Jährlich grüßt das Sozialamt -> Nebenkostenabrechnung

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Annie

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Hallo Leute,

heute kam mal wieder Post von der Sozialamts SB . Aufforderung zur Mitwirkung ansonsten Leistungseinstellung.

Gefordert wird, wie auch im letzten Jahr und das Jahr davor, die Nebenkostenabrechnung.

Leider kapiert SB nicht das ein Vermieter nach Ablauf der Mietperiode 12 Monate Zeit hat um diese Abrechnung zu erstellen. Mietperiode 01.01.2017-31.12.2017. Der Vermieter hat also bis zum 31.12.2018 Zeit mir die Nebenkostenabrechnung anzufertigen.

Ich kann also nichts einreichen was mir nicht vorliegt. Die Frist um das einzureichen ist der 18.06.2018 sonst Leistungseinstellung.

Ich weiß nicht wie ich denen das noch deutlicher klarmachen soll. Ich schreibe jedes Jahr den gleichen Brief bzw. ich muss den nur noch ausdrucken weil seit Jahren auf dem PC gespeichert und immer das gleiche Schreiben.

Ist das jetzt die neue Masche um Grundsicherungsempfänger unter Druck zu setzen?
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @Annie

Ist das jetzt die neue Masche um Grundsicherungsempfänger unter Druck zu setzen?

Nein denke ich mal nicht, das wird so eine Textvorlage sein und vorsorglich auf dieser Weise immer an die Betriebskostenabrechnung erinnert wird.

Ich schreibe jedes Jahr den gleichen Brief bzw. ich muss den nur noch ausdrucken weil seit Jahren auf dem PC gespeichert und immer das gleiche Schreiben.

Taja also auch dieses Jahr wieder, vieleicht mit dem Hinweis, das sich im Abrechnungsmodus (jährlich) sich nichts geändrt hat und du natürlich bei vorzeitiger Nebenkostenabrechnung deiner Mitwirkungspflicht nachkommst.
 

Doppeloma

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Hallo Annie,

kann ich meiner Vorschreiberin nur zustimmen, schick dein übliches Schreiben und fertig ...

Ist das jetzt die neue Masche um Grundsicherungsempfänger unter Druck zu setzen?

So neu ist diese Masche nicht und beschränkt sich auch nicht auf das SGB XII, schon 2010 / 2011 hat unser JC es gewagt den Weiterbewilligungs-Bescheid (ab Juni des laufenden Jahres !) "vorläufig" auszustellen, weil die Betriebskosten-Abrechnung (für das Vorjahr) noch nicht vorliegt und dringend nachzureichen ist ... :icon_hihi:

Habe dann auch darauf aufmerksam gemacht, dass der Vermieter bis zum 31.12. des laufenden Jahres noch Zeit dafür hat und es KEIN Grund für einen "vorläufigen" Bescheid sein kann Unterlagen einzufordern, die man noch gar nicht vorliegen haben muss.

Wenige Tage später kam dann ein "korrigierter, endgültiger" Bescheid (bis zum 31.12. laufend :bigsmile:) ohne weitere Forderungen und Bedingungen ... :peace:

Sie mussten später eine "saftige" Nachzahlung übernehmen ... die habe ich natürlich NICHT versäumt umgehend einzureichen. :icon_evil:

Mach dir nichts draus ...

MfG Doppeloma
 

Annie

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Hallo ihr beiden,

habe ich natürlich direkt verschickt. Immer mit dem deutlichen Hinweis auf die 12 Monate Zeit nach Ablauf der Mietperiode.

So langsam denke ich auch es wird automatisch verschickt weil es so im PC steht. Nur warum die es nicht schaffen es zu korregieren ist mir schleierhaft. Und wie die überhaupt auf dieses Datum kommen verstehe ich auch nicht so ganz. Zumal ich weder im Mai, Juni oder Juli hier eingezogen bin sondern im Januar vor 11 Jahren.
 

Matricaria

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Hey, bin auch im SGBXII und bekomme jedes Jahr im Sommer den selben Schrieb. Bitte reichen Sie die NBKAbrechnung ein sobald sie Ihnen vorliegt blabla. Ich reagiere gar nicht mehr darauf. Meine Abrechnung kommt immer, seit 10 Jahren, zu Weihnachten und dann maile ich sie direkt ans Amt.
Grüßle :)
 

Annie

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Das habe ich natürlich direkt verschickt als das Schreiben kam. Hatte ich in #4 aber auch geschrieben.

Das Problem ist ja nicht einen Brief zu schicken. Das Problem ist denen verständlich zu machen wie lange ein Vermieter Zeit hat die NBKabrechnung zu erstellen. Wird dann aber wohl automatisch sein wenn es bei Matricaria auch so ist. Aber nette Steuerverschwendung :peace:
 
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