Striezi1974
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Hallo liebe Gemeinde,
Mein Mann und ich haben für den selben Arbeitgeber 2 Jahre auf 450€ Basis gearbeitet, in unterschiedlichen Filialen.
Nach dem unsere Verträge nicht verlängert worden sind (das ist die Masche des Arbeitgebers), haben wir uns nach einigem studieren über die Praktiken des Arbeitgebers dazu entschlossen uns anwaltlich beraten zulassen.
Wir haben je einen Beratungshilfeschein beantragt und bekommen. 15€ Eigenanteil pro Person haben wir auch beim Anwalt bezahlt. Kurzum, es ging um nicht gewährte Pausen und nicht gewährten Urlaub.
Nach einigem hin und her schreiben der beiden Anwälte hat sich der gnädige Herr Ex-Arbeitgeber dazu herabgelassen uns je knapp 1200€ Als Ausgleich zu gewähren.
Im ersten Moment war die Freude natürlich groß, weil wir nach knapp 20 Jahren unbedingt renoviern müssen und meine gebraucht/geschenkte Küche schon fast 30 Jahre auf dem Buckel hat und letztlich schon auseinanderfällt.
Nun habe ich vom Anwalt folgende Email erhalten:
Wir haben weder irgendeinen "Freibetrag" auf einem Sparbuch, noch sonstige "Rücklagen" bilden können, von was auch...
Von den 170€ die uns von dem 450€ Job monatlich geblieben sind, haben wir uns einen neuen Herd und einen Kühlschrank zusammengespart und unser Sohn hat endlich mal neue anstatt gebrauchte Kleidung bekommen...
Ist dieser Vergleichsbetrag wirklich Einkommen ? Ich durfte ja keinen Urlaub nehmen, hatte ja keinen Anspruch ect.
Oder kann man das nicht als Erspartes sehen, von dem ich ja was besitzen darf... ?
Hilfe, ich steuere wieder auf eine Depression zu...
Liebe Grüße Striezi
Mein Mann und ich haben für den selben Arbeitgeber 2 Jahre auf 450€ Basis gearbeitet, in unterschiedlichen Filialen.
Nach dem unsere Verträge nicht verlängert worden sind (das ist die Masche des Arbeitgebers), haben wir uns nach einigem studieren über die Praktiken des Arbeitgebers dazu entschlossen uns anwaltlich beraten zulassen.
Wir haben je einen Beratungshilfeschein beantragt und bekommen. 15€ Eigenanteil pro Person haben wir auch beim Anwalt bezahlt. Kurzum, es ging um nicht gewährte Pausen und nicht gewährten Urlaub.
Nach einigem hin und her schreiben der beiden Anwälte hat sich der gnädige Herr Ex-Arbeitgeber dazu herabgelassen uns je knapp 1200€ Als Ausgleich zu gewähren.
Im ersten Moment war die Freude natürlich groß, weil wir nach knapp 20 Jahren unbedingt renoviern müssen und meine gebraucht/geschenkte Küche schon fast 30 Jahre auf dem Buckel hat und letztlich schon auseinanderfällt.
Nun habe ich vom Anwalt folgende Email erhalten:
Sehr geehrte Frau ******,
der Vergleichsbetrag ist auf dem Kanzleikonto eingegangen. Teilen Sie
bitte mit, auf welches Konto der Betrag überwiesen werden soll.
Ich weise vorsorglich nochmals darauf hin, dass im Falle eines
Sozialhilfebezuges der Betrag als Einkommen bei der Sozialbehörde
anzugeben ist.
Ich weise auch darauf hin, dass auch von Seiten des Amtsgerichts eine
gewährte Beratungshilfe nachträglich wieder aufgehoben werden kann, wenn
aufgrund des durch die anwaltliche Vertretung Erlangten keine
Bedürftigkeit mehr vorliegt und Sie die Kosten der Beratungshilfe selbst
tragen könnten.
Es dürfte sich daher empfehlen, vorerst nicht über den erlangten Betrag
zu verfügen, bis Vorstehendes abschließend geklärt ist.
--
Mit freundlichem Gruß
*******
Rechtsanwältin
Wir haben weder irgendeinen "Freibetrag" auf einem Sparbuch, noch sonstige "Rücklagen" bilden können, von was auch...
Von den 170€ die uns von dem 450€ Job monatlich geblieben sind, haben wir uns einen neuen Herd und einen Kühlschrank zusammengespart und unser Sohn hat endlich mal neue anstatt gebrauchte Kleidung bekommen...
Ist dieser Vergleichsbetrag wirklich Einkommen ? Ich durfte ja keinen Urlaub nehmen, hatte ja keinen Anspruch ect.
Oder kann man das nicht als Erspartes sehen, von dem ich ja was besitzen darf... ?
Hilfe, ich steuere wieder auf eine Depression zu...
Liebe Grüße Striezi