Ist dieser Fussweg (1,5 km) zuzumuten?

Leser in diesem Thema...

juergen1958

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
15 Apr 2008
Beiträge
259
Bewertungen
34
Hallo,

im Rahmen einer EGV -VA soll ich an einer Maßnahme teilnehmen. Ich könnte da mit Öffentlichen Vehrkehrsmitteln hinkommen. Im Verwaltungsakt sind keine Fahrtkosten geregelt, aber der Maßnahmeort liegt auch nur nach dem Falk Routenplaner 1,5 km entfernt.

Nun meine Frage: Habe ich einen Anspruch auf Fahrtkosten oder ist es richtig, dass bei dieser Entfernung der Fussweg zumutbar ist?

Vielen Grüße und vielen Dank!
Jürgen
 

AsbachUralt

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
7 Mrz 2008
Beiträge
2.548
Bewertungen
2.999
Das Sozialgericht Mainz hat sogar einen Fußweg von und zur Arbeitsstelle von 2,7 Km für eine Frau in der Nacht als Zumutbar erklärt.


Jobcenter: Nachtlicher Fussweg von der Arbeit ist Frau zumutbar - Soziale Sicherheit

Da werden wahrscheinlich die 1,5 Km Fußweg wohl auch Zumutbar sein, wenn keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen.
Aber die Frage nach den Fahrkosten klärt sich schnell mit einer Anfrage beim JC .
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Was soll denn bezahlt werden, Abnutzung der Schuhe?

Wenn keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, muss man entweder laufen oder die Bequemlichkeit aus eigener Tasche bezahlen.
 

Hannes63

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
21 Mrz 2015
Beiträge
757
Bewertungen
901
Was soll denn bezahlt werden, Abnutzung der Schuhe?

Wenn keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, muss man entweder laufen oder die Bequemlichkeit aus eigener Tasche bezahlen.

Mein JC ist auch nur 2km entfernt von mir und ich beantrage jedes mal Fahrtkosten und bekomme diese auch.
Ich wüsste keinen (gesetzlichen) Grund weshalb der TE nicht die Fahrtkosten erhalten sollte.
Zumal er ja per Verwaltungsakt zu etwas gezwungen wird.
Von daher rate ich dem Threadersteller Fahrtkosten (schriftlich, Einzeltickets jeweils günstigste Verbindung) zu beantragen und dann mal abwarten was das JC schreibt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Jaja, beantragt Ihr mal alle schön.

Sorry, aber das ist lächerlich bei 1.5km, wenn man gesundheitlich nicht eingeschränkt ist.

Mag ja sein, dass es evtl. JC gibt, die solchen Unsinn unterstützen.
Schlimm, was für ein Anspruchsdenken mittlerweile verbreitet ist.

Wenn ich schon lese „gezwungen wird“.
 

juergen1958

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
15 Apr 2008
Beiträge
259
Bewertungen
34
Hallo,

danke euch für eure Antworten. Ich habe ja schon versucht, es vorsichtig zu formulieren und werde wegen den Fahrtkosten keinen Terz machen. Jedoch weiß ich auch nicht, wie oft ich zur Maßnahme muss, im Laufe von 9 Monaten kann sich da ja auch was zusammenläppern. Daher werde ich einfach mal formlos angemessene Wegekosten für die Maßnahme beantragen. Dann kann das JC selbst ihre Vorstellungen verwirklichen.

Viele Grüße
Jürgen
 

juergen1958

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
15 Apr 2008
Beiträge
259
Bewertungen
34
Hallo,

danke für eure Antworten. Ich verstehe sie nicht. Warum ist dies hier anders als bei den Bewerbungskosten? Da stelle ich ja auch im Vorfeld einen Antrag, und bekomme auch eine Pauschale je Bewerbung. Warum sollte ich hier nicht auch eine Pauschale für einen Fahrradkilometer von z.B. 5 Cent erhalten? Bei Bewerbungen kann ich mir doch auch aussuchen, ob ich vorbeigehe, mich online oder schriftlich bewerbe.

