Ist es für mich rechtlich/leistungstechnisch ein Nachteil, wenn mein Sachbearbeiter weiß das ich Depressionen habe?

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Smexi

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Hallo, kurze Frage: Mal angenommen mein Arzt stellt bei mir eine depressive Episode fest gepaart mit Angst- & Panikstörungen. Und mein Sachbearbeiter weiß dies und hat auch meinen Überweisungsschein an einen Psychiater gesehen. Könnte sich dies in irgendeiner Art und Weise negativ auf meinen Leistungsbezug (ALG II ) auswirken? Mit dem Umstand das ich krankgeschrieben bin.
 
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Hallo Smexi,

solange SB nur was "gesehen" hat, darf das keinesfalls zu einem Nachteil für dich führen. Weder leistungsrechtlich noch sonstwie!

Warum zeigst du dem SB denn sowas, Diagnosen gehen dem SB ein Sch...dr... an:icon_evil:

Falls deine Frage darauf abzielt, wie eine evtl. EGV auszusehen hat, ist dein gesundheitlicher Zustand ("Erwerbsfähigkeit") allerdings sehr wohl relevant, denn EGVs dürfen nur mit "erwerbsfähigen Leistungsberechtigten" vereinbart werden. Das läuft dann aber über den hauseigenen "ärztlichen Dienst" und dann gehen deinem SB deine Diagnosen immer noch nix an:icon_evil:

Und falls du Fragen oder Zweifel darüber hast, was in deinen Akten steht, kannst du Akteneinsicht beantragen.
 

Smexi

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Danke für die Antwort. Ja ich weiß das war dumm. Es geht halt einfach nur darum, ob mein SB mich irgendwie aus dem ALG II Bezug "rauswerfen" kann wenn er schriftlich hat, dass ich eine depressive Episode, Angststörungen und Panikstörungen habe und das ich an einen Psychiater überwiesen werde. Ob der dann sagen kann, "Ja Smexi, Sie haben Depressionen usw. und sind jetzt nicht mehr erwerbsfähig! Das war's.".
 
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oben hast du geschrieben, dein SB hat da nur was "gesehen", jetzt sagst du, dass der was "schriftlich hat". Ja was denn nu?

Und was genau - deine Diagnose? "Gesehen" oder "schriftlich"?

2. Frage: warst du alleine da oder mit Beistand?

Wenn du nachgewiesenermaßen nicht "erwerbsfähig" bist, ist das JC nicht mehr für dich zuständig. Aber da kenn ich mich dann nicht damit aus, wie das dann weiter geht, aber soweit sind wir ja noch nicht?

Nochmal: deine Erwerbsfähigkeit und das Ausmaß derer hat ein Fachmann zu beurteilen und nicht dein SB -Dödel. Der muss dich dann erstmal zum "ärztlichen Dienst" / "Amtsarzt" oder wie das heisst schicken. Vorher geht da eh nichts, der "Dödel" darf nicht nach Gutdünken die Leistung einstellen. -> Überhaupt nicht!
 

Smexi

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Das war per Mail. Ich wollte die Situation etwas beruhigen da mein SB mich sehr auf den Kieker hat und mich ständig einlädt trotz Krankmeldung und nun nicht mal mehr Krankmeldungen akzeptiert sondern nur Wegeunfähigkeitsbescheinigungen. Ich dachte mir halt, wenn der sieht das ich wirklich was habe, dann nimmt er den Druck etwas weg.

Ich weiß das es dumm war.

Wenn du nachgewiesenermaßen nicht "erwerbsfähig" bist, ist das JC nicht mehr für dich zuständig. Aber da kenn ich mich dann nicht damit aus, wie das dann weiter geht, aber soweit sind wir ja noch nicht?

Es ist bislang nur eine erste Diagnose meiner Hausärztin.
 
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Ich weiß das es dumm war.
ja dumm hin oder her nützt ja jetzt nichts. Bitte beantworte möglichst systematisch und genau meine Fragen in Beitrag #4 sonst steig ich da nicht durch und dann ist es schwer zu helfen.

Ich hab in #4 noch was ergänzt.

Nachtrag: per MAIL? Du hast dem doch nicht etwa deine Diagnosen PER MAIL geschickt? *bitte bitte nicht *fleh*
 

Smexi

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oben hast du geschrieben, dein SB hat da nur was "gesehen", jetzt sagst du, dass der was "schriftlich hat". Ja was denn nu?

