Hallo,
das JC kann doch Ersatzpflicht fordern, wenn man eine zumutbare Stelle
nicht annimmt.
Kann man vom JC Ersatzpflicht fordern, wenn aufgrund einer falschen Entscheidung des JC kein Beschäftigungsverhältnis zustande kam ?
Es wurde zuweit führen alles genau zu erläutern worum es geht.
Mich würde nur mal interessieren ob das prinzipiell möglich ist.
Danke
das JC kann doch Ersatzpflicht fordern, wenn man eine zumutbare Stelle
nicht annimmt.
Kann man vom JC Ersatzpflicht fordern, wenn aufgrund einer falschen Entscheidung des JC kein Beschäftigungsverhältnis zustande kam ?
Es wurde zuweit führen alles genau zu erläutern worum es geht.
Mich würde nur mal interessieren ob das prinzipiell möglich ist.
Danke