearbe

Soo mein Einschreiben mit Rückschein als auch mein Fax von vorletzter Woche sind angeblich nicht angekommen. Freitag bin ich persönlich dort und haue denen die Unterlagen um die Ohren.
Kann ich die Kosten für das angeblich nicht erhaltene Einschreiben irhendwie einfordern? Einfach so aus Prinzip.
 

Seepferdchen 2010

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AW: Jahresabrechnung der Stadtwerke vor einem Monat eingereicht, noch immer nicht bearbe

Grüß dich @Daniell

Soo mein Einschreiben mit Rückschein als auch mein Fax von vorletzter Woche sind angeblich nicht angekommen.

Den Rückschein hast du unterschrieben zurück bekommen?
 

Seepferdchen 2010

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AW: Jahresabrechnung der Stadtwerke vor einem Monat eingereicht, noch immer nicht bearbe

Ja! Ist am 21.12. beim JC eingegangen.

Naja @Daniell was soll man dazu noch sagen, mach davon eine Kopie und lege das dem JC vor.

Kann es sein das dieser Mitarbeiter am Telefon nicht richtig hingeschaut hat in den PC?
 

Flodder

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AW: Jahresabrechnung der Stadtwerke vor einem Monat eingereicht, noch immer nicht bearbe

Willst du nun das Einschreibeporto oder dein Stromgeld erstattet bekommen? :icon_confused:

Porto für Einschreiben kannst du erst nach erfolgreichen Widerspruchsverfahren einreichen, für Anträge gibt es keine Porto-Erstattung.
 

Daniell

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Willst du nun das Einschreibeporto oder dein Stromgeld erstattet bekommen? :icon_confused:

Porto für Einschreiben kannst du erst nach erfolgreichen Widerspruchsverfahren einreichen, für Anträge gibt es keine Porto-Erstattung.

Na super, also hat mich dieser ....verein um ein paar Euro be......
Mir geht es natürlich nicht um die paar Euro, sondern um diese lächerliche Aussage es wäre nichts angekommen.
 

Seepferdchen 2010

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AW: Jahresabrechnung der Stadtwerke vor einem Monat eingereicht, noch immer nicht bearbe

@Daniell genau jetzt hast du den Rückschein in den Händen, darum war ja mein Hinweis Einschreiben/Rückschein.
 

Seepferdchen 2010

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@Daniell,

Wobei mir das in dem Fall ja auch nichts bringt, da ich eh nochmal persönlich hinmuss.

Das ist nicht ganz richtig, weil..........

Wer Post versendet ist in der Beweislast das der Empfänger den Brief auch erhalten hat.

In einer Pressemitteilung vom 21.01.2009 hat der BGH darauf hingewiesen, dass der Zugang eines einfachen Briefs von dem Absender zu beweisen sei. Ein Anscheinsbeweis dahingehend, dass “bei der Post nichts verloren gehe”, ist demnach nicht gegeben .

Quelle:BGH , Urteil vom 21.01.2009, Az. VIII ZR 107/08

Und du hast jetzt den Beweis in den Händen für ggf. Sreitfall.
 
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