Hallo,
bin ich richtig in der Annahme das eine Arbeitslosmeldung am letzten des jeweiligen Monats keine Nachteile mit sich bringt (Sanktionen, etc), auch wenn ich bereits zum ersten des jeweiligen Monats arbeitslos war und mich da schon arbeitslos hätte melden können ? Soweit mir bekannt gibt es doch keine Sanktionen für eine "verspätete" Arbeitslosmeldung oder etwa doch ?
bin ich richtig in der Annahme das eine Arbeitslosmeldung am letzten des jeweiligen Monats keine Nachteile mit sich bringt (Sanktionen, etc), auch wenn ich bereits zum ersten des jeweiligen Monats arbeitslos war und mich da schon arbeitslos hätte melden können ? Soweit mir bekannt gibt es doch keine Sanktionen für eine "verspätete" Arbeitslosmeldung oder etwa doch ?