Viele Grüße
Jürgen
 

TazD

Super-Moderation
Mitglied seit
12 Mrz 2015
Beiträge
11.698
Bewertungen
28.603
....., und bekomme auch eine Pauschale je Bewerbung.
Eine Pauschale gibt es in der Regel nur für schriftliche Bewerbungen und sofern dies in der EGV festgelegt ist. Ohne Festlegung gibt es auch nur die angemessenen (und nachgewiesenen) Kosten. Siehe dazu § 44 SGB III

Bei Bewerbungen kann ich mir doch auch aussuchen, ob ich vorbeigehe, mich online oder schriftlich bewerbe.
Und je nachdem, was du dir aussuchst, bekommst du auch nur eine angemessene Erstattung. Für Online-Bewerbungen gibt es teilweise gar keine Erstattung und wenn du unnötigerweise persönlich vorbeigehst und höhere Kosten, als bei der schriftlichen Bewerbung geltend machst, wirst du aller Voraussicht nach auch nur die Kosten für eine schriftliche Bewerbung erstattet bekommen. Denn nur diese wäre angemessen (und notwendig) gewesen.
 

Pixelschieberin

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Jul 2011
Beiträge
4.811
Bewertungen
11.129
[...] Wenn ich schon lese „gezwungen wird“.
Ja, was ist denn dann?
Erklär dich doch mal.

Bevor du los schreibst:
- Überlege selbst, WAS ein VA im Kern ist.
- Hast du dir klar gemacht, daß es sich bei Maßnahmen NICHT um sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen handelt?
Eine Maßnahme, die dem HE mutmaßlich sinnlos vorkommt.
Andererseits hätte der HE die EGV doch freiwillig unterzeichnet...


@ juergen1958:
Auf Hannes63 Vorschlag aufbauend würde ich nachsehen, wie viele Busstationen das sind.
Mehr als eine?
Dann würde ich mich fragen, WARUM das so ist.
Ahsooooo, DAS könnte dem Normal-Kunden nicht zugemutet werden?
Wäre dem nicht so, könnten die Stationen doch viel weiter auseinander liegen.
Oder nicht? :icon_wink:
Müßtest du entlang einer dunklen Landstraße ohne Bürgersteig oder durch eine abwechslungsreiche Einkaufsmeile laufen?
Ich will es gar nicht wissen!
Das sind nur Fragen, die ich mir stellen würde, müßte ich irgendwo lang während die Sonne die andere Erdhalbkugel bescheint.


Wegstrecken stelle ich mir nicht nur an hellen, lauen Sommerabenden mit vielen flanierenden Mit-Passanten vor - sondern auch bei Herbst-Stürmen, Pladder-Regen von vorne - das Ganze noch bei Dunkeltuten...
Wobei ich mit einem Riesenschirm zu kämpfen hätte, der mir die Rundum-Sicht nimmt.
Diese Wetterlage ist hierzulande nicht ungewöhnlich.

Sicherheit fühlt sich anders an.

Derartiges Ungemach ließe ich mir auch nicht von Entscheidern aufdiktieren, die im Schutz von Laubengängen zu festen Stellplätzen wandeln, um nur noch flott ihre Plünden auf Beifahrersitze werfen zu müssen.

Worauf ich hinaus will:
Bei manchen Rahmenbedingungen können sich selbst kürzeste Strecken ins gefühlt Endlose dehnen.
Zwangszugeführte sitzen in Bussen und hell erleuchteten Wartehäuschen wesentlich sicherer.
Und - sie bleiben trockener.

***
Wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Arbeit handelte, zeigte ich mich derartigen "Workouts" gegenüber wesentlich aufgeschlossener.
Mitdenkende, verantwortungsvolle Bürger, die jedoch allein dafür her halten sollen, parasitären Sozial-Mafiosi die Säckel zu füllen, sperren sich dagegen.
Wo es nur geht.

Hannes63 Vorschlag verschafft denen sinnvolle Arbeit.
Verhelfe deinen Widersachern immer wieder dazu und spiele stets diejenigen gegeneinander aus, die ihr Auskommen auf deiner derzeitigen Misere aufzubauen gedenken.

Wie das gehen könnte - und - damit nicht so viele Fragen gestellt werden, die in der Vergangenheit unzählige Male gestellt und bereits X-fach beantwortet wurden, werfe ich die Gebetsmühle zur "passiven" Maßnahmeabwehr noch Mal an:
In deinem eigenen Interesse arbeitest du die Beiträge, die sich hinter den unterstrichenen Links verbergen, gut durch - und ziehst deine eigenen Schlüsse daraus.

