[...] Wenn ich schon lese „gezwungen wird“.
Ja, was ist denn dann?
Erklär dich doch mal.
Bevor du los schreibst:
- Überlege selbst, WAS ein
VA im Kern ist.
- Hast du dir klar gemacht, daß es sich bei Maßnahmen NICHT um sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen handelt?
Eine Maßnahme, die dem HE mutmaßlich sinnlos vorkommt.
Andererseits hätte der HE die EGV doch freiwillig unterzeichnet... @ juergen1958:
Auf
Hannes63 Vorschlag aufbauend würde ich nachsehen, wie viele Busstationen das sind.
Mehr als eine?
Dann würde ich mich fragen, WARUM das so ist.
Ahsooooo, DAS könnte dem Normal-Kunden nicht zugemutet werden?
Wäre dem nicht so, könnten die Stationen doch viel weiter auseinander liegen.
Oder nicht?

Müßtest du entlang einer dunklen Landstraße ohne Bürgersteig oder durch eine abwechslungsreiche Einkaufsmeile laufen?
Ich will es gar nicht wissen!
Das sind nur Fragen, die ich mir stellen würde, müßte ich irgendwo lang während die Sonne die andere Erdhalbkugel bescheint. Wegstrecken stelle ich mir nicht nur an hellen, lauen Sommerabenden mit vielen flanierenden Mit-Passanten vor - sondern auch bei Herbst-Stürmen, Pladder-Regen von vorne - das Ganze noch bei Dunkeltuten...
Wobei ich mit einem Riesenschirm zu kämpfen hätte, der mir die Rundum-Sicht nimmt.
Diese Wetterlage ist hierzulande nicht ungewöhnlich.
Sicherheit fühlt sich anders an.
Derartiges Ungemach ließe ich mir auch nicht von Entscheidern aufdiktieren, die im Schutz von Laubengängen zu festen Stellplätzen wandeln, um nur noch flott ihre Plünden auf Beifahrersitze werfen zu müssen.
Worauf ich hinaus will:
Bei manchen Rahmenbedingungen können sich selbst kürzeste Strecken ins gefühlt Endlose dehnen.
Zwangszugeführte sitzen in Bussen und hell erleuchteten Wartehäuschen wesentlich sicherer.
Und - sie bleiben trockener.
***
Wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Arbeit handelte, zeigte ich mich derartigen "Workouts" gegenüber wesentlich aufgeschlossener.
Mitdenkende, verantwortungsvolle Bürger, die jedoch allein dafür her halten sollen, parasitären Sozial-Mafiosi die Säckel zu füllen, sperren sich dagegen.
Wo es nur geht.
Hannes63 Vorschlag verschafft denen sinnvolle Arbeit.
Verhelfe deinen Widersachern immer wieder dazu und spiele stets diejenigen gegeneinander aus, die ihr Auskommen auf deiner derzeitigen Misere aufzubauen gedenken.
Wie das gehen könnte - und - damit nicht so viele Fragen gestellt werden, die in der Vergangenheit unzählige Male gestellt und bereits X-fach beantwortet wurden, werfe ich die Gebetsmühle zur "passiven" Maßnahmeabwehr noch Mal an:
In deinem eigenen Interesse arbeitest du die Beiträge, die sich hinter den unterstrichenen Links verbergen, gut durch - und ziehst deine eigenen Schlüsse daraus.
Da im Zusammenhang mit sinnbefreiten=unerwünschten Maßnahmen stets die selben Fragen hochgewühlt werden, kopiere ich
aus einem Post mit passenden Querverweisen. Es gibt zu tun.
Sobald die Schularbeiten gemacht sind, können eigene Strippen gezogen und kluge Fragen an
JC -SBs gestellt werden.
Such dir die für dich passenden Highlights aus dem Pfeilköcher:
Verfasser
AnonNemo:
-
Verhalten beim Träger - Maßnahmeabwehr -
Erklärung, warum kein Vertrag beim Träger unterschrieben wurde - es sei bereits alles geregelt -

-
Vermittlungsgutschein und das Bewerben bei privaten Dienstleister -
ZAF -
Bewerbungsbemühungen, Jobbörse, anonymes Profil, Referenznr, ZAF abwehren -
Vermittlungsvorschlag (VV), Jobbörse, anonymes Profil, Referenznr, ZAF abwehren Verfasser
Ozymandias:
-
Keine Sanktion bei Arbeitsangeboten eines Maßnahmeträgers -
VA mit AGH-Zwang - Antwortschreiben -
VA, Datenfreigabezwang an MT macht VA rechtswidrig -
Maßnahmenverweigerung lt SG Berlin nicht sanktionierbar -
Maßnahme länger als EGVA - nicht zulässig -
Argumente gegen Maßnahme in VA Verfasser
Schikanierter:
-
Wie bestimmt muss ein Angebot einer Massnahme sein, um unanfechtbar zu sein?
-
Angebot einer Maßnahme ist i.d.R. ein VA und nicht vorbereitendes Verwaltungshandeln
-
Maßnahmezuweisung wird gekonnt auseinandergenommen ***
Hier ein Faden des Users "
Simor", der sich dem Thema sehr gewitzt stellte.
Einer seiner smart-ass-Schachzüge:
SOFORT sämtliche FREIWILLIG erteilten "Einverständniserklärungen" bezüglich seiner Datenverwurstung zurückzunehmen. (Widerruf)
Wer (noch) nichts zurückzunehmen=zu widerrufen hat, VERBIETET vorsorglich.
Konkrete Verbote hinsichtlich Datenverwurstung durch Dritte können ebenfalls vorsorglich gegenüber
JC UND Trägern ausgesprochen werden.
Wem die Datenverwurstung via
VA aufs Auge gedrückt wurde, widerspricht zeitnah.
Vorlagen findest du unter Anderem
hier. Alles schriftlich und nachweisbar auf den Weg bringen.
Versteht sich.
Viel Erfolg - und - halte uns auf dem Laufenden.