Ist diese JC Einladung Rechtskräftig, so das ich dieser Folge leisten muss?

Leser in diesem Thema...

gizmo

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
12 Dez 2011
Beiträge
3.907
Bewertungen
1.249
Habe eine Einladung vom JC bekommen, stelle mir hier allerdings die Frage ob ich einer Einladung in dieser Form nachkommen muss. Ich denke das die rechtsfolgen Belehrung in dieser Form nicht ausreicht ist um eine 10% Sanktion rechtskräftig erlassen zu können?
-----------------

Das was mich am meisten stört ist das, wenn ich da doch Aufschlage und einen Fahrkostenantrag stelle, ich auf diesen Sitzen bleibe. Habe da noch im Hinterkopf das eine Einladung vom JC anders Aufgebaut sein muss?

Denke habe da Recht, wie sollte die Einladung denn jetzt Rechtskräftig aussehen?
 

Texter50

Super-Moderation
Mitglied seit
1 Mrz 2012
Beiträge
7.660
Bewertungen
8.670
Hier hat Gizmo leider vergessen, seinen Zettel einzustellen.
Kann ja mal passieren - warten wir doch bitte einfach mal ab... :cheer2:
 

gizmo

0
1. VIP Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
12 Dez 2011
Beiträge
3.907
Bewertungen
1.249
Habe eine Einladung vom JC bekommen, stelle mir hier allerdings die Frage ob ich einer Einladung in dieser Form nachkommen muss. Ich denke das die rechtsfolgen Belehrung in dieser Form nicht ausreicht ist um eine 10% Sanktion rechtskräftig erlassen zu können?
-----------------

Das was mich am meisten stört ist das, wenn ich da doch Aufschlage und einen Fahrkostenantrag stelle, ich auf diesen Sitzen bleibe. Habe da noch im Hinterkopf das eine Einladung vom JC anders Aufgebaut sein muss?

Denke habe da Recht, wie sollte die Einladung denn jetzt Rechtskräftig aussehen?

Au man, Hochladen vergessen.:animaus::animaus::animaus:
 

Anhänge

  • Einladung JC.jpg
    Einladung JC.jpg
    53 KB · Aufrufe: 455

FrauStahl

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
21 Apr 2016
Beiträge
167
Bewertungen
73
Entweder ist die RFB sehr dünn, oder die SBs, die ich hatte, hatten einfach immer zu viel Papier. Bei mir umfasste so eine RFB meistens zwei Seiten ?!

Mich macht aber die Formulierung stutzig.
"Senkt sich ihr Regelbedarf". An deinem Bedarf ändert sich überhaupt nichts. Der Regelsatz, den du zur Deckung deines Bedarfes bekommst wird nach §32 SGB II gesenkt.

Darum heißt es da ja auch:
" mindert sich das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld jeweils um 10 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs".

Nun vermag ich aber nicht einzuschätzen, ob das nun Haarspalterei, oder schlichtweg schon falsch ist. Ich hab den Eindruck der Übergang ist in Rechtsstreitigkeiten ja oft fließend ^^
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Ist das das Standard-Meldeterminschreiben deines JC ?
Kam das per PZU?

Man kann natürlich ignorieren und später den Erhalt bestreiten sollte eine Sanktion erfolgen.

Natürlich kannst du auch die ungewöhnliche Form beanstanden, dann gibts du aber zu, es bekommen zu haben.

Die Meldetermin§§ werden nirgends erwähnt.

Es geht um die Potentialanalyse, was nicht viel Zeit in Anspruch nehmen sollte, da nur die Lebenslaufdaten aktualisiert werden sollen.
 

Paolo_Pinkel

0
Super-Moderation
Mitglied seit
2 Jul 2008
Beiträge
12.811
Bewertungen
6.331
Es geht um eine "Einladung" keine "Meldeaufforderungen". Erstes würde ich einen freiwilligen Charakter zuschreiben. Letzterem einen verbindlichen. Es wird auch nicht nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III zur Meldung aufgefordert. Zudem ist die Frage, ob der Grund deines Erscheinens (Aktualisierung deiner Vermittlungsdaten) auch nicht fernmündlich erledigt werden kann. Es ist zudem fraglich, ob aus diesem Schreiben überhaupt eine Sanktion nach § 32 erwachsen kann, wenn die "Einladung" schon fehlerhaft und unbestimmt ist.
 
Oben Unten