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SelfDelUser_63171
Gast
Hallo,
ich habe hier eine EGV vorliegen, die keine Rechtsfolgenbelehrung enthält, sondern lediglich folgende, das Thema betreffende Passage:
Ist dieses Vorgehen, d.h. die RFB mündlich zu erteilen überhaupt gültig?
§ 31 Abs 1 Satz 1 SGB II sagt ja.
Lässt diese Formulierung "oder deren Kenntnis" auch eine mündliche RFB zu?
ich habe hier eine EGV vorliegen, die keine Rechtsfolgenbelehrung enthält, sondern lediglich folgende, das Thema betreffende Passage:
"Erklärungsbedürftige Punkte und die möglichen Rechtsfolgen bei Verletzung der festgelegten Pflichten wurden ergänzend mündlich erläutert".
Ist dieses Vorgehen, d.h. die RFB mündlich zu erteilen überhaupt gültig?
§ 31 Abs 1 Satz 1 SGB II sagt ja.
"Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ..."
Lässt diese Formulierung "oder deren Kenntnis" auch eine mündliche RFB zu?