>>> Per Mail einen Scann der Überweisung bekommen

Und was genau - deine Diagnose? "Gesehen" oder "schriftlich"?

>>> Erste Diagnose meiner Hausärztin. Einen Scann der Überweisung mit der Diagnose.

2. Frage: warst du alleine da oder mit Beistand?

>>> es war eine Mail

Wenn du nachgewiesenermaßen nicht "erwerbsfähig" bist, ist das JC nicht mehr für dich zuständig. Aber da kenn ich mich dann nicht damit aus, wie das dann weiter geht, aber soweit sind wir ja noch nicht?

>>> da es nur eine Diagnose meiner Hausärztin war die auf einer Überweisung stand, denke ich mal nicht das wir schon so weit sind aber genau das weiß ich ja nicht und darum dreht sich auch meine Frage

Nochmal: deine Erwerbsfähigkeit und das Ausmaß derer hat ein Fachmann zu beurteilen und nicht dein SB -Dödel. Der muss dich dann erstmal zum "ärztlichen Dienst" / "Amtsarzt" oder wie das heisst schicken. Vorher geht da eh nichts, der "Dödel" darf nicht nach Gutdünken die Leistung einstellen. -> Überhaupt nicht!

>>> Also heißt das er kann mich nicht einfach so aus dem Bezug nehmen sondern muss den medizinischen Dienst einschalten. Aber der kann das dann?
 
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Erste Diagnose meiner Hausärztin. Einen Scann der Überweisung mit der Diagnose.
seit wann kann eine HA psychiatrische Diagnosen stellen? Da kann was nicht stimmen. Wahrscheinlich nur "Verdacht auf blabla"

da es nur eine Diagnose meiner Hausärztin war die auf einer Überweisung stand, denke ich mal nicht das wir schon so weit sind aber genau das weiß ich ja nicht und darum dreht sich auch meine Frage
Wann war die Mail und ist die bei deinem SB überhaupt angekommen? Und hat der bis jetzt schon irgendwie darauf reagiert?

Also heißt das er kann mich nicht einfach so aus dem Bezug nehmen
richtig, das kann er nicht!

sondern muss den medizinischen Dienst einschalten. Aber der kann das dann?
richtig, der kann das dann. Eventuell.

@Smexi, du bist doch hier im Forum schon so lange angemeldet. Warum hast du denn nicht erstmal im Vorfeld hier nachgefragt, bevor du solche Aktionen startest? never ever schick ich irgendnem Dödel irgendwelche Diagnosen (nicht einmal ein "Arbeitgeber" gehen die was an!) und schon dreimal nicht per E-MAIL:icon_evil:
 

Smexi

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@Smexi, du bist doch hier im Forum schon so lange angemeldet. Warum hast du denn nicht erstmal im Vorfeld hier nachgefragt, bevor du solche Aktionen startest? never ever schick ich irgendnem Dödel irgendwelche Diagnosen (nicht einmal ein "Arbeitgeber" gehen die was an!) und schon dreimal nicht per E-MAIL

Ehrlich? Pure Verzweiflung und keine Kraft mehr. Ich bin seelisch gerade etwas angeschlagen und das Amt raubt mir meine letzten Nerven. Ich wollte "auf Friedenskurs" mit meinem SB gehen. Der scheint ja zu denken das ich nichts habe. Also habe ich gehofft ihn vom Gegenteil zu überzeugen wenn er die Diagnose sieht. Der Druck ist gerade zu viel für mich. Ich weiß dumm und nicht nachvollziehbar.

seit wann kann eine HA psychiatrische Diagnosen stellen? Da kann was nicht stimmen. Wahrscheinlich nur "Verdacht auf blabla"

Ja da steht Diagnose/Verdachtsdiagnose

Wann war die Mail und ist die bei deinem SB überhaupt angekommen? Und hat der bis jetzt schon irgendwie darauf reagiert?

Eben erst. Ich habe ihm einen langen Text geschrieben mit Erklärungen und eben der Diagnose. Keine Reaktion bisher.
 

DenkenVerboten!

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Hallo Smexi,

Also heißt das er kann mich nicht einfach so aus dem Bezug nehmen sondern muss den medizinischen Dienst einschalten. Aber der kann das dann?

