AW: Ist es zulässig, Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehrung für Infoveranstaltungen zu verschicken? Hallo MartinM,
Meine Agentur hat mir mehrere Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolge geschickt. Beim Punkt Stellenbeschreibung wird dann allerdings klar dass es sich hierbei um Informationsveranstaltungen handelt bei denen sich irgendwelche Firmen vorstellen wollen. Bewerbungsunterlagen soll ich auch mitbringen.
Dann sind es ja ganz offensichtlich
KEINE Vermittlungs-Vorschläge, denn darin hat eine konkrete Stelle / Tätigkeit zu stehen und
NICHT nur ein Informations-Angebot für "irgendwas vielleicht" ...
Diese Veranstaltungen finden jeweils an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen statt. Mit Hin- und Rückreise kommen pro Tag fast 200km Autofahrt auf mich zu.
Auf ein konkretes Stellen-Angebot bewirbt man sich dann in der Regel auch ganz gezielt und nicht mit allgemein gehaltenen Bewerbungs-Unterlagen wenn noch nicht mal klar ist, um welche Tätigkeiten es gehen wird.
WO bitte finden denn dies Veranstaltungen statt, direkt bei deiner
AfA (das wäre Verpflichtung nach § 309
SGB III als Meldetermin am Sitz deiner
AfA ) oder in den Örtlichkeiten des jeweiligen
AG , das wäre
NICHT zulässig unter § 309
SGB III ...
Es sei denn es ist auch jeweils ein Vermittler (
SB ) der
AfA anwesend bei diesen Informationsveranstaltungen, was ich mir kaum vorstellen kann ???
Du solltest dir besonders mal den § 140
SGB III vornehmen und gerne auch ausgedruckt zu deinem Vermittler-Termin mitnehmen, dann soll man dir doch bitte erklären, wie diese (angeblichen)
VV damit in "Einklang" zu bringen sind.
SS 140 SGB III Zumutbare Beschaftigungen Ich hab ein wenig recherchiert und die Arbeitsplätze die diese Firmen zu vergeben haben sind für mich persönlich auch viel zu weit weg so dass der Besuch dieser Veranstaltung in meinen Augen nichts bringt. Ich kann und will nicht umziehen zur Zeit.
Egal was du dazu recherchiert hast, das ist eine komplette "Mogelpackung", diese Recherchen hat dein Vermittler
VORHER zu betreiben (mit Blick auf die Zumutbarkeit nach § 140
SGB III), es ist
NICHT deine Aufgabe das zu überprüfen und Nachforschungen anzustellen, ob die Angebote überhaupt auf dich passen könnten.
Die Termine sind alle nächste Woche, Tag vorher hab ich dann auch einen Termin bei meinem Sachbearbeiter.
Dann lass dir schriftlich geben wo das gesetzlich geregelt ist, dass du an solchen Veranstaltungen teilzunehmen hast ohne konkretes Stellen-Angebot ist ein
VV KEIN VV ...
Es ist auch nicht anzunehmen, dass die
RFB für reguläre
VV darauf anwendbar sind wenn du einer Informationsveranstaltung nicht beiwohnen möchtest.
Besteht man trotzdem weiter auf deiner Teilnahme, dann gib gleich einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der entstehenden Reisekosten ab mit Stempel auf einer Kopie davon (also nachweislich), hier dürfte schon in den ersten Tagen deiner Arbeitslosigkeit die "Eigenleistungs-Fähigkeit" weit überschritten sein.
Zumal du ja vermutlich bisher noch gar kein Geld von der
AfA bekommen hast, sondern das erst am Ende des Monats überwiesen wird ... die
AfA wird sich dann schon finanziell wenigstens beteiligen müssen oder du bleibst zu Hause ...
Eine EGV gibt es noch keine, bin erst seit einigen Tagen wieder Arbeitslos.
Für
VV braucht man auch keine
EGV aber es sollten dann wenigstens auch
ECHTE VV sein und nicht solcher Unsinn ...
Wenn ich schon lese, dass es
KEINE konkrete Stelle gibt ("Gruppen-Veranstaltung" ist wohl bisher keine Tätigkeit ?) und die Lohnfragen dann "vor Ort" geklärt werden sollen ... stellen sich meine Nackenhaare hoch ...
Das ist bisher eine Stellen-Information "für Alles oder Nichts", ist denn die erwähnte "Anlage" überhaupt dabei wo du (angeblich) die Stelle und die gewünschen Fähigkeiten wenigstens nachlesen kannst ???
Das hat doch dein
SB zunächst mal vorzuprüfen, ob die Stelle überhaupt in Frage kommen kann (auch vom Einkommen her) und ob du die nötigen Fähigkeiten hast sollte aus deiner "Potenzial-Analyse" auch bekannt sein.
Meine Frage ist wie soll ich jetzt damit umgehen?
Ich würde sehr viele (und auch unangenehme) Fragen dazu haben, wie schon beschrieben und natürlich auch die Reisekosten umgehend einfordern, sonst kannst du dir das schon finanziell nicht leisten.
Solche Anträge aus dem Vermittlungsbudget sollen ja
IMMER VOR Entstehung der Kosten gestellt werden ...

Du solltest dir einen Beistand (§ 13
SGB X) besorgen der im Termin fleißig Protokoll führt oder wenigstens sehr gut zuhören kann.
Das Thema Umzug solltest du aktuell gar nicht ansprechen, soweit ist es noch lange nicht und
WENN (du was finden solltest, wo sich das wirklich lohnt

), dann wird die
AfA dafür auch noch tief in die Tasche greifen müssen ...
Und ist es überhaupt zulässig auf diese Weise Einladungen für Informationsveranstaltungen zu verschicken?
Ich persönlich würde meinen das ist
NICHT zulässig ... vielleicht solltest du diese Frage mal an das KRM nach Nürnberg senden, die sollten dir das ja korrekt beantworten können ...ob das wirklich ein sinnvoller Weg ist dich wieder in Arbeit zu bekommen wenn du von einer Info-Veranstaltung zur Nächsten "gejagt" wirst und bisher auch noch auf eigene Kosten ...
Auf die Antwort wäre ich auch sehr gespannt ...
Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de Da würde ich aber
ALLE VV als Anhang mitschicken, die freuen sich bestimmt über so viel ungebremsten Fleiß ihrer Mitarbeiter ...
ODER vielleicht auch nicht ...
MfG Doppeloma