Ist eine fristlose Entlassung ohne Unterweisung gerechtfertigt?

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pannenkeeper

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Hallo,
befinde mich immer noch im Rechtsstreit mit meinem ehemaligem Chef. Dieser hat mich fristlos entlassen mit der Begründung, dass ich wiederholt Fehler gemacht hätte, die das Unternehmen geschädigt haben.

Das mag sogar stimmen, jedoch ist meine Auffassung, dass ich:
-nicht richtig eingeschult wurde
-bis zum letzten Vorfall nicht darüber aufgeklärt wurde, dass es ein Fehler ist

Jetzt klären wir das wohl über Anwälte. Mir geht es aber nicht um Nachzahlungen, sondern um die unfaire Behandlung. Wie kann man behaupten, dass man jemanden ordnungsgemäß eingeschult hat, wenn allen im Betrieb bewusst ist, dass das nicht stimmt? Das ist schamlos und kränkt mich sehr.
Bei meinem nächsten Job werde ich das aber auch stärker einfordern, habe ich gelernt. Immerhin profitiere ich am Ende auch davon.
 

Bettelstudent

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AW: Fristlose Entlassung ohne Unterweisung gerechtfertigt?

Hallo pannenkeeper,


dann achte aber immer schön darauf, was man dir bei der Einstellung alles so zur Unterschrift vorlegt.

Beispiel aus eigener Erfahrung,da bekam ich auch den üblichen Stapel zur Unterschrift bei der Einstellung vorgelegt.Aber nach 40 Jahren Arbeit traut man grundsätzlich niemand mehr und liest sich alles durch und siehe da:
eine Sicherheitsunterweisung
die ich,OHNE diese überhaupt erhalten zu haben,unterschreiben sollte.Wozu ich mich natürlich weigerte,denn in diesem Schreiben sollte ich etliche Dinge bestätigen, die ich überhaupt noch nicht in der Firma gesehen hatte.5 Minuten sinnloses rumdiskutieren und das war es, ich durfte gehen.
War ich aber auch nicht traurig drüber, denn wer weiß was mich der "Spaß" hinterher gekoste hätte.
 

vidar

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AW: Fristlose Entlassung ohne Unterweisung gerechtfertigt?

Dieser hat mich fristlos entlassen mit der Begründung, dass ich wiederholt Fehler gemacht hätte...
Bis du überhaupt vor der außerordentlichen Kündigung darüber informiert worden, dass das Unternehmen durch deine fehlerhafte Leistung einen finanziellen Schaden zu verzeichnen hat? Hast du darüber zusätzlich eine schriftliche Verwarnung bekommen, in der du aufgefordert worden bist, deine fehlerhafte Arbeitsleistung zu beenden, da sonst gegen dich eine Kündigung ausgesprochen werden müsste? Hat deine schriftlich Kündigung einen Zusatz wie „sollte die außerordentliche Kündigung gegen geltendes Recht verstoßen, kündigen wir vorsorglich das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum xxxx“ ?
Jetzt klären wir das wohl über Anwälte.
Sollten noch keine 3 Wochen seit Erhalt der Kündigung vergangen sein, ziehe sofort eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht in Erwägung. Hier solltest du dann zumindest erreichen, dass die fristlose Kündigung in eine fristgerechte Kündigung geändert wird. Da du dir ja einen rechtlichen Beistand besorgt hast bzw. noch suchen willst, wird dein Anwalt sicherlich dann die entsprechenden Schritte einleiten.
 

donzon

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AW: Fristlose Entlassung ohne Unterweisung gerechtfertigt?

Hey,

ich kann dir keine Garantie geben und will dir auch keine übermäßigen Hoffnungen machen, aber wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, wird er Probleme bekommen.

Dann kannst du womöglich Ansprüche geltend machen. Denn in diesem Falle muss er sogar nachweisen, dass er dich ordentlich eingeschult und unterwiesen hat. Das fällt den meisten Arbeitgebern aber schwer, weil sie sich dessen gar nicht bewusst sind. Auch die Ermahnung nach den ersten Fehlern wäre nachzuweisen, wenn damit argumentiert wird, sonst fehlt ihm die rechtliche Grundlage, dir das anzukreiden.
Vielleicht lernt er aber dadurch auch etwas. Und zwar, dass Unterweisungen enorm wichtig sind und nicht rasch abgehandelt werden sollten. Besonders weil es mittlerweile schon so einfach ist, mit Präsentationen und Kursinhalten zu arbeiten. Siehe hier, wenn du detaillierte Infos dazu brauchst.