Ich persönlich schätze es so ein:
Der medizinische Dienst wird bei dir (noch) nicht viel begutachten können.
Ist eh fraglich, ob dich dein SB gleich sofort dort hin schicken würde.
Oder dir eher etwas Zeit gibt deine Gesundheit in den Griff zu bekommen.

Du hast bisher, wenn ich dich richtig verstehe, noch nicht einmal ein Gespräch mit einem Psychiater gehabt, richtig?
Nur eine Überweisung deiner Hausärtzin, also einer Allgemein-Medizinerin, an einen Psychiater, auch richtig?

Somit dürfte es noch keine wirklichen Befunde / Arztbriefe / Diagnosen eines Facharztes wie ein Psychiater zu deinem Gesundheitszustand geben, nur die vorläufige Diagnose deiner Hausärztin. (Die keine Fachärtzin ist, vermute ich)

Nur auf Grund der vorläufigen Diagnose kann sich der medizinische (psychologische) Dienst, meiner Meinung nach, noch kein wirkliches Urteil bilden.
Und dich auch nicht als erwerbsunfähig einstufen / begutachten.

Kommt natürlich immer auch darauf an, was du erreichen möchtest.
Und wie sehr du bei der Begutachtung "mitarbeitest".
Also ob du Schweigepflichtsentbindungen unterschreibst, Gesundheitsfragebögen ausfüllst, dem "Amtsarzt" alles offen legst, usw.
Und selbst dann wäre es ein langer Weg, raus aus dem SGB -II Leistungsbezug, und z.B. rein in "Frührente" SGB -XII


In deinem Fall denke ich: Durchatmen, und nicht zu viele Sorgen machen.
Bisher hast du ja noch nichtmal eine Einladung zum medizinschen Dienst erhalten. Und wenn eine kommen sollte (was ich nicht denke), kann dir hier im Forum bei der Vorbereitung geholfen werden.

Aus dem Leistungsbezug wirst du so schnell nicht einfach "rausgenommen", da gehört meiner Meinung nach mehr dazu.

Trotzdem: Verlass dich bitte nicht nur auf meine Meinung, ich bin selbst nur SGB -II-Betroffener und ein Laie.
Ich kann nur schreiben, wie ich die Dinge persönlich sehe. Und keine verbindliche Rechtsauskunft geben.

In deinem eigenen Interesse: in Zukunft keine Diagnosen mehr, am besten garnichts medizinisches, an dein JC übergeben.
(Ausser Dingen, die du Übergeben musst, wie z.B. AU )
Und schon garnicht per e-Mail!
Lieber vorher im Forum nachlesen, was dein JC bekommen darf, und was nicht.
 

Smexi

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Danke für die Antwort. Ich sags mal so: Ich hätte nichts dagegen, wenn ich für eine Weile als Erwerbsgemindet durchgehe und damit ja erstmal beim Sozialamt (?) wäre. Da bekäme ich ja ungefähr das selbe Geld oder? Und hätte Zeit mich zu finden und wieder gesund zu werden. Wenn das ein sauberer und geordneter Übergang wäre, hätte ich nichts dagegen und würde mitmachen.

Es darf nur nicht erzwungen werden im Sinne von sofortiger Leistungseinstellung. So das ich dann erstmal Monate auf dem Trockenen sitzen, gar nichts mehr bekommen würde und mir dann alles erkämpfen müsste. Davor habe ich Angst.
 

DenkenVerboten!

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Als gemindert Erwerbsfähig eingestuft zu werden ist, meiner Ansicht nach, gar nicht so einfach wie es sich manche wünschen würden.
Schau dir hier im Forum mal ein paar Themen im Bereich Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente / Pflege an.

Und wie lange manche dafür kämpfen müssen.
Da sind vorher teils viele Facharzttermine, Klinikaufenthalte, REHA-Maßnahmen, Begutachtungen durch med. Dienst nötig.

Wenn's so einfach wäre, würde sich hier keiner von uns mit ihren/seinen SBs rumärgern. ;)

Ich denke, du bist mit einem Termin beim Psychiater immerhin schon mal am Anfang des richtigen Weges für dich, und deine Gesundheit!
 

Smexi

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Okay. Wenn dem so ist, brauche ich mir ja im Grunde keine Sorgen zu machen. Auch wenn SB meine Diagnose bekommen hat.

