Ist eine Aufforderung zur Senkung der Kosten zwei mal für dieselbe Wohnung möglich?

Leser in diesem Thema...

morama

0
1. Priv. Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
11 Mrz 2016
Beiträge
514
Bewertungen
38
Hallo Elos,
ich hatte seinerzeit eine Aufforderung zur Senkung der KDU bekommen, bin aber wohnen geblieben und habe die Differenz zugezahlt. Zu Anfang waren wir zu Dritt, dann Trennung und nun wird mein Kind vermutlich auch bald weg sein. Dann ist die Wohnung ja nochmals viel zu teuer und dann muss ich definitiv raus ( suche schon länger, aber nichts zu finden ). Kriege ich dann wieder die Aufforderung zur Kostensenkung und ein halbes Jahr Zeit, oder da für diese Wohnung schon die Aufforderung damals erhalten wurde, nur einmal? Und habe dann Pech und sitze schneller auf der Straße als ich gucken kann?
Dankeschön..
 

Archibald

Super-Moderation
Mitglied seit
8 Aug 2008
Beiträge
1.430
Bewertungen
2.607
.... Dann ist die Wohnung ja nochmals viel zu teuer und dann muss ich definitiv raus ( suche schon länger, aber nichts zu finden ). Kriege ich dann wieder die Aufforderung zur Kostensenkung und ein halbes Jahr Zeit, oder da für diese Wohnung schon die Aufforderung damals erhalten wurde, nur einmal? Und habe dann Pech und sitze schneller auf der Straße als ich gucken kann?
Dankeschön..

NEIN. Da dir der Umstand der zu teuren Wohnung bekannt ist wird bei Auszug des Kindes die KDU um dessen Anteil gekürzt. Allerdings auch nur auf die für eine Einzelperson angessene Miete.

LG Archibal
 

Nena

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
10 Okt 2015
Beiträge
2.984
Bewertungen
4.300
Und habe dann Pech und sitze schneller auf der Straße als ich gucken kann?
Wie meinst Du das? Dich rauszuklagen dauert ungefähr ewig. Wenn Du denn die Mietzahlung (komplett) schuldig bleibst. Solange Du zumindest das, was das JC Dir als KdU gewährt, an Deine Vermieterin weiterleitest, passiert noch viel länger nichts (außer dass Schulden auflaufen).
 

RoxyMusic

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Okt 2016
Beiträge
876
Bewertungen
633
Nach dem Auszug deines Kindes muss entsprechend der dann gültigen Angemessenheitskriterien eine erneute Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. individuelle Prüfung der persönlichen Situation durchgeführt werden bezüglich Alter, Wohndauer, gesundheitlicher Einschränkungen, auch ob du in absehbarer Zeit kostendeckende Einkünfte haben wirst.

Solltest du einen Teil deiner Wohnung nicht untervermieten wollen/dürfen, könntest du vllt vom Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten reduzieren lassen.
 

morama

0
1. Priv. Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
11 Mrz 2016
Beiträge
514
Bewertungen
38

Also ob die die Kriterien prüfen! Wie dem auch sei, die Nebenkosten liegen im erlaubten Rahmen, zumindest jetzt für 2. Senkungen durch den Vermieter würde nichts bringen, denn die Miete ist viel zu viel drüber und wenn einer fehlt, dann geht es überhaupt nicht mehr...Sind rosige Aussichten 2018..Danke für die Antworten! Und zum Thema Einkünfte in der Zukunft - mit fast 54 aussichtslos...:icon_cry::icon_cry:
 

bla47

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
31 Mai 2014
Beiträge
1.608
Bewertungen
324
Hallo, erstmal eine gute Nachricht: Das JC Lev. hat die KdU angehoben.
1 Person von 320 auf 348 € kalt. NK von 100 auf 111 €. Auch mischbar bis 459 €. HK bleibt bei 50 €.
Das JC hat eine lange Liste mit Vermietern, die mit WBS vermieten. In Opladen gibt es beim Sozialamt eine Stelle für Vorbeugung von Obdachlosigkeit. Da solltest du dringend mal hin.
 

