Und auch hier: Durch Ihren Fax-Sendebericht beweisen Sie den Empfang der GegenseiteUrteil zu: Telefax Sendebestätigung Beweis Zugang
Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH ) aus dem Jahre 1994 wird der Beweiswert von Telefax-Sendebestätigungen von den Gerichten überwiegend angezweifelt. Von dieser Rechtsprechung weicht nun das Amtsgericht Hagen ab. Es teilt die früher vom BGH geäußerten Bedenken nicht, dass es an einer Feststellung oder an einer gesicherten gerichtsbekannten Erkenntnis fehle, wie oft Telefaxübertragungen scheitern und Sendeberichte gleichwohl einen OK-Vermerk ausdrucken. In dem zwischenzeitlich vergangenen Jahrzehnt ist die Verlässlichkeit des Telefon- und Datennetzes gesteigert worden. Inzwischen wurde in eingeholten Sachverständigengutachten (z.B. Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 317 S 23/99) die Verlässlichkeit des Netzes hinsichtlich der Bestätigung des elektronischen Datenflusses attestiert.
Danach erbringt eine fehlerfreie Telefax-Sendebestätigung den Beweis, dass eine entsprechende Datentransferverbindung zwischen Sendegerät und Empfangsgerät hergestellt und die übermittelten Daten beim Empfangsgerät angekommen sind.
Urteil des AG Hagen vom
02.07.2008
16 C 68/08
JurPC Web-Dok. 129/2008
KLICK >>> Telefax Sendebestätigung Beweis Zugang
Bei mir ist es in der Gerichtsverhandlung nur als an den Empfänger zugestellt angesehen worden, weil bei manchen Faxgeräten (Einstellungssache?) die erste Seite des Anschreibens als Kopie mit den Sendedaten drauf war und unten im Vermerk "Anlagen" die Seitenzahl des Gesamtschreibens vermerkt war. Somit betrachtete es der Richter als zugestellt und in der Pflicht des Empfängers, evtl. fehlende oder nicht übertragene Seiten bei mir zu reklamieren.
Interessant!
Im übrigen: Ich faxe. In besonderen Fällen faxe ich vorab (dies steht auch auf den Schreiben drauf) und zusätzlich schicke dann das Schreiben mit "normalem" Brief auf dem Postweg.
oder so. das geht natürlich.
habe das damals nicht gewusst, und es war in der verhandlung reines glück. jetzt achte ich immer darauf, dass das faxgerät diese einstellungen hat. meine anwältin sagte mir damals, dass der reine beleg mit faxnummer des empfängers, uhrzeit, usw. nicht ausgereicht hätte (rein theoretisch könnte man ja ein leeres blatt faxen).
Hi,
ein ähnliches Themen dazu findest du auch hier:
https://www.elo-forum.org/antr%E4ge/35678-weiterbewilligungsantrag-alg-ii-pers%F6nlich-abgeben.html
Hier bei diesem Misthaufen von ARGE , bekommt du nix bestätigt, allerdings hast du die Möglichkeit, zwischen 8-9 Uhr ohne Termin zu deinem SB zu kommen.
Dort kannst du deinen Antrag etc. oder Briefe persönlich abgeben. ob du dabei eine Bestätigung bekommst, weiss ich leider nicht, ich habe das immer mit pers. Einschreiben gemacht, und nach einer Woche, wenn nix kam, (Weiterbewilligung) ein Fax gesendet, und nachgefragt, wann nun meinen Weiterbebilligungsantrag bearbeitet wird oder etc. mein Brief.
Wer kein Faxgerät hat wie ich kann ein Fax auch online verschicken.
Ich bin z.B. mit sipgate zufrieden.
Einfach einscannen und als pdf speichern, hochladen, Fax verschicken
So hat man immer auch alles schön sortiert.
Wenn man dort einen kostenlosen Account hat, kann man keine Faxe empfangen.
Dafür gibt es dann wieder andere kostenlose Anbieter.
Wer kein Faxgerät hat wie ich kann ein Fax auch online verschicken.
Ich bin z.B. mit sipgate zufrieden.
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So hat man immer auch alles schön sortiert.
Wenn man dort einen kostenlosen Account hat, kann man keine Faxe empfangen.
Dafür gibt es dann wieder andere kostenlose Anbieter.
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