Ist es zulässig, Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung für Infoveranstaltungen zu verschicken?

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MartinM

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Hallo Forum

Meine Agentur hat mir mehrere Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolge geschickt. Beim Punkt Stellenbeschreibung wird dann allerdings klar dass es sich hierbei um Informationsveranstaltungen handelt bei denen sich irgendwelche Firmen vorstellen wollen. Bewerbungsunterlagen soll ich auch mitbringen.

Diese Veranstaltungen finden jeweils an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen statt. Mit Hin- und Rückreise kommen pro Tag fast 200km Autofahrt auf mich zu.

Ich hab ein wenig recherchiert und die Arbeitsplätze die diese Firmen zu vergeben haben sind für mich persönlich auch viel zu weit weg so dass der Besuch dieser Veranstaltung in meinen Augen nichts bringt. Ich kann und will nicht umziehen zur Zeit.

Die Termine sind alle nächste Woche, Tag vorher hab ich dann auch einen Termin bei meinem Sachbearbeiter.

Eine EGV gibt es noch keine, bin erst seit einigen Tagen wieder Arbeitslos.

Meine Frage ist wie soll ich jetzt damit umgehen? Und ist es überhaupt zulässig auf diese Weise Einladungen für Informationsveranstaltungen zu verschicken?

Vielen dank im voraus!
 

MartinM

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AW: VV mit RFB für Infoveranstaltungen

Ich hab nur einen hochgeladen aber die anderen sind ohnehin identisch bis auf den Termin und Arbeitgeber.
 

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Curt The Cat

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Moinsen MartinM und willkommen hier ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit muß sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen
[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]VV mit RFB für Infoveranstaltungen[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


:icon_wink:
 

Doppeloma

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AW: Ist es zulässig, Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung für Infoveranstaltungen zu verschicken?

Hallo MartinM, :welcome:

Meine Agentur hat mir mehrere Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolge geschickt. Beim Punkt Stellenbeschreibung wird dann allerdings klar dass es sich hierbei um Informationsveranstaltungen handelt bei denen sich irgendwelche Firmen vorstellen wollen. Bewerbungsunterlagen soll ich auch mitbringen.

Dann sind es ja ganz offensichtlich KEINE Vermittlungs-Vorschläge, denn darin hat eine konkrete Stelle / Tätigkeit zu stehen und NICHT nur ein Informations-Angebot für "irgendwas vielleicht" ...

Diese Veranstaltungen finden jeweils an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen statt. Mit Hin- und Rückreise kommen pro Tag fast 200km Autofahrt auf mich zu.

Auf ein konkretes Stellen-Angebot bewirbt man sich dann in der Regel auch ganz gezielt und nicht mit allgemein gehaltenen Bewerbungs-Unterlagen wenn noch nicht mal klar ist, um welche Tätigkeiten es gehen wird.

WO bitte finden denn dies Veranstaltungen statt, direkt bei deiner AfA (das wäre Verpflichtung nach § 309 SGB III als Meldetermin am Sitz deiner AfA ) oder in den Örtlichkeiten des jeweiligen AG , das wäre NICHT zulässig unter § 309 SGB III ...

Es sei denn es ist auch jeweils ein Vermittler (SB ) der AfA anwesend bei diesen Informationsveranstaltungen, was ich mir kaum vorstellen kann ???

Du solltest dir besonders mal den § 140 SGB III vornehmen und gerne auch ausgedruckt zu deinem Vermittler-Termin mitnehmen, dann soll man dir doch bitte erklären, wie diese (angeblichen) VV damit in "Einklang" zu bringen sind.

SS 140 SGB III Zumutbare Beschaftigungen

Ich hab ein wenig recherchiert und die Arbeitsplätze die diese Firmen zu vergeben haben sind für mich persönlich auch viel zu weit weg so dass der Besuch dieser Veranstaltung in meinen Augen nichts bringt. Ich kann und will nicht umziehen zur Zeit.