Hier ein Faden des Users "Simor", der sich dem Thema sehr gewitzt stellte.
Einer seiner smart-ass-Schachzüge:
SOFORT sämtliche FREIWILLIG erteilten "Einverständniserklärungen" bezüglich seiner Datenverwurstung zurückzunehmen. (Widerruf)

Wer (noch) nichts zurückzunehmen=zu widerrufen hat, VERBIETET vorsorglich.
Konkrete Verbote hinsichtlich Datenverwurstung durch Dritte können ebenfalls vorsorglich gegenüber JC UND Trägern ausgesprochen werden.
Wem die Datenverwurstung via VA aufs Auge gedrückt wurde, widerspricht zeitnah.

Vorlagen findest du unter Anderem hier.

Alles schriftlich und nachweisbar auf den Weg bringen.
Versteht sich.

Viel Erfolg - und - halte uns auf dem Laufenden.
 
Zuletzt bearbeitet:

faalk

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Dez 2014
Beiträge
1.781
Bewertungen
2.314
Das Anspruchsdenken mancher Hartz IV -Empfänger geht gar nicht.

Das es sich hier um eine aufgezwungene Maßnahme handelt, haben einige anscheinend nicht gelesen oder verstanden.

Wenn das JC mich unter Sanktionsandrohung von Pontius bis Pilatus schickt, hat selbiges auch alle dafür anfallenden Kosten zu tragen.
 

Zerberus X

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
2 Sep 2016
Beiträge
1.195
Bewertungen
452
Mal die Lage analysieren,wie lange läufst Du zur nächsten Bushaltestelle und wie lange von der Zielhaltestelle zum Zielort?
 

Simone17

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Sep 2017
Beiträge
34
Bewertungen
12
Ich frage mich, ob man mit den Öffentlichen bei der Strecke nicht länger braucht als zu Fuß. Wieso überhaupt fahren? Oder ist das ein Ticket, dass man sonst ach nutzen kann?

LG Sim
 

juergen1958

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
15 Apr 2008
Beiträge
259
Bewertungen
34
Hallo,

danke euch für eure vielen Antworten, die mich auf folgendes gebracht haben und ich daher mal ganz anders frage:

Also finde es jetzt angemessen, dort mit dem Fahrrad hinzufahren. Ich habe auch eines, benutze es aber nur für Ausflüge, da mir bisher in der Stadt regelmäßig meine Fahrräder geklaut wurden, obwohl sie normal angeschlossen waren. Daher schätze ich das Risiko, dass mir während 9 Monate das Fahrrad geklaut wird, wenn es mehrere Stunden irgendwo rumsteht, als nicht gering ein. Daher finde ich entweder ein sehr gutes Schloß oder eine Diebstahlversicherung sinnvoll, habe aber keines von beiden. Für meine wenigen Ausflüge bräuchte ich dies nicht, von daher wäre das rein für die Maßnahme. Könnte/Sollte ich eines davon beantragen? Die Kosten dafür wären ja wesentlich geringer als für 9 Monate Fahrkarten, wäre dann wohl auch angemessen?

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Jürgen
 

erwerbsuchend

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
18 Jun 2017
Beiträge
3.778
Bewertungen
2.942
Also finde es jetzt angemessen, dort mit dem Fahrrad hinzufahren.

@ juergen1958,

was steht zum Thema Kostenerstattung bei Nutzung eines Fahrrades in der EGV oder Maßnahmezuweisung? Wenn dies nicht geregelt ist, wirst du keine Kostenerstattung in diesem Fall erhalten.

Daher finde ich entweder ein sehr gutes Schloß oder eine Diebstahlversicherung sinnvoll, habe aber keines von beiden.

Als Faustregel sagt man, dass ein gutes Fahrradschloss ca. 10% vom Fahrradwert kosten sollte. Da ein Fahrradschloss einen Dieb möglichst lange aufhalten soll, wäre es besser statt 1 guten Schloss lieber 2 verschiedene Schlösser zu nutzen. Nimm also ein Kabelschloss und ein Falt- oder Stahlbügelschloss. Bei 2 Schlössern vergeht vielen Dieben schon die Lust.

Das JC wird dir allerdings keine Schlösser bezuschussen, sondern dir höchstens ein Darlehen gewähren, wenn du keine finanziellen Mittel dafür hast.

Es kann aber auch sein, dass das JC stattdessen darauf verweist, dass nur ÖPNV oder PKW-Selbstfahrer übernommen werden.

Wenn du eine Hausratversicherung hast, dann schaue mal dort rein, was dort zum Thema Fahrraddiebstahl vermerkt ist.
 
Oben Unten