Ist es Rechtens, dass ich über meinen ALG1 Bezug hinaus zu so einer Maßnahme gehen muss?

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Selphie

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Hallo zusammen,

Ich hatte heute Nachmittag einen Brief in der Post (Gelber Umschlag mit Zustellung Heute / 5.9.). In diesem steht, dass ich zu einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. §45 Abs. 1 S. 1 SGB III gehen soll. die Maßnahme hat gestern (4.9.) bereits begonnen.

Ich weiß, dass meine SB im Urlaub ist. Dennoch ist der Brief mit ihrem Namen versehen.

Ich habe keine EGV unterschrieben.

Zu mir allgemein:
Ich hatte bereits ein Seminar vom AfA (über einen AVG) zum Thema Existenzgründung (Selbständige Tätigkeit) besucht und suche noch eine Bank, die mich unterstützt. Bis jetzt ohne Erfolg.

Zusätzlich bewerbe ich mich und hatte heute ein Bewerbungsgespräch.

Ich habe eine vorläufige Sperre und habe deshalb kein Geld um zu dieser Maßnahme zu gelangen. Die Sperre habe ich bekommen, weil ich zu einem Termin nicht kam. Allerdings habe ich diesen Termin nicht erhalten. Ich war gestern dort und habe der AfA das mitgeteilt. Allerdings bin ich noch im unklaren, ob ich mein ALG weiter erhalte.

Mein ALG 1 geht laut meinem Bescheid bis zum 15. Oktober. Die Maßnahme soll bis zum 29. Oktober gehen.


Muss ich noch zu dieser Maßnahme?
Wie kann ich mich gegen diese Sinnlose Maßnahme wehren?
Ist es Rechtens, dass ich über meinen ALG1 Bezughinaus zu so einer Maßnahme gehen muss?

LG Selphie
 

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AW: Zuweisung einer Maßnahme (Sinnlose Maßnahme)

Hallo Selphie
Vorneweg:
hier exakt das gleiche Thema

Sofort nachweislich Widerspruch einlegen.

Die Sperre habe ich bekommen, weil ich zu einem Termin nicht kam. Allerdings habe ich diesen Termin nicht erhalten.
Erfolgte eine Anhörung? Hast Du schriftlich mitgeteilt dass Du dennTermin nicht erhalten hast?
Hast Du ggf. Gegen den Bescheid mit der Sperre Widerspruch erhoben?

Davon abgesehen wird in der Regel die Auszahlung der Leistungen immer mit Erstellung der Anhörung vorsorglich gestoppt, um eine mögliche Überzahlung zu vermeiden.

Mein ALG 1 geht laut meinem Bescheid bis zum 15. Oktober. Die Maßnahme soll bis zum 29. Oktober gehen.
Rechtslage keine Ahnung ob möglich. Normalerweise muss das Maßnahmeende vor dem Ende des Leistungsbezug liegen. Davon abgesehen kannst Du gar keine Verpflichtung haben über den Leistungsanspruch hinaus zur Sinnlosmaßnahme hingehen zu müssen.


Muss ich noch zu dieser Maßnahme?
Siehe link. Wenn Widerspruch, dann nein. Aufschiebende Wirkung gilt mit Eingang des Widerspruchs bei der AfA.

Wie kann ich mich gegen diese Sinnlose Maßnahme wehren?
siehe link.

//edit
Sage mal, warum benutzt Du nicht deine eigenen Scans?
Warum benutzt Du die Unterlagen von User Superbeasto für dein angebliches Problem?


Ich bin hier raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Zuweisung einer Maßnahme (Sinnlose Maßnahme)

Hallo,

reicht es wenn Ich den Widerspruch vorläufig per Fax Versende?

zu deinem Edit:
da mein Scanner den Geist aufgegeben hat und ich nicht zu Freunden komme, habe ich kurzerhand Superbeasto Gefragt ob ich seins nehmen kann. Bei mir steht haar genau das selbe drin, bis auf diesen Zettel den man Gegenzeichnen soll. Jedoch dachte ich, da ich das Schreiben später erhalten habe, dass die Vorgehensweise etwas anders ist (da Ich das Schreiben Verspätet erhalten habe).
Sorry hatte vergessen es zu erwähnen.

In dem anderen Thema wird es aber nicht beschrieben, wie es ist, wenn die Post erst nach Beginn der Maßnahme ankommt. Ich kann zwar die ganzen Widersprüche und Schreiben der AfA zukommen lassen, aber wie ist das im Normalfall? Müsste ich dann einen Tag später dort hin? Ohne mich auf die Termine einstellen zu können?

Davon abgesehen habe ich ja noch das Problem, dass ich kein Geld habe. Für das Bewerbungsgespräch musste ich mir schon Geld leihen. Die Dame gestern bei dem Gespräch meinte ich müsste für die Fahrtkosten in Vorkasse treten. Nur wie ohne Geld. Ständig leihen ist auch nicht. Da kommt mir noch eine Frage in Sinn:
Wer trägt die Kosten, für das nicht gedeckte Konto bzw. für die Rücklastschrift? Die sind mir ja nur durch die AfA entstanden.
 