Du hast dem doch nicht etwa deine Diagnosen PER MAIL geschickt? *bitte bitte nicht *fleh*

Beretta1: Was denkst du denn, was mich da nun für Konsequenzen erwarten bzw. wieso findest du das so schlimm?
 
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Eben erst. Ich habe ihm einen langen Text geschrieben mit Erklärungen und eben der Diagnose. Keine Reaktion bisher.
Rhetorische Frage (bitte nicht hier öffentlich, sondern für dich selbst beantworten): inwiefern könnten eventuell verschreibungspflichtige Medikamente bei der Erstellung und Absendung dieser MAIL - inklusive der Nicht-Berücksichtigung etwaiger Konsequenzen - eine Rolle Spielen? -> Falls Rezepte oder/und zeitliche Einnahmevorgaben vorhanden sind, würde ich die jetzt gut aufbewahren und jetzt sofort rückwirkend schriftlich dokumentieren, wann (Uhrzeit/Tage/Menge) ich von dem Zeuchs geschluckt habe.

Ansonsten kannst du jetzt im Nachhinein meiner Meinung nach nichts mehr machen und ich würde ich jetzt den Ball flach halten und garnichts mehr tun.

Und wenn dein SB wieder was von dir will - auch wenn er auf deine MAIL reagiert - oder sonstige Sachen, melde dich bitte hier sofort, bevor du irgendwas tust:icon_pause:

Nachtrag:
Beretta1: Was denkst du denn, was mich da nun für Konsequenzen erwarten bzw. wieso findest du das so schlimm?
Nunja um das vorsichtig auszudrücken: etwas Persönlicheres als Diagnosen gibts nicht. Es sei denn Beichten:icon_hihi:. Wenn ich meinem SB in seinem beruflichen Rahmen solche privaten Dinge von mir mitteile, wundere ich mich nicht, wenn er sie gegen mich einsetzt, um seinem beruflichen Auftrage der Ertragsmaximierung zu entsprechen:wink:

Schlimm finde ich das einerseits, weil ich meine Privatsphäre zu schätzen weiss und nicht gerne möchte, dass jeder Hans und Franz jederzeit alles über mich weiss. Denn wozu? Damit gebe ich ohne Not völlig wildfremden Menschen potentielle MACHT über mich in die Hand.

Ausserdem bin ich mir über die Konsequenzen bewusst und würde finde es "schlimm" finden, mich allein durch die Behebung dieser Folgen ständig im Kreis zu drehen. Das ginge mir zu sehr an meine Zeit, meine Nerven, meine Kräfte und letztendlich auch mein Geld.

Keine Ahnung wie ich das sagen soll, aber das ist für mich eine Frage der Grundhaltung und der Lebenseinstellung. Jeder kann machen was er will und wenn jemand Lust, Zeit und Nerven dafür hat, sich sein Leben lang mit solchen selbtgeschaffenen Themen im Kreis zu drehen, soll er das tun. Mir persönlich ist meine Lebenszeit dafür halt zu schade:icon_pause:
 
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DenkenVerboten!

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... Auch wenn SB meine Diagnose bekommen hat.

Ich finde du hast dich sogar teilweise richtig verhalten.
Du bist verpflichtet, dem JC alle wesentlichen Veränderungen mitzuteilen.
Eine Änderung des Gesundheitszustandes sehe ich persönlich als wesentliche Veränderung, und würde es meinem JC auch mitteilen.

Die kleinen Ausrutscher "E-Mail" und "Diagnose weiter gegeben" wären dir erspart geblieben, wenn du vorher hier nachgefragt hättest. :tongue:
 

Smexi

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Ich danke euch beiden erstmal für eure ehrlichen und ausführlichen Antworten.

Auch habe ich deinen Nachtrag mit der Begründung gelesen Beretta1 und kann das absolut nachvollziehen. Ich hoffe du verstehst mich zumindest ein wenig. Bzw. meinen Gedankengang.

DenkenVerboten! danke für die ehrliche Einschätzung, dass es wohl sogar richtig war, meinem SB die Diagnose zukommen zu lassen. Ich hoffe, dass er nun sieht das es mir wirklich nicht gut geht. Und mir etwas Zeit gibt.
 

DenkenVerboten!

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Smexi meinte:
[..]dass es wohl sogar richtig war, meinem SB die Diagnose zukommen zu lassen.

Oh je, versteh mich nicht falsch.

Die Diagnose zukommen zu lassen war nicht richtig.

