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Gelöschtes Mitglied 14840
Gast
Habe hier eine Uraltsache die m.E. verjährt sein sollte. Schneller Inkasso hat mir in den letzten Jahren immer Zahlungsaufforderungen geschickt, ohne jedoch meiner Bitte zu entsprechen mir den Nachweis für die Rechtmäßigkeit der Forderung (Titelkopie usw) zu erbringen. Daraufhin habe ich jedesmal mitgeteilt das ich die Forderung daher nicht anerkenne. So auch vor ca. 6 Wochen. Gestern jedoch erhielt ich diese Unterlagen. Es handelt sich um eine Forderung aus dem Jahre 1986!!
Nun habe ich gelesen, dass die 30-jährige Verjährungsfrist nicht greift, wenn der Gläubiger inerhalb von 10 Jahren immer wieder Vollstreckungsversuche unternimmt. Darum meine Frage, ob die Zahlungsaufforderungen in diesem Sinne Vollstreckungsversuche sind.
Hier der Artikel zur Verjährungsfrist von Titeln:
Der Irrtum uber die 30-jahrige Verjahrungsfrist als Hochstfrist | Zimmermann und Manke
Nun habe ich gelesen, dass die 30-jährige Verjährungsfrist nicht greift, wenn der Gläubiger inerhalb von 10 Jahren immer wieder Vollstreckungsversuche unternimmt. Darum meine Frage, ob die Zahlungsaufforderungen in diesem Sinne Vollstreckungsversuche sind.
Hier der Artikel zur Verjährungsfrist von Titeln:
Der Irrtum uber die 30-jahrige Verjahrungsfrist als Hochstfrist | Zimmermann und Manke