Hallo,
eins vorweg: Ich bin nicht betroffen.
Ich bekomme Grundsicherung,und die für mich zuständigen Sachbearbeiter lassen nur alle paar Monate von sich hören.
Beim Lesen der TAZ-Online ist mir folgender Artikel aufgefallen:
http://http://www.taz.de/Nix-mit-Mindestlohn/!140919/
Nun meine Frage:
Ist das Kürzen oder Streichen des Existenzminimums nicht ein "empfindliches Übel" im juristischen Sinne ?
Sind derartige 0€ - Jobs somit nicht Zwangsarbeit und damit ein Verstoß gegen Artikel 12 des Grundgesetzes ?
Wenn nicht,wie ist das begründet ?
eins vorweg: Ich bin nicht betroffen.
Ich bekomme Grundsicherung,und die für mich zuständigen Sachbearbeiter lassen nur alle paar Monate von sich hören.
Beim Lesen der TAZ-Online ist mir folgender Artikel aufgefallen:
http://http://www.taz.de/Nix-mit-Mindestlohn/!140919/
Nun meine Frage:
Ist das Kürzen oder Streichen des Existenzminimums nicht ein "empfindliches Übel" im juristischen Sinne ?
Sind derartige 0€ - Jobs somit nicht Zwangsarbeit und damit ein Verstoß gegen Artikel 12 des Grundgesetzes ?
Wenn nicht,wie ist das begründet ?