Das es eine Änderung bei deiner Gesundheit gibt, die du von Ärzten abklären lässt. Das mitzuteilen war richtig.

Mir ist noch was dazu eingefallen:
Eventuell kannst du Vermerke zu deiner Diagnose, sowie die eingeschickte Überweisung, aus deiner Akte löschen lassen.

Hierzu kannst du die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fragen.
Kontakt findest du hier: BfDI - Kontakt


An die kann sich jedermann unkompliziert per Telefon wenden und Fragen stellen. Und die geben auch wirklich gute Auskünfte.
Ruf doch einfach mal morgen an, schildere deinen Fall, und frag wie die das werten, und ob du eine Löschung erreichen könntest.

Lies dir auch mal deren Informations-Seite zum ALG-II durch:
BfDI - Infothek - ALG II
 
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Mir ist noch was dazu eingefallen:
Eventuell kannst du Vermerke zu deiner Diagnose, sowie die eingeschickte Überweisung, aus deiner Akte löschen lassen.

Hierzu kannst du die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit fragen.
Kontakt findest du hier: BfDI - Kontakt
[...]
wie die das werten, und ob du eine Löschung erreichen könntest.
[...]
das wär ja cool, wenn die das wüssten. Ansonsten würde ich erstmal abwarten was passiert (oder auch nicht) und ggfls - wie ich ganz oben schon geschrieben habe - auf Grundlage der durch eine evtl. Akteneinsicht gewonnenen Infos die Datenlöschung beantragen, denn Diagnosen haben idA nichts zu suchen.

Nachtrag:
Ich hoffe, dass er nun sieht das es mir wirklich nicht gut geht. Und mir etwas Zeit gibt.
du hast es anscheinend immer noch nicht verstanden:icon_evil: ich würde an deiner Stelle mal meine Prämissen ändern, weil es sonst nicht nur "immer so weiter", sondern evtl. gegen deine Interessen "abwärts" geht. Laut deiner eigenen Aussage will dein SB dich loswerden. Gib ihm nicht das "falsche Futter"!

Es liegt einzig und allein an dir, dem JC beizubringen, was es dir gegenüber zu leisten hat, und wie es sich dir gegenüber zu verhalten hat, sorum wird ein Schuh draus und nicht umgekehrt:icon_pause:
 
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Dark Vampire

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1. VIP Nutzergruppe
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Also meiner weiss auch dass ich mittelgradige Depris habe (und noch anderes Zeugs) alleine schon wenn der den Stempel sieht wo ich meine Rehas habe, weiss doch jeder was ich ungefähr habe und ich nicht dort zum Urlaub war.

Bei mir wirkte sich das positiv aus, ich habe meine Ruhe und bin aus der Vermittlung genommen worden. Muss aber auch dazu sagen , dass wir hier ein sehr humanes JC haben.

Wie man sieht kann das auch mal positiv ausgehen. Wie dein SB tickt wirst nur du wissen können wenn es soweit ist.
 

Der Auflehnende

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1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
27 Sep 2014
Beiträge
690
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1.012
Wegen Depressionen und/oder Angststörung ist man noch lange nicht erwerbsunfähig. Das kann sich über Jahre hinziehen. Es kann aber dennoch zu einer Verbesserung beim JC führen, weil jemand mit diesen Erkrankungen eben nicht jeden Job ausüben kann. Somit kann die Vermittlung auf zumutbare Stellen eingeschränkt werden (vgl. § 10 SGB II). Einschränkungen bestehen meistens in Jobs die eine psychische Belastbarkeit erfordern. Ebenso können je nach Erkrankung auch wechselnde Arbeitszeiten und -orte eine Belastung darstellen.

Wichtig ist, das der Psychiater die Diagnose stellt, denn er ist der Facharzt.
 
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Leider etwas "unglücklich" gelaufen, mittels Ausplaudern Deiner
Privatgeheimnisse SB ruhigstellen zu wollen.

Bei deiner Beschreibung, kann ich solch Handeln verstehen aber drucke
Dir die Email mit dem E-Mail-Header aus und nimm das zu deiner Akte und
lösche diese E-Mail nicht aus deinem Postfach..

Es könnte passieren, das SB mit ihrer Erkenntnis künftig Vorteile im Bezug
"Gesprächsführung" erhoffen und anwenden könnte. In dem Fall sollte
Mensch dann gewappnet sein.

Gute Besserung :wink:
 
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