Alt aber kaputt
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Hallo Zusammen
Bin hier neu, stöbere aber schon seit ein paar Tagen in diesem Forum herum. Dabei haben sich mir jede Menge Fragen aufgetan, und hoffe hier Antworten zu erhalten.
Zu meiner Situation: Bin jetzt seit etwas mehr als 1 Jahr AU geschrieben (MS, Depr.,eine grauslige Fatique und anderes), und habe nun von der Krankenkasse die Ankündigung zur Aussteuerung (Juli) erhalten.
Bin Jahrgang 59 und könnte bei einer Bewilligung von EM-Rente eventl. noch von dem Sonderparagraphen zum Berufsschutz provitieren.
Eine Frage ist es nun, ob es für den Genehmigungsweg und möglicher Steine die einem hierbei in den Weg gelegt werden könnten (und dabei meine ich eine eventuelle Rückdatierung des Rentenbeginns auf das Jahr 2018, was durch die geänderte Zurechnungszeit einen gravierenden finanziellen Unterschied bedeuten würde) es günstiger ist, selber einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, bevor ich vom AfA zum ärztl. Dienst geschickt werde.
Weiter überlege ich momentan mir einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung zum Thema Rückdatierung in meinem Fall zu holen. Oder wecke ich da am Ende vielleicht nur schlafende Hunde?
Ach ja, letzte REHA in 2018, als AU auch für leichte Tätigkeiten nicht geeignet entlassen, jedoch wurde keine endgültige gesicherte Arbeitsunfähigkeit festgestellt. Ist dann im Sinne und zur Anwendung der Rückdatierung eigentlich der Leistungsfall zum Zeitpunkt der REHA eingetreten oder erfolgt der Leistungsfall erst nach endgültig festgestellter AU?
Welche Fehler in Bezug auf Antragstellung einer EM-Rente gilt es unbedingt zu vermeiden?
Für Tips / Einschätzungen wäre ich sehr dankbar
MfG
Bin hier neu, stöbere aber schon seit ein paar Tagen in diesem Forum herum. Dabei haben sich mir jede Menge Fragen aufgetan, und hoffe hier Antworten zu erhalten.
Zu meiner Situation: Bin jetzt seit etwas mehr als 1 Jahr AU geschrieben (MS, Depr.,eine grauslige Fatique und anderes), und habe nun von der Krankenkasse die Ankündigung zur Aussteuerung (Juli) erhalten.
Bin Jahrgang 59 und könnte bei einer Bewilligung von EM-Rente eventl. noch von dem Sonderparagraphen zum Berufsschutz provitieren.
Eine Frage ist es nun, ob es für den Genehmigungsweg und möglicher Steine die einem hierbei in den Weg gelegt werden könnten (und dabei meine ich eine eventuelle Rückdatierung des Rentenbeginns auf das Jahr 2018, was durch die geänderte Zurechnungszeit einen gravierenden finanziellen Unterschied bedeuten würde) es günstiger ist, selber einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, bevor ich vom AfA zum ärztl. Dienst geschickt werde.
Weiter überlege ich momentan mir einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung zum Thema Rückdatierung in meinem Fall zu holen. Oder wecke ich da am Ende vielleicht nur schlafende Hunde?
Ach ja, letzte REHA in 2018, als AU auch für leichte Tätigkeiten nicht geeignet entlassen, jedoch wurde keine endgültige gesicherte Arbeitsunfähigkeit festgestellt. Ist dann im Sinne und zur Anwendung der Rückdatierung eigentlich der Leistungsfall zum Zeitpunkt der REHA eingetreten oder erfolgt der Leistungsfall erst nach endgültig festgestellter AU?
Welche Fehler in Bezug auf Antragstellung einer EM-Rente gilt es unbedingt zu vermeiden?
Für Tips / Einschätzungen wäre ich sehr dankbar
MfG