Wie ist das nun mit dem "Auf unbestimmte zeit" denn 6 Monate sind fast um.
Müssen die dann einen neuen fortschreiben oder nicht?
Dass er überprüft werden soll, heißt ja noch lange nicht, dass der/die SB einen Grund sieht die EGV abzuändern bzw. fortzuschreiben.
Die Verhandlungsphase war damals schon schlimm. Ich habe etliche Punke bemängelt, aber sie/er hat immer wieder die gleiche gesendet.
Quasi konnte ich gar nicht verhandeln.
Ich hätte wirklich auf den Verwaltungsakt abwarten müssen.
Besonders wen sie/er befürchtet das ich ihr/ihn den Part mit dem "Monatliche Nachweisliste einreichen" dann nicht unterschreibe und zu verhandeln beginne.
Weil ich hier gesehen habe, dass genau das Einreichen der Nachweisliste, vom Gericht als unzulässig gesehen wird, bin ich guter Dinge, dass ich es rausbekomme.
Aber, wenn sie/er ihn nicht abändern will und es einfach so lässt wie es ist. Wie kann, ich dann erzwingen, dass er geändert wird?
Manche haben hier schon recht, einfach die EGV nicht unterschreiben und den VA abwarten egal welcher Inhalt...
Alles andere kostet einfach nur nerven und Zeit.