Egal was du dazu recherchiert hast, das ist eine komplette "Mogelpackung", diese Recherchen hat dein Vermittler VORHER zu betreiben (mit Blick auf die Zumutbarkeit nach § 140 SGB III), es ist NICHT deine Aufgabe das zu überprüfen und Nachforschungen anzustellen, ob die Angebote überhaupt auf dich passen könnten.

Die Termine sind alle nächste Woche, Tag vorher hab ich dann auch einen Termin bei meinem Sachbearbeiter.

Dann lass dir schriftlich geben wo das gesetzlich geregelt ist, dass du an solchen Veranstaltungen teilzunehmen hast ohne konkretes Stellen-Angebot ist ein VV KEIN VV ... :icon_evil:

Es ist auch nicht anzunehmen, dass die RFB für reguläre VV darauf anwendbar sind wenn du einer Informationsveranstaltung nicht beiwohnen möchtest.

Besteht man trotzdem weiter auf deiner Teilnahme, dann gib gleich einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der entstehenden Reisekosten ab mit Stempel auf einer Kopie davon (also nachweislich), hier dürfte schon in den ersten Tagen deiner Arbeitslosigkeit die "Eigenleistungs-Fähigkeit" weit überschritten sein.

Zumal du ja vermutlich bisher noch gar kein Geld von der AfA bekommen hast, sondern das erst am Ende des Monats überwiesen wird ... die AfA wird sich dann schon finanziell wenigstens beteiligen müssen oder du bleibst zu Hause ...

Eine EGV gibt es noch keine, bin erst seit einigen Tagen wieder Arbeitslos.

Für VV braucht man auch keine EGV aber es sollten dann wenigstens auch ECHTE VV sein und nicht solcher Unsinn ...

Wenn ich schon lese, dass es KEINE konkrete Stelle gibt ("Gruppen-Veranstaltung" ist wohl bisher keine Tätigkeit ?) und die Lohnfragen dann "vor Ort" geklärt werden sollen ... stellen sich meine Nackenhaare hoch ...

Das ist bisher eine Stellen-Information "für Alles oder Nichts", ist denn die erwähnte "Anlage" überhaupt dabei wo du (angeblich) die Stelle und die gewünschen Fähigkeiten wenigstens nachlesen kannst ???

Das hat doch dein SB zunächst mal vorzuprüfen, ob die Stelle überhaupt in Frage kommen kann (auch vom Einkommen her) und ob du die nötigen Fähigkeiten hast sollte aus deiner "Potenzial-Analyse" auch bekannt sein.

Meine Frage ist wie soll ich jetzt damit umgehen?

Ich würde sehr viele (und auch unangenehme) Fragen dazu haben, wie schon beschrieben und natürlich auch die Reisekosten umgehend einfordern, sonst kannst du dir das schon finanziell nicht leisten. :icon_evil:

Solche Anträge aus dem Vermittlungsbudget sollen ja IMMER VOR Entstehung der Kosten gestellt werden ... :bigsmile:
Du solltest dir einen Beistand (§ 13 SGB X) besorgen der im Termin fleißig Protokoll führt oder wenigstens sehr gut zuhören kann.

Das Thema Umzug solltest du aktuell gar nicht ansprechen, soweit ist es noch lange nicht und WENN (du was finden solltest, wo sich das wirklich lohnt :bigsmile:), dann wird die AfA dafür auch noch tief in die Tasche greifen müssen ...

Und ist es überhaupt zulässig auf diese Weise Einladungen für Informationsveranstaltungen zu verschicken?

Ich persönlich würde meinen das ist NICHT zulässig ... vielleicht solltest du diese Frage mal an das KRM nach Nürnberg senden, die sollten dir das ja korrekt beantworten können ...ob das wirklich ein sinnvoller Weg ist dich wieder in Arbeit zu bekommen wenn du von einer Info-Veranstaltung zur Nächsten "gejagt" wirst und bisher auch noch auf eigene Kosten ...