morama

0
1. Priv. Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
11 Mrz 2016
Beiträge
514
Bewertungen
38
Hallo, erstmal eine gute Nachricht: Das JC Lev. hat die KdU angehoben.
1 Person von 320 auf 348 € kalt. NK von 100 auf 111 €. Auch mischbar bis 459 €. HK bleibt bei 50 €.
Das JC hat eine lange Liste mit Vermietern, die mit WBS vermieten. In Opladen gibt es beim Sozialamt eine Stelle für Vorbeugung von Obdachlosigkeit. Da solltest du dringend mal hin.

Hallo Bla47, das habe ich schon alles erledigt. Die Wohnung ist trotz Erhöhung dennoch viel zu teuer..Selbst wenn ich im Umkreis ziehen würde ( sieht aber auch nicht soviel besser aus ), zahlt mir das Jobcenter sicher nicht den Umzug, da ich ja dort auch keine neue Arbeit habe erstmal...Mit Ü50 ist man wohl nichts mehr wert..
 

22ohhappy

0
E-Mail-Adresse in Prüfung...
Mitglied seit
24 Aug 2017
Beiträge
135
Bewertungen
39
Warum sollte JC Center nicht für Umzug zahlen?
Sie haben dich doch aufgefordert umzuziehen!
Stell doch mal Antrag Übernahme von Umzugkosten
 

morama

0
1. Priv. Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
11 Mrz 2016
Beiträge
514
Bewertungen
38
Warum sollte JC Center nicht für Umzug zahlen?
Sie haben dich doch aufgefordert umzuziehen!
Stell doch mal Antrag Übernahme von Umzugkosten

Die fordern ja nie zum Umzug auf, sondern nur zur Kostensenkung und die würden zahlen, wenn ich in meinem Ort bleibe, aber doch nicht, wenn ich in eine andere Stadt ziehe, oder anderes Bundesland sogar! Ich kann doch jetzt keinen Antrag auf Umzugskosten stellen, da ich nicht mal weiß wohin mich die Reise führt!?
 

RoxyMusic

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Okt 2016
Beiträge
876
Bewertungen
633
Meinst Du, dass man weniger heizen muss, wenn einer weniger in der Wohnung wohnt?


Wenn der Warmwasserverbrauch mit den Heizkosten abgerechnet wird, kann es durchaus sein, dass auch die HK reduziert werden können. Wenn ich die Wohnung unbedingt behalten wollte, würde ich jede Möglichkeit in Betracht ziehen, die Kosten zu verringern. Aber in diesem Fall ist die Gesamtmiete ja eh um einiges zu hoch.

Nichtsdestotrotz muss nach dem Auszug einer Person die individuelle Situation berücksichtigt und die Unterkunftskosten nach den dann geltenden Kriterien neu geprüft werden. Auf jeden Fall sollten die Bemühungen, eine Wohnung mit angemessener Miethöhe zu finden, dokumentiert werden.
 

romeo1222

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Jan 2010
Beiträge
2.029
Bewertungen
681
Wohin Du umziehst ist Deine alleinige Entscheidung.

Richtig, aber die werden natürlich nicht die Kosten für einen Umzug aus Flensburg nach München zahlen (zumindest wenn man dort keinen Arbeit bald beginnen würde). Also kommt für morama ja nur ein Umzug in dem Kreisgebiet in Frage, zumindest wenn man die volle Höhe der Kosten für den Umzug erstattet bekommen möchte.
 
E

ExUser 2606

Gast
Richtig, aber die werden natürlich nicht die Kosten für einen Umzug aus Flensburg nach München zahlen (zumindest wenn man dort keinen Arbeit bald beginnen würde). Also kommt für morama ja nur ein Umzug in dem Kreisgebiet in Frage, zumindest wenn man die volle Höhe der Kosten für den Umzug erstattet bekommen möchte.

