Ist es möglich, dem Jobcenter die Auszüge auch per E-Mail zukommen zu lassen?

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Cube

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Hallo Leute,

für meine weiterbewilligung möchte das JC noch meine Paypal Auszüge. Meine Frage wäre, ob es möglich wäre, dem Jobcenter die Auszüge auch per E-Mail zukommen zulassen. Oder muss das schriftlich per Postweg stattfinden?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe !
 
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Madel71

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Warum sollte das nicht gehen? Ich schicke Antrag mit der Post wegen der Unterschrift und die Anlagen per Mail. Das ist einfacher. Man hat ja das meiste im Computer.
 

erwerbsuchend

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Meine Frage wäre, ob es möglich wäre, dem Jobcenter die Auszüge auch per E-Mail zukommen zulassen.

Der Versand per E-Mail gilt leider nicht als rechtssicher. Da du die Dokumente bereits als PDF vorliegen hast, wäre der Versand per Online-Fax die rechtssichere Variante, da du dabei einen Faxbeleg erhälst, der den Zugang im JC beweist.
 

Solanus

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Hallo Leute,

für meine weiterbewilligung möchte das JC noch meine Paypal Auszüge. Meine Frage wäre, ob es möglich wäre, dem Jobcenter die Auszüge auch per E-Mail zukommen zulassen. Oder muss das schriftlich per Postweg stattfinden?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe !

[IRONIE]Mach eine Kopie der Auszüge auf eine Postkarte und hänge sie an der Bushaltestelle aus.[/IRONIE]

So ist es wenn DU Deine Kontoauszüge per eMail verschickst. Dürfen darfst DU das. Machen kannst DU es. Tun solltest Du es nicht.

Allein schon, weil Du keinen Nachweis für das Einsenden hast.
 

Frank71

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Es gibt da auch noch die Variante des persönlichen Termins im Jobcenter wo ein SB die Kontoauszüge einsehen kann, nicht in Kopie zur Akte.
 

Baller111

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AW: Ist es möglich, dem Jobcenter die Auszüge auch per E-Mail zukommen zu lassen?

Hallo Leute,
für meine weiterbewilligung möchte das JC noch meine Paypal Auszüge.

Meine Frage an dich, hat man außer den angeforderten PayPal Auszügen noch weiteres gefordert ?

Lese dazu hier: Weiterbewilligungsantrag | Jobcenter verlangt Paypal Auszüge (3 Monate)

Auszüge musst du vorlegen, da kommst leider nicht herum. Aber auch hier gilt, dass du bestimmte Beträge "schwärzen " darfst. Beträge bis ca. 50.- Euro. An wen ( Name ) der Betrag überwiesen worden ist und der "Verwendungszweck" kannst du schwärzen. Nicht aber der Betrag. Es ist und bleibt ein Konto.
Hat man dich dazu aufgeklärt, schriftlich ?

Zu dem sind 100 € Anrechnungsfrei pro Monat (Freibeträge vom Einkommen ). Solltest du jeweils pro Monat was veräußert haben, das unter / bis 100 € dir eingerbracht hat, darf das JC zu deinem Regelsatz nichts kürzen. Kannst dich, wenn du möchtest, auch hier mal reinschaun.. Freibetrage vom Einkommen bei Hartz IV - Zuverdienst

Zum anderen, willst du wirklich mit deiner E-Mailadresse deine Auszüge an das JC übermitteln ? Zudem machen es sich die JC recht einfach damit, dir schöne VV zu zusenden. Ne, ne :icon_evil: die sollen alles schön schriftlich machen. Nur wer schreibt der bleibt. Dann hast du auch alles schwarz auf weiß. Ist aber jedem selber sein Ding wie man es haben möchte.:icon_mrgreen:

frank71
Es gibt da auch noch die Variante des persönlichen Termins im Jobcenter wo ein SB die Kontoauszüge einsehen kann, nicht in Kopie zur Akte.

So ist es. " Einsehen " heißt, nichts kopieren und auch nicht aus den Händen geben. Danach muss ein "Vermerk " durch den SBchen in deiner Akte erfolgen. Nimm, wenn möglich, einen " Beistand" mit. Du hast ein Recht darauf !
 
Zuletzt bearbeitet:

Solanus

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AW: Ist es möglich, dem Jobcenter die Auszüge auch per E-Mail zukommen zu lassen?

...da kommst leider nicht herum. Aber auch hier gilt, dass du bestimmte Beträge "schwärzen " darfst. Beträge bis ca. 50.- Euro. An wen ( Name ) der Betrag überwiesen worden ist und der "Verwendungszweck" kannst du schwärzen. Nicht aber der Betrag. Es ist und bleibt ein Konto.
Hat man dich dazu aufgeklärt, schriftlich ?

Streiche bitte "Beträge bis 50 EUR" dies ist FALSCH.

Du darfst bei Ausgaben, generell den Verwendungszweck schwärzen. Die Beträge, das Buchungsdatum müssen sichtbar bleiben. Willst Du Betriebsausgaben nachweisen, solltest Du den Verwendungszweck (zur Zuordnung) weitgehend sichtbar lassen.

Bei Einnahmen darfst Du alle Angaben, die "eine einzelne Person", die religöse, politische oder sexuelle Orientierung betreffen, schwärzen. Der Betrag und der Zeitpunkt der Buchung müssen sichtbar bleiben.

Zu dem sind 100 € Anrechnungsfrei pro Monat (Freibeträge vom Einkommen ). ...

