Shadow315
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Hallo liebe Leute
Ich habe kürzlich einen Antrag auf ein Darlehen über 600 Euro für die Anschaffung einer neuen Waschmaschine sowie einen neuen Kühlschrank
beim Jobcenter eingereicht.
Meine Waschmaschine hat einen irreparablen Totalschaden und mein Kühlschrank läuft dauernd aus und kühlt nicht mehr.
Jetzt habe ich hier das Antwortschreiben vom Jobcenter vorlegen:
Eigentlich wollte ich mir jetzt nicht irgend einen billigen Schrott in die Wohnung holen, um ehrlich zu sein. Wobei die von mir vorgestellten 350 Euro für
eine Waschmaschine und 250 Euro für einen Kühlschrank ja nicht unbedingt immens hoch angesetzt sind. Weiterhin müsste ich die Geräte liefern lassen,
was mich natürlich auch noch mal Geld kostet. Das müsste ich dann beim Kauf mit einberechnen.
Kann man da per Widerspruch was erreichen oder ist das nicht verhandelbar? Immerhin muss man das Darlehen sowieso zurückzahlen. Sind ja keine
einmaligen Sonderleistungen, die mir das Amt schenken soll.
Danke schon mal im Voraus und liebe Grüße.
Ich habe kürzlich einen Antrag auf ein Darlehen über 600 Euro für die Anschaffung einer neuen Waschmaschine sowie einen neuen Kühlschrank
beim Jobcenter eingereicht.
Meine Waschmaschine hat einen irreparablen Totalschaden und mein Kühlschrank läuft dauernd aus und kühlt nicht mehr.
Jetzt habe ich hier das Antwortschreiben vom Jobcenter vorlegen:
Betreff: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Sehr geehrter Herr X,
Ihren Darlehensantrag habe ich erhalten. Nach Vorgaben der Stadt X kann für die Ersatzbeschaffung eines Küschlankes und einer
Waschmaschine insgesamt ein Darlehen in Höhe von insgesamt 300.00 €. Sollten sie hiermit einverstanden sein, bitte ich um Rückgabe des anliegenden
Darlehensbescheid (ausgefüllt und unterschrieben).
Rechtsbefehlsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann jeder Betroffene oder ein von diesem bevollmächtigter Dritter innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erheben. Für Minderjährige oder nicht geschäftsfähige Personen handelt deren gesetzlicher Vertreter. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Niederschrift bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen.....
Eigentlich wollte ich mir jetzt nicht irgend einen billigen Schrott in die Wohnung holen, um ehrlich zu sein. Wobei die von mir vorgestellten 350 Euro für
eine Waschmaschine und 250 Euro für einen Kühlschrank ja nicht unbedingt immens hoch angesetzt sind. Weiterhin müsste ich die Geräte liefern lassen,
was mich natürlich auch noch mal Geld kostet. Das müsste ich dann beim Kauf mit einberechnen.
Kann man da per Widerspruch was erreichen oder ist das nicht verhandelbar? Immerhin muss man das Darlehen sowieso zurückzahlen. Sind ja keine
einmaligen Sonderleistungen, die mir das Amt schenken soll.
Danke schon mal im Voraus und liebe Grüße.