Hallihalloo liebes Forum,
Mein Mann ist Erwerbstätig, ich bin momentan jedoch Zuhause weshalb wir mit Alg2 aufgestockt werden. Wir haben 2 Kinder und ich bin mit dem Dritten schwanger. Als wir noch zu dritt waren sind wir in eine 58qm Wohnung umgezogen und auch als Kind 2 dazu kam wollten wir abwarten bis sich eine geeignete größere Wohnung findet. So langsam wird es aber wirklich eng, Kind 1 hat ein eigenes Zimmer in dem aber auch Kleidung und Spielsachen von Kind 2 untergebracht sind. Das Zimmer hat 12qm. Kind 2 lebt bei uns im Schlafzimmer und man kann sich kaum drehen weil so wenig Platz ist (ca 9 qm). Nun erwarten wir bald Kind 3 und haben eine schöne 90qm Vierraumwohnung gefunden, die für 5 Personen angemessen ist. Für 4 Personen aber zu teuer. Das Amt lehnt die Wohnung nun ab, da Kind Nummer 3 noch nicht geboren wurde und sagte aber auch gleich dass wir jetzt nicht in eine kleinere 4RaumWohnung ziehen brauchen da wir nach der Geburt ja wieder umziehen müssten und das nicht wirtschaftlich wäre. Wir haben momentan im Schlafzimmer nicht mal Platz für ein richtiges Bett für Kind2, ich weiß nicht wie ich da noch ein Kind unterbringen soll. Selbst wenn wir auf der Couch schlafen würden, passen da keine 2 Kinder rein. Sie wollen also klipp und klar dass wir hier bleiben, warten bis das Baby da ist und dann neu suchen. Ist das so rechtens? Es ist hier super schwer eine bezahlbare Große Wohnung zu finden, es kann Monate Dauern bis wir wieder eine finden wenn das Baby ist. Gibt es in unserem Fall keine Ausnahmeregelung, da die Wohnung ja eigentlich schon für 4 Personen unangemessen ist? Lohnt sich ein Widerspruch?
Vielen Dank schon einmal
Mein Mann ist Erwerbstätig, ich bin momentan jedoch Zuhause weshalb wir mit Alg2 aufgestockt werden. Wir haben 2 Kinder und ich bin mit dem Dritten schwanger. Als wir noch zu dritt waren sind wir in eine 58qm Wohnung umgezogen und auch als Kind 2 dazu kam wollten wir abwarten bis sich eine geeignete größere Wohnung findet. So langsam wird es aber wirklich eng, Kind 1 hat ein eigenes Zimmer in dem aber auch Kleidung und Spielsachen von Kind 2 untergebracht sind. Das Zimmer hat 12qm. Kind 2 lebt bei uns im Schlafzimmer und man kann sich kaum drehen weil so wenig Platz ist (ca 9 qm). Nun erwarten wir bald Kind 3 und haben eine schöne 90qm Vierraumwohnung gefunden, die für 5 Personen angemessen ist. Für 4 Personen aber zu teuer. Das Amt lehnt die Wohnung nun ab, da Kind Nummer 3 noch nicht geboren wurde und sagte aber auch gleich dass wir jetzt nicht in eine kleinere 4RaumWohnung ziehen brauchen da wir nach der Geburt ja wieder umziehen müssten und das nicht wirtschaftlich wäre. Wir haben momentan im Schlafzimmer nicht mal Platz für ein richtiges Bett für Kind2, ich weiß nicht wie ich da noch ein Kind unterbringen soll. Selbst wenn wir auf der Couch schlafen würden, passen da keine 2 Kinder rein. Sie wollen also klipp und klar dass wir hier bleiben, warten bis das Baby da ist und dann neu suchen. Ist das so rechtens? Es ist hier super schwer eine bezahlbare Große Wohnung zu finden, es kann Monate Dauern bis wir wieder eine finden wenn das Baby ist. Gibt es in unserem Fall keine Ausnahmeregelung, da die Wohnung ja eigentlich schon für 4 Personen unangemessen ist? Lohnt sich ein Widerspruch?
Vielen Dank schon einmal