AW: Zuweisung einer Maßnahme (Sinnlose Maßnahme)

Hallo,

Ich habe Heute Antwort von der AfA bekommen, habe den Widerspruch gegen den VA per Fax Versendet, Original per Beglaubigten Einwurf in den Briefkasten sowie den Widerspruch gegen die Datenweitergabe als auch das Schreiben auf Auskunft.

Im Anhang sind die schreiben die Ich erhalten habe.

LG
Selphie
 

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Moinsen Selphie und willkommen hier ...!

Ich war mal so frei und hab' den Titel Deines Fadens etwas abgerundet. Ein ganzer Satz oder eine vollständige Frage ist immer freundlich und soviel Zeit muß sein - ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Erhellendes zum Thema findet man auch hier ... ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


 
@Doppelpleite

Wie erwähnt, mein Scanner war zu diesem Zeitpunkt defekt, und Superbeasto war so frei und hat mir seine Scans zur Verfügung gestellt, da wir die Identischen Zuweisungen erhalten habe.

Habe mir nun die Tage einen aus den Kleinanzeigen besorgt.

also nichts, troll, desweiteren hatte mich diesbezüglich schon ein Moderator kontaktiert dem Ich den Sachverhalt plausibel geschildert habe.

davon abgesehen, wenn Ich ein Troll wäre, woher wäre dann dieses Schreiben welches Ich im o.g. Thread angehängt habe?

@Curt The Cat


Danke dafür, könntest du freundlicherweise noch hinzufügen, dass es nicht nur um die Länge dieser geht sondern auch den Abwehr dieser Maßnahme?

LG
Selphie
 
da Ich ja an der missere irgendwo mit beteiligt bin, wollte Ich mich auch mal melden.

wie Selphie hier bereits mehrfach erwähnt hat, sind dies die Schreiben von mir weil ihr Scanner defekt ist bzw. war, ich habe ihr gestattet diese zu nehmen da unsere Schreiben identisch sind.

@DoppelPleite

hättest du mal gelesen, was Sie geschrieben hat, würdest du es wissen.
 
als ich noch alg1 bezogen habe verlängerten massnahmen und weiterbildungen den alg1 anspruch, ich meine es wäre pro 2 tage massnahme 1 tag anspruchsdauer geweseen, ich hab aber keine ahnung ob das heute auch noch so is ( das war 2008 )

btw.: wer ein smartphone hat kann auch damit scannen.
 
als ich noch alg1 bezogen habe verlängerten massnahmen und weiterbildungen den alg1 anspruch, ich meine es wäre pro 2 tage massnahme 1 tag anspruchsdauer gewesen, ich hab aber keine ahnung ob das heute auch noch so ist.
Ja, das ist heute noch so, denn die Bestimmungen haben sich dahingehend nicht geändert:
 
Hallo,

Wie soll ich am Besten auf die Anhörung von der AfA reagieren? Begründen dass über meinen Widerspruch noch nicht Entschieden wurde oder keine Antwort auf meinen "Antrag auf Aufklärung, Beratung und Auskunft gemäß § 13, 14, 15 SGB" erhalten habe?

LG
Selphie
 
Beides ist zutreffend, deshalb auch beides als Verweis in der Begründung aufführen.
Ich würde dem Anhörungsbogen trotzdem nochmals eine ausführliche Begründung für die Nichtteilnahme beifügen.
Damit bist Du dem eigentlichen Anliegen der Fragestellung in vollem Umfang nachgekommen.
 
Hoechstens fotografieren.

das ist vom prinzip genau das gleiche, in verbindung mit scan app liefert ein smartphone sehr ordentliche scans, ich mache das nur noch so.
meine empfehlung: camscanner app für android, die kostenlose version ist vollkommen ausreichend.

hab mal als beispiel eine gescannte ( fotografierte ) seite angehängt, dass einzige was ich bemängeln kann ist die grösse der datei mit 500kb, mit den richtigen einstellungen hat so ein
pdf 25kb, und halt die signatur der app.
 

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Hallo,
Danke für die Tipps mit der Scan app.

---
um mal ein paar neue Informationen zu liefern.

Ich habe gegen die Zuweisung einen Widerspruch eingelegt, über diesen wurde bisher noch nicht entschieden.

Ich hatte bei meiner AfA einen Antrag auf Aufklärung, Beratung und Auskunft gemäß § 13, 14, 15 SGB gestellt und gebeten mir dieses Schriftlich zu beantworten, dieser blieb jedoch bisher unbeantwortet.

Nun, habe Ich jedoch Heute ein Schreiben erhalten mit einen Termin für morgen, in dem man mit mir auf meine Fragen bezüglich der Maßnahme eingehen möchte (Teamleiter soll wohl bei dem Termin mit dabei sein).

Soll ich einfach dahin marschieren und denen erklären das u.a. mein Widerspruch bisher unbeantwortet blieb, ich darum gebeten habe auf meine Fragen bezüglich der Maßnahme schriftlich einzugehen.

oder, den Antrag auf Aufklärung einfach mit nehmen die fragen dort denen erneut stellen und mir diese dann zusätzlich erneut schriftlich dokumentieren lasse?

LG
Selphie
 
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