Hallo zusammen,
Ich hatte heute Nachmittag einen Brief in der Post (Gelber Umschlag mit Zustellung Heute / 5.9.). In diesem steht, dass ich zu einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. §45 Abs. 1 S. 1 SGB III gehen soll. die Maßnahme hat gestern (4.9.) bereits begonnen.
Ich weiß, dass meine SB im Urlaub ist. Dennoch ist der Brief mit ihrem Namen versehen.
Ich habe keine EGV unterschrieben.
Zu mir allgemein:
Ich hatte bereits ein Seminar vom AfA (über einen AVG) zum Thema Existenzgründung (Selbständige Tätigkeit) besucht und suche noch eine Bank, die mich unterstützt. Bis jetzt ohne Erfolg.
Zusätzlich bewerbe ich mich und hatte heute ein Bewerbungsgespräch.
Ich habe eine vorläufige Sperre und habe deshalb kein Geld um zu dieser Maßnahme zu gelangen. Die Sperre habe ich bekommen, weil ich zu einem Termin nicht kam. Allerdings habe ich diesen Termin nicht erhalten. Ich war gestern dort und habe der AfA das mitgeteilt. Allerdings bin ich noch im unklaren, ob ich mein ALG weiter erhalte.
Mein ALG 1 geht laut meinem Bescheid bis zum 15. Oktober. Die Maßnahme soll bis zum 29. Oktober gehen.
Muss ich noch zu dieser Maßnahme?
Wie kann ich mich gegen diese Sinnlose Maßnahme wehren?
Ist es Rechtens, dass ich über meinen ALG1 Bezughinaus zu so einer Maßnahme gehen muss?
LG Selphie
Ich hatte heute Nachmittag einen Brief in der Post (Gelber Umschlag mit Zustellung Heute / 5.9.). In diesem steht, dass ich zu einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. §45 Abs. 1 S. 1 SGB III gehen soll. die Maßnahme hat gestern (4.9.) bereits begonnen.
Ich weiß, dass meine SB im Urlaub ist. Dennoch ist der Brief mit ihrem Namen versehen.
Ich habe keine EGV unterschrieben.
Zu mir allgemein:
Ich hatte bereits ein Seminar vom AfA (über einen AVG) zum Thema Existenzgründung (Selbständige Tätigkeit) besucht und suche noch eine Bank, die mich unterstützt. Bis jetzt ohne Erfolg.
Zusätzlich bewerbe ich mich und hatte heute ein Bewerbungsgespräch.
Ich habe eine vorläufige Sperre und habe deshalb kein Geld um zu dieser Maßnahme zu gelangen. Die Sperre habe ich bekommen, weil ich zu einem Termin nicht kam. Allerdings habe ich diesen Termin nicht erhalten. Ich war gestern dort und habe der AfA das mitgeteilt. Allerdings bin ich noch im unklaren, ob ich mein ALG weiter erhalte.
Mein ALG 1 geht laut meinem Bescheid bis zum 15. Oktober. Die Maßnahme soll bis zum 29. Oktober gehen.
Muss ich noch zu dieser Maßnahme?
Wie kann ich mich gegen diese Sinnlose Maßnahme wehren?
Ist es Rechtens, dass ich über meinen ALG1 Bezughinaus zu so einer Maßnahme gehen muss?
LG Selphie