Und mit welcher Argumentation sollen sie das verweigern, wenn die Wohnung in München :icon_lol: angemessen ist? Ich würde denen dann sagen "Liebes Jobcenter, ich habe eine angemessene Wohnung gefunden, wenn ihr den Umzug nicht zahlt, zahlt ihr bitte weiter meine volle KDU ."
 

romeo1222

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Jan 2010
Beiträge
2.029
Bewertungen
681
Und mit welcher Argumentation sollen sie das verweigern, wenn die Wohnung in München :icon_lol: angemessen ist?

Weil es vermutlich auch in der Nähe vom aktuellen Wohnort angemessene Wohnungen geben wird. Leider finde ich das LSG -Urteil nicht, da ist jemand von einem in ein anderes Bundesland umgezogen (also vermutlich nicht grenznah) und wollte natürlich die vollen Umzugskosten erstattet bekommen. Natürlich ist das Gericht dem Jobcenter gefolgt und der Kläger ist auf einem sehr hohen Anteil der Umzugskosten selbst sitzen geblieben.
 
E

ExUser 2606

Gast
Das muss man dann im Einzelfall sehen. Man wird ja sicher nicht ohne Grund in so grosser Entfernung gesucht haben, da muss es ja noc was geben, Verwandte oder so. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemend bundesweit sucht.
 

morama

0
1. Priv. Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
11 Mrz 2016
Beiträge
514
Bewertungen
38
Wenn der Warmwasserverbrauch mit den Heizkosten abgerechnet wird, kann es durchaus sein, dass auch die HK reduziert werden können. Wenn ich die Wohnung unbedingt behalten wollte, würde ich jede Möglichkeit in Betracht ziehen, die Kosten zu verringern. Aber in diesem Fall ist die Gesamtmiete ja eh um einiges zu hoch.

Nichtsdestotrotz muss nach dem Auszug einer Person die individuelle Situation berücksichtigt und die Unterkunftskosten nach den dann geltenden Kriterien neu geprüft werden. Auf jeden Fall sollten die Bemühungen, eine Wohnung mit angemessener Miethöhe zu finden, dokumentiert werden.

Ich habe damals alles dokumentiert, jede Bemühung und das waren einige. Bei Wohnungsgesellschaften gemeldet und und... Da kam doch glatt vom Jobcenter, dass die die Gesellschaft im Jahr 2017 so und so viele Wohnungen mit den Vorgaben vermietet hätte. Ich bat um Übersendung der Wohnungen. Lt. Brief waren es weit über 200. Ich dann mal alles nachgesehen. Am Ende waren es vielleicht 3 Wohnungen die gepasst hätten .Die anderen viel zu klein für 2, in den Heizkosten zu teuer, oder was auch immer. Zumal die Wohnungsgesellschaften Wartelisten haben und ich da eingetragen bin. Ich hätte klagen sollen, aber hatte keine Kraft dazu. Und habe dann auch das Dokumentieren gelassen. Wenn ich jetzt wieder anfange und mein Kind dann wirklich geht, muss ich dann wohl klagen!? Ich kann einen Umzug schon nicht alleine stemmen, da ich gesundheitlich nicht gerade fit bin und leisten kann ich mir das obendrein auch nicht. Kaution, Umzugswagen etc. Also, hoffen und beten, dass es mal was für mich gibt.. Das Problem, Kind will ein FSJ im Ausland machen und käme nach einem Jahr wieder. Ich müsste jetzt dann zusehen, dass ich mir nur eine Wohnung für eine Person suche, und wir uns dann quetschen bis er weg ist. Wenn er wieder kommt, was dann? Nochmal umziehen, wieder in eine größere Bleibe? Ich weiß es nicht. Einzig ein Job könnte mich retten, den ich aber aufgrund meines Alters nicht finde. Nun gut, weitersuchen und hoffen..........
Danke für eure Inputs!
 
Oben Unten