Hallo an euch alle,
Für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 war ich beim Jobcenter angemeldet und habe ALG II erhalten, Für den genannten Bewilligungszeitraum musste ich zwei Anträge beim Jobcenter abgeben. Erster Antrag war der Hauptantrag und der zweite war der sogenannte Weiterbewilligungsantrag.
Der Zeitraum des Hauptantrags war vom 01.01.2017 bis 30.06.2017. Weiterbewilligungsantrag vom 01.07.2017 bis 31.12.2017
Am 28.05.2017 hatte ich ein Kleingewerbe beim Bürgeramt angemeldet und ein gewerbliches Konto bei Amazon registriert. Ich wollte ursprünglich kleine Holzspielzeuge verkaufen. Am 02.06.2017 hatte mir der Jobcenter einen Weiterbewilligungsantrag per Post gesendet. Diesen habe ich dummerweise unterschrieben, ohne dass ich dem Jobcenter über die Änderung (Amazon-Konto) informiere.
Weiterbewilligungsantrag wurde abschließend genehmigt (vom 01.07.2017 bis 31.12.2017).
Aus meiner Selbständigkeit hatte ich während meines ALGII-Bezugs folgendes Einkommen erzielt:
Jun/2017 120 €
Jul/2017 900 €
Aug/2017 2500 €
Da ich im Aug/2017 2500€ verdient habe, hatte ich entschieden auf meine ALG II zu verzichten. Ich war beim Jobcenter und hatte die Verzichtungserklärung persönlich abgegeben. Also meine ALG II Leistung wurde nur bis Ende Aug/2017 ausgezahlt. Danach war ich nicht mehr dort angemeldet.
Mein Steuerberater hat meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 im Feb/2019 beim Finanzamt abgegeben und den Steuerbescheid für das Jahr 2017 habe ich auch im April/2019 bekommen.
Ich habe gestern die EKS Anlage für den Zeitraum vom 01.05.2017 bis 30.08.2017 ausgefüllt, aber jetzt habe ich große Angst, dass beim Einreichen dieser Anlage beim Jobcenter wird ein Strafverfahren gegen mir eingeleitet!
Am Anfang wusste ich gar nicht, dass es mit dem Amazon-Konto klappen wird, deswegen hatte ich das beim Weiterbewilligungsantrag nicht angegeben (Das war offensichtlich ein großes und dummes Fehler von mir :-/ )
Ich weiß gerade nicht was ich machen soll!! Soll ich dort hingehen und die EKS Anlage einreichen? Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Strafverfahren in meinem Fall eingeleitet wird?
Ich habe im Internet gelesen, dass ein automatisierter Datenabgleich zwischen dem Jobcenter und Finanzamt regelmäßig erfolgt. Also zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Ich habe aber bis heute nichts vom Jobcenter gehört, obwohl meine Einkommensteuererklärung im Feb/2019 abgegeben wurde.
Über eure Meinungen würde ich mich sehr freuen.
Herzlichen Dank im Voraus...
Für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 war ich beim Jobcenter angemeldet und habe ALG II erhalten, Für den genannten Bewilligungszeitraum musste ich zwei Anträge beim Jobcenter abgeben. Erster Antrag war der Hauptantrag und der zweite war der sogenannte Weiterbewilligungsantrag.
Der Zeitraum des Hauptantrags war vom 01.01.2017 bis 30.06.2017. Weiterbewilligungsantrag vom 01.07.2017 bis 31.12.2017
Am 28.05.2017 hatte ich ein Kleingewerbe beim Bürgeramt angemeldet und ein gewerbliches Konto bei Amazon registriert. Ich wollte ursprünglich kleine Holzspielzeuge verkaufen. Am 02.06.2017 hatte mir der Jobcenter einen Weiterbewilligungsantrag per Post gesendet. Diesen habe ich dummerweise unterschrieben, ohne dass ich dem Jobcenter über die Änderung (Amazon-Konto) informiere.
Weiterbewilligungsantrag wurde abschließend genehmigt (vom 01.07.2017 bis 31.12.2017).
Aus meiner Selbständigkeit hatte ich während meines ALGII-Bezugs folgendes Einkommen erzielt:
Jun/2017 120 €
Jul/2017 900 €
Aug/2017 2500 €
Da ich im Aug/2017 2500€ verdient habe, hatte ich entschieden auf meine ALG II zu verzichten. Ich war beim Jobcenter und hatte die Verzichtungserklärung persönlich abgegeben. Also meine ALG II Leistung wurde nur bis Ende Aug/2017 ausgezahlt. Danach war ich nicht mehr dort angemeldet.
Mein Steuerberater hat meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 im Feb/2019 beim Finanzamt abgegeben und den Steuerbescheid für das Jahr 2017 habe ich auch im April/2019 bekommen.
Ich habe gestern die EKS Anlage für den Zeitraum vom 01.05.2017 bis 30.08.2017 ausgefüllt, aber jetzt habe ich große Angst, dass beim Einreichen dieser Anlage beim Jobcenter wird ein Strafverfahren gegen mir eingeleitet!
Am Anfang wusste ich gar nicht, dass es mit dem Amazon-Konto klappen wird, deswegen hatte ich das beim Weiterbewilligungsantrag nicht angegeben (Das war offensichtlich ein großes und dummes Fehler von mir :-/ )
Ich weiß gerade nicht was ich machen soll!! Soll ich dort hingehen und die EKS Anlage einreichen? Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Strafverfahren in meinem Fall eingeleitet wird?
Ich habe im Internet gelesen, dass ein automatisierter Datenabgleich zwischen dem Jobcenter und Finanzamt regelmäßig erfolgt. Also zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Ich habe aber bis heute nichts vom Jobcenter gehört, obwohl meine Einkommensteuererklärung im Feb/2019 abgegeben wurde.
Über eure Meinungen würde ich mich sehr freuen.
Herzlichen Dank im Voraus...