Auf die Antwort wäre ich auch sehr gespannt ...

Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Da würde ich aber ALLE VV als Anhang mitschicken, die freuen sich bestimmt über so viel ungebremsten Fleiß ihrer Mitarbeiter ... ODER vielleicht auch nicht ... :icon_kinn:

MfG Doppeloma
 

MartinM

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Hallo MartinM, :welcome:
...
WO bitte finden denn dies Veranstaltungen statt, direkt bei deiner AfA (das wäre Verpflichtung nach § 309 SGB III als Meldetermin am Sitz deiner AfA ) oder in den Örtlichkeiten des jeweiligen AG , das wäre NICHT zulässig unter § 309 SGB III ...
Diese Veranstaltungen finden alle ~95km von meinem Wohnort entfernt statt in einer AfA . Diese liegt sogar in einem anderen Bundesland falls das eine Rolle spielt...

Meine AfA ist hier direkt in meinem Wohnort ansässig, etwa 500m Luftlinie.

Es sei denn es ist auch jeweils ein Vermittler (SB ) der AfA anwesend bei diesen Informationsveranstaltungen, was ich mir kaum vorstellen kann ???
Aber es findet in den Räumlichkeiten einer AfA statt, daher wohl nicht unwahrscheinlich, dass ein SB der AfA anwesend sein könnte. In den VV 's wird darauf nicht eingegangen.

Das ist bisher eine Stellen-Information "für Alles oder Nichts", ist denn die erwähnte "Anlage" überhaupt dabei wo du (angeblich) die Stelle und die gewünschen Fähigkeiten wenigstens nachlesen kannst ???
Ich hab mit diesem Post mal die detaillierte Stellenbeschreibung in den Anhang gepackt was ich wohl hätte von Anfang an machen sollen.

Das hat doch dein SB zunächst mal vorzuprüfen, ob die Stelle überhaupt in Frage kommen kann (auch vom Einkommen her) ...
Ob er das prüft weiß ich nicht. Nach meinen letzten Erfahrungen
mit der AfA wird er aber einfach behaupten es sei sehr wohl zumutbar.

franky0815 meinte:
Ich seh da keine rechtsfolgebelehrung also hat ablehnung auch keine folgen.
Hab sie hier in den Anhang gepackt.

Mal im Bezug auf die Stelle an der steht man möchte mir mit dieser Veranstaltung zeigen welche Einstiegsmöglichkeiten es in der Branche gibt:
Diese Firmen sind alle in der Sicherheitsbranche tätig. Ich besitze in diesem Bereich fast 10 Jahre Berufserfahrung ...

/edit: Um noch mehr Licht ins dunkel zu bringen. Diese VV 's kommen nicht von "meiner" AfA , sondern von der AfA in welcher diese Veranstaltungen stattfinden. Ersteller dieser VV 's ist definitiv nicht der für mich zuständige SB .
 

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Erstmal würd ich gucken wie man da mit ÖPNV hinkommt(schafft man das bis 10 Uhr?) und was das kostet.
Dann unbedingt vorher die Fahrtkosten beantragen.
Was ich mich noch frage ist man bei diesen Fahrten gesetzlich unfallversichert? Das muss vorher schriftlich bestätigt werden.
Deshalb wäre es besser gewesen es wäre über einen Meldetermin gelaufen.
 

Doppeloma

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Hallo MartinM,

Hab sie hier in den Anhang gepackt.

Ich sehe auch keine Einladung nach § 309 SGB III und eine Bewerbung auf einen VV schickt man ja in der Regel per Post DIREKT zum konkreten AG und muss nicht zu einer anderen AfA , um sich dort allgemeine Informationen anzuhören.