Wiederum falsch. 100 EUR sind der Grundbetrag aus ARBEITSEINKOMMEN und bleiben ausschließlich als soclher Anrechnungsfrei. Allerdings 100 EUR aus dem Gesamteinkommen aus Arbeit / Monat.

Allerdings sollte genau überprüft werden, was EInkommen ist. Verkauf von Gegenständen aus dem eigenem Haushalt ist kein EInkommen. Das wäre Vermögensumwandlung. Ausschließlich beim Handel mit Gegenständen über PayPal, da wäre der Erlös (Verkaufspreis - EInkaufspreis - Betriebskosten = Erlös) als anrechenbares (Arbeits-)Einkommen relevant.
 

gwenaip

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Mein Anwalt empfiehlt auch Emails mit Anlagen, um Nachweise an das Jobcenter einzureichen... Aber ich bin da skeptisch, da ich den Zugang der Email, im Notfall nicht beweisen kann.

Das geht 20x gut, aber wenn dein Sachbearbeiter mit falschem Fuß aufsteht und dich pisaken will, geht die Email halt mal verloren und wie willst du das dann beweisen? Manchmal gehen Emails auch tatsächlich mal verloren... werden von irgendwelchen Spamfiltern unterwegs verschluckt, ein Server stürzt mitten beim Versand ab etc. Bei Anlagen ist es auch immer so eine Sache, wie wiele, welche Dateiformate und welche Dateigrößen einzeln und insgesamt maximal erlaubt sind.

Emails mit Anlagen ans Finanzamt z.b. kann man getrost vergessen. Der Grund ist Sicherheit. Ein Jobcenter welches Emailanhänge öffnet, wäre in meinen Augen nichtmehr ganz dicht und wird früher oder später gehackt.

optimal ist auch ein versand mit epost

- man spart Papier, Druckerpatronen und Umschläge...
- man kann Anlagen beifügen (z.B. Kontoauszüge als PDF)
- man hat ein Versandprotokoll, auch Einschreiben sind möglich

Der Vorteil gegen den manuellen Einschreiben ist folgender:
Das Jobcenter kann sich nichtmehr herausreden und z.B. behaupten du hättest "leere Blätter geschickt. Durch epost ist nicht nur der Empfang, sondern auch der Inhalt protokolliert und nachweisbar.

PS:
Anträge unterschreiben geht mit der Unterschrift-Funktion im Adobe PDF-Reader. Somit kann man komplett papierlose Anträge erstellen.
 

erwerbsuchend

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Mein Anwalt empfiehlt auch Emails mit Anlagen, um Nachweise an das Jobcenter einzureichen

Was ist denn das für ein Anwalt?

... Aber ich bin da skeptisch, da ich den Zugang der Email, im Notfall nicht beweisen kann.

Das ist positiv.

optimal ist auch ein versand mit epost

- man spart Papier, Druckerpatronen und Umschläge...

Nur um Missverständnissen vorzubeugen sollte man erwähnen, dass dieser Service nicht kostenfrei ist. Ob man tatsächlich spart, sollte jeder selbst ausrechnen.

Das Jobcenter kann sich nichtmehr herausreden und z.B. behaupten du hättest "leere Blätter geschickt. Durch epost ist nicht nur der Empfang, sondern auch der Inhalt protokolliert und nachweisbar.

Den Nachweis hat man auch bei einem Faxprotokoll, welches eine Kopie der ersten Seite des Faxes hat. Dies reicht vor dem SG meistens.

Anträge unterschreiben geht mit der Unterschrift-Funktion im Adobe PDF-Reader. Somit kann man komplett papierlose Anträge erstellen.

Wie soll das ohne Unterschriftenpad funktionieren? Was spricht dagegen das Dokument auszudrucken, zu unterschreiben und wieder einzuscannen? Zudem sollte man von wichtigen Unterlagen auch eine Offline-Kopie haben, die man sich auch ohne Hilfsmittel, wie einen Rechner, ansehen kann.
 
E

ExitUser

Gast
Nur um Missverständnissen vorzubeugen sollte man erwähnen, dass dieser Service nicht kostenfrei ist. Ob man tatsächlich spart, sollte jeder selbst ausrechnen.

Ein normaler Brief per E-Post kostet auch nur 70 Cent.
Man spart Papier, die Druckertinte, den Umschlag, und die Kosten für den Weg zur Post.



Den Nachweis hat man auch bei einem Faxprotokoll, welches eine Kopie der ersten Seite des Faxes hat. Dies reicht vor dem SG meistens.

Diese kostenlose Dienst bei E-Post hat allerdings einen Haken, da die eigene Faxnummer mit gesendet wird.
Dafür sollte man sich lieber einen anderen Anbieter suchen.

Wie soll das ohne Unterschriftenpad funktionieren? Was spricht dagegen das Dokument auszudrucken, zu unterschreiben und wieder einzuscannen

Oft werden Original Unterschriften verlangt, da sich bei einem Dokument ohne weiteres eine Unterschrift einfügen lässt. [/QUOTE]
 

Solanus

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Mein Anwalt empfiehlt auch Emails mit Anlagen, um Nachweise an das Jobcenter einzureichen... ....

Diesem Anwalt würde ich unverzüglich das Mandat entziehen. Der verschickt wohl auch noch Mandantenunterlagen per eMail.

Von BDSG , von Anwaltsgeheimnis und von SozialDatenSchutz scheint der nichts gehört zu haben.

Dieser Anwalt gehört beim LandesZentrumDatenschutz angezeigt.
 
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