Aber das wird ihm sein Rechtberater vermutlich auch bald klarmachen. Wichtig ist, dass du fair behandelt wirst und dich in Zukunft auch besser arbeitsrechtlich schützt.
Das erspart Zeit und Ärger!
 

Fairina

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AW: Fristlose Entlassung ohne Unterweisung gerechtfertigt?

Hast du Abmahnungen bekommen? Hast du diese unterschrieben? Wenn nein, keine Abmahnungen wird es dem AG schwer fallen, eine fristlose Kündigung durch zu bekommen. Aber letzten Endes läuft es doch auf einen Verlust des Arbeitsplatzes hinaus. Du musst jetzt aber blitzschnell gegen die Kündigung vorgehen. Die Frist ist sehr kurz. Also ab zum RA. Vielleicht ist der AG auch bekannt.:icon_hihi:

Und noch eine Ergänzung: Hast du dich nachweisbar beschwert weil du nicht richtig eingearbeitet wurdest?
 

vidar

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AW: Fristlose Entlassung ohne Unterweisung gerechtfertigt?

...wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, wird er Probleme bekommen.Dann kannst du womöglich Ansprüche geltend
Und noch eine Ergänzung: Hast du dich nachweisbar beschwert weil du nicht richtig eingearbeitet wurdest?
Um hier überhaupt eine Einschätzung abgegeben zu können, wäre es erst einmal wichtig von @Pannenkeeper darüber informiert zu werden, um welche Art der Tätigkeit es sich hier überhaupt gehandelt hat? Welche Ausbildung, Berufserfahrung und ggf. zusätzliche Qualifikation war hier erforderlich erforderlich, um diesen Job ausüben zu können. Reicht normalerweise für die Verrichtung des Jobs eine kurze Einweisung aus, oder ist eine längerer begleitender Zeitraum hierfür erforderlich.

Ohne ergänzende Hinweise über den Arbeitsplatz, des Zeitrahmens der Beschäftigung sowie des genauen Textes des Kündigungsschreibens ist es jedenfalls mMn schwer hier eine Beurteilung der Sachlage überhaupt vornehmen zu können.
 

Zerberus X

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vidar

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AW: Fristlose Entlassung ohne Unterweisung gerechtfertigt?

Moin @Zerberus X, und vielen Dank für den Hinweis.

Sollte @Pannenkeeper jedoch nach der Ausbildung zur(m)

https://www.ausbildung.de/berufe/zahnmedizinische-fachangestellte/

dort als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r gearbeitet haben, stellt sich nun doch die Frage, worauf sich denn die Fehler des TE beziehen, die hier für den finanziellen Verlust des AG maßgeblich gewesen sein sollen. Unabhängig davon, sollte man durchaus auch von einer ausbildeten und geprüften? Fachkraft auch verlangen können, nach einer kurzen Einarbeitungszeit den Job ausüben zu können. Im Grunde genommen müssten hier nur die Abläufe beim neuen Arbeitgeber vermittelt werden. Das gewöhnliche Tätigkeitsfeld dürfte auch nicht wesentlich vom dem des Ausbildungsbetriebs abweichend gewesen sein.
 

Matt45

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AW: Fristlose Entlassung ohne Unterweisung gerechtfertigt?

Fehler in der Zahnmedizin(weiß ich nur durch Zerberus X Hinweis) sind natürlich teuer und sollten nicht passieren.

Zumindest war ja in der Praxis schon seit Juni nicht so ein gutes Arbeitsklima laut Thread.

Hier wird es bestimmt jede Menge Vorschriften geben in der Medizin. Leider weiß ich zu wenig über die Vorschriften in der Medizin.

Aber ich bin auf der Seite von Bettelstundent und bin ebenfalls vorsichtig bei Unterschriften in einer Firma, auch aus gesammelten Erfahrungen.

Ob es beim TE ähnlich war kann ich schwer beurteilen.
 
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