Ob dafür die RFB greifen kann, die sich auf "absichtlich verhinderte Einstellung" bezieht, wage ich noch sehr zu bezweifeln. :icon_kinn:

Mal im Bezug auf die Stelle an der steht man möchte mir mit dieser Veranstaltung zeigen welche Einstiegsmöglichkeiten es in der Branche gibt:
Diese Firmen sind alle in der Sicherheitsbranche tätig. Ich besitze in diesem Bereich fast 10 Jahre Berufserfahrung ...

Dann solltest du deine SB in dem Termin davor mal dazu aufklären, dass dir die allgemeinen Bedingungen bereits bekannt sind, sie sollte doch wissen wo du schon gearbeitet hast bisher ???

Von der Zumutbarkeit her wirst du da allerdings Pech haben, wenn du schon 10 Jahre im Sicherheitsbereich tätig warst (JETZT zuletzt vor der Arbeitslosigkeit auch ???), dann kommst du mit § 140 auch nicht mehr sehr weit.

Um noch mehr Licht ins dunkel zu bringen. Diese VV 's kommen nicht von "meiner" AfA , sondern von der AfA in welcher diese Veranstaltungen stattfinden. Ersteller dieser VV 's ist definitiv nicht der für mich zuständige SB .

Na-Ja, VV kann dir jede AfA und jeder SB schicken, da hast du keinen Anspruch darauf, dass die nur von deiner SB kommen dürfen, trotzdem kann das so nicht korrekt sein und gleich so viele in einer Woche ...

Sind denn das immer wieder andere AG und gibt es in deinem näheren Wohnumfeld KEINE Sicherheitsunternehmen, die suchen doch (fast) immer überall Leute oder willst du in diesem Bereich gar nicht mehr arbeiten (müssen) ???

Da kommst du wohl "auf die Schnelle" nur über die Fahrtkosten weiter. Im Meldetermin würde ich auch mal eine Weiterbildung ansprechen (über KursNet mal was Interessantes heraussuchen und schriftlich / nachweislich beantragen), man möchte ja (vielleicht) nicht unbedingt den Rest des Arbeitslebens im Mindestlohnbereich verbringen ... :idea:

KursNet- Startseite

Die Anfrage zur Rechtmäßigkeit solcher "verkleideten" VV würde ich zusätzlich mal an das KRM schicken, du möchtest dich lieber zunächst mal selbst intensiv kümmern, dazu kommst du ja gar nicht wenn du schon tagelang auf Tour bist zu diesen "Veranstaltungen" ...

MfG Doppeloma
 

MartinM

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Hallo MartinM,
...
Von der Zumutbarkeit her wirst du da allerdings Pech haben, wenn du schon 10 Jahre im Sicherheitsbereich tätig warst (JETZT zuletzt vor der Arbeitslosigkeit auch ???), dann kommst du mit § 140 auch nicht mehr sehr weit.

Mit der Tätigkeit selber hab ich überhaupt kein Problem. Das Problem in dem konkreten Fall hier liegt in der Entfernung zwischen meinem Wohnort und den in den Informationsveranstaltungen evtl. angebotenen Arbeitsplätzen.
Erfahrungsgemäß werden auch die sich vorstellenden Firmen
ein Problem damit haben. Meine Befürchtung ist einfach dass ich hier einen erheblichen Aufwand - 1h30min Fahrzeit mit den Öffentlichen für den Hinweg - betreiben muss um an diesen Veranstaltungen teilzunehmen und am Ende gar nicht klar ist ob
diese Firmen überhaupt einen passenden Arbeitsplatz für mich haben.

Sind denn das immer wieder andere AG ...
Es sind 3 Veranstaltungen an 3 Tagen und an jedem Tag stellt sich eine andere Firma vor.

... und gibt es in deinem näheren Wohnumfeld KEINE Sicherheitsunternehmen
Wohne in einer eher ländlichen Gegend. Ein paar Firmen gibt es schon, Bewerbungen laufen ...
 
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