Guten Tag,
ich war bei einer Gutachterin für den Widerspruch gegen einen Reha-Bescheid. Mittlerweile ist das Thema Reha erstmal vom Tisch und ich arbeite wieder (ohne Reha. und nicht Vollzeit). Ich habe nun auch endlich (dank der Hilfe des Praxisteams meiner Ärztin) die Kopie jenes Gutachtens bekommen.
Die Gutachterin hat einige Dinge korrekt wieder gegeben, z.T. aber auch nicht bzw. gar nicht. Ende des Gutachtens war jedenfalls, dass sie meinte, „mein Problem“ würde sich mit amb. Behandlung ausreichend behandeln lassen.
Ich überlege nun, ob ich der RV noch einen Brief schreiben und die Angaben richtig stellen soll. Ich weiß nicht, wie weit dieses Gutachten Auswirkungen auf spätere Reha-, etc. Anträge haben könnte. Macht es Sinn, der RV mitzuteilen, wie dieses Gutachten verlaufen ist (die Frau hat u.A. überwiegend von sich selbst geredet) und bestimmte Angaben richtig stellen? Sie hat z.B. eine Therapie weggelassen und meinte, dass ein einmaliger Facharztttermin nicht dazu geführt hätte, mir weiter ambulant Hilfe zu holen. …Eigentlich war das Ergebnis jenes Facharzttermins gewesen, dass die Fachärztin mich zum Widerspruch gegen den Reha-Bescheid ermutigt hat.
Also das Ding ist für dieses Mal eh durch, aber für mich ist halt jetzt die Frage, ob ich der RV nochmal einen Brief bezüglich des Gutachtertermins und der Richtigstellung einiger Angaben schicken soll?...Vor allen Dingen in Hinblick auf mögliche spätere Situationen.
Danke für hilfreiche Antworten!
ich war bei einer Gutachterin für den Widerspruch gegen einen Reha-Bescheid. Mittlerweile ist das Thema Reha erstmal vom Tisch und ich arbeite wieder (ohne Reha. und nicht Vollzeit). Ich habe nun auch endlich (dank der Hilfe des Praxisteams meiner Ärztin) die Kopie jenes Gutachtens bekommen.
Die Gutachterin hat einige Dinge korrekt wieder gegeben, z.T. aber auch nicht bzw. gar nicht. Ende des Gutachtens war jedenfalls, dass sie meinte, „mein Problem“ würde sich mit amb. Behandlung ausreichend behandeln lassen.
Ich überlege nun, ob ich der RV noch einen Brief schreiben und die Angaben richtig stellen soll. Ich weiß nicht, wie weit dieses Gutachten Auswirkungen auf spätere Reha-, etc. Anträge haben könnte. Macht es Sinn, der RV mitzuteilen, wie dieses Gutachten verlaufen ist (die Frau hat u.A. überwiegend von sich selbst geredet) und bestimmte Angaben richtig stellen? Sie hat z.B. eine Therapie weggelassen und meinte, dass ein einmaliger Facharztttermin nicht dazu geführt hätte, mir weiter ambulant Hilfe zu holen. …Eigentlich war das Ergebnis jenes Facharzttermins gewesen, dass die Fachärztin mich zum Widerspruch gegen den Reha-Bescheid ermutigt hat.
Also das Ding ist für dieses Mal eh durch, aber für mich ist halt jetzt die Frage, ob ich der RV nochmal einen Brief bezüglich des Gutachtertermins und der Richtigstellung einiger Angaben schicken soll?...Vor allen Dingen in Hinblick auf mögliche spätere Situationen.
Danke für hilfreiche Antworten!