Hallo
Ist die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen Erwerbsminderungsrente möglich ?
"Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Voraussetzungen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)"
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII ist eine Leistung zur Deckung des Lebensunterhalts und geht den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt - nach dem 3. Kapitel SGB XII - vor.
Leistungsberechtigt sind Personen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung mit gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und
Verstehe ich das Richtig. Man wird von der Gebühr befreit bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente und bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente nicht ?
Danke & Gruß Jonny
Ist die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen Erwerbsminderungsrente möglich ?
"Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Voraussetzungen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)"
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII ist eine Leistung zur Deckung des Lebensunterhalts und geht den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt - nach dem 3. Kapitel SGB XII - vor.
Leistungsberechtigt sind Personen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung mit gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und
- die Regelaltersgrenze im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben (65 Jahre plus x Monate) oder
- das 18.Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs.2 SGB VI der gesetzlichen Rentenversicherung sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
Die Feststellung der vollen Erwerbsminderung kann grundsätzlich nur der Rentenversicherungsträger treffen, die für den Leistungsträger (Träger der Sozialhilfe) bindend
Verstehe ich das Richtig. Man wird von der Gebühr befreit bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente und bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente nicht ?
Danke & Gruß Jonny