Thematiker*in
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ExitUser
interessant ist was ganz anders(imho)Also nicht freiwillig, da ja fördern und Fordern so betont wird. Aber war doch eigentlich klar, dass das gar nicht anders gehen kann, da man sonst das SGB II hätte ändern müssen.
ausgeführt wird. dh. nicht mal dann, wenn nachweislich reguläre beschäftigung abgebaut, bzw. eine reguläre einstellung verhindert wird, soll die arbeit nicht-zusätzlich seinnicht, nicht in diesem umfang oder später
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Nicht freiwillig? Sehe ich anders: Denn da steht das Wort "gemeinsam" drin...heißt also, daß die Burgerarbeit nicht einseitig angeordnet sondern in einer EGV vereinbart werden soll - oder was sonst?Also nicht freiwillig, da ja fördern und Fordern so betont wird. Aber war doch eigentlich klar, dass das gar nicht anders gehen kann, da man sonst das SGB II hätte ändern müssen.
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Nicht freiwillig? Sehe ich anders: Denn da steht das Wort "gemeinsam" drin...heißt also, daß die Burgerarbeit nicht einseitig angeordnet sondern in einer EGV vereinbart werden soll - oder was sonst?
Und eine EGV muß man nicht unterschreiben, wennn man mit dem Inhalt nicht einverstanden ist...
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Was mir jetzt erst auffällt (Guten Morgen!), dort (Anhang #1) heißt es nicht mehr, dass die Leute auf dem 1. AM "unterkommen" sollen, nein, es heißt nun "auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt".Hallo Forum,
"Ist Bürgerarbeit freiwillig?" Diese simple Frage habe ich dem BMAS gestellt. Für alle Interessierten gibt es jetzt die ausführliche Antwort im Anhang.
Ich nehme an, dass der "allgemeine Arbeitsmarkt" der ist, in dem du ohne Berufsabschluss unterkommst. Siehe Amazon Lagerarbeit.Wie ist denn dann eigentlich der "allgemeine Arbeitsmarkt" definiert?
Das ist ja allgemein bekannt. Aber dennoch gibt es bei Bürgerarbeit z.T. gute Angriffsmöglichkeiten.
Forumnutzer/in
Stell dir vor dir müssten einen Stapel Bewerbungen sichten und die merken nicht, dass von dir zwei kommen. Da kann es passieren, dass doch eine reguläre Lohnarbeit rausspringt.Aber eigentlich auch nicht, denn die bekommen nur Einzelbewerbung, wo sofort ersichtlich ist.@Teddy die Bewerbung zur Bürgerarbeit ist wie eine ZAF Bewerbung gewesen. Die zweite war eine ganz normale, anständige Bewerbung um die Berufsbezeichnung die im VV verlangt war, ohne den VV zu erwähnen. Beides hatte keinen Bezug zueinander.
Der einfach nur genial war.jupps, das war mein geistesblitz
Beim schnellen Überfliegen fand ich einige Berufe, die du haben solltest, um diese Arbeit zu machen.Aber ich gehe davon aus, dass die Tätigkeit keinen regulären Job verdrängt. Oder etwa doch?Entscheidet selbst!
An welche denkst du da konkret?Beim schnellen Überfliegen fand ich einige Berufe, die du haben solltest, um diese Arbeit zu machen.
Na z.B. Fachangestellte/r für Medien- u. Info.Dienste. Laut Jobbörse Arbeitsamt ist das ein eigenständiger Beruf.An welche denkst du da konkret?
Eine Bekannte von mir macht so einen Job als Bürgerarbeit und ist sehr zufrieden.Diesmal ist die Berufsbezeichnung nicht ganz eindeutig. Aber ich gehe davon aus, dass die Tätigkeit keinen regulären Job verdrängt. Oder etwa doch?Entscheidet selbst!
Ausgabe und Rücknahme von Medien macht der Bibliothekar.An welche denkst du da konkret?
ExitUser
Ist das zusätzlich?Der Job ist zusätzlich, früher gab es nicht. Es gibt allerdings jetzt einen Bibliothekar weniger.
Ich bin Fachinformatiker FR Systemintegration. Also schicke ich wieder 2 Schreiben ab. Eine Bewerbung auf VV mit Hinweis auf meine reguläre Bewerbung, in dem ich mich konkret in der IT Bewerbe. Umgang mit Medien ist ja m.M.n. auch DVD etc. ... also könnte das passen.Aktualisierung der Datenbanken gehört mMn in die Hände von IT- Fachkräften.
Und das ist völliger Blödsinn. Zum einen stehen Bibliothekare nicht vorne an der Theke und teilen bücher aus und zum anderen sind Bibliothekare Beamte, die man nicht etwa wegen Bürgerarbeit kündigt.Es gibt allerdings jetzt einen Bibliothekar weniger.
Das stimmt so nicht. In der Regel sitzt der Bibliothekar in seinem Arbeitszimmer, verwaltet den Bestand, leitet die Bibliothek, Personal usw. Natürlich kann er mal auch Medien ausgeben (wenn alle anderen Mitarbeiter krank sind), aber das ist NICHT seine Aufgabe.Ausgabe und Rücknahme von Medien macht der Bibliothekar.
Sollte ich darauf antworten?Und das ist völliger Blödsinn. Zum einen stehen Bibliothekare nicht vorne an der Theke und teilen bücher aus und zum anderen sind Bibliothekare Beamte, die man nicht etwa wegen Bürgerarbeit kündigt.![]()
So, und diese kündigt man dann ähnlich wie 1€-Jobber oder wie? Bibliothekar (an öfftl. Bibliotheken) ist eine Beamtenstelle, daran hat auch die Bürgerarbeit nichts geändert.Und wie wäre es mit Angestelltelten im öffentlichen Dienst?
ExitUser
Hier in der Hauptstelle der Stadtbücherei machen das mehr u. mehr Maschinen.Ausgabe und Rücknahme von Medien macht der Bibliothekar.
Hallo Anna, das klingt aber recht weit hergeholt. Selbst wenn ich im VV auf reguläres Schreiben verweisen, können sie dies nicht ignorieren. Wenn sie mich regulär ablehnen aber für BA haben wollen, müssen sie sich erklären.Hallo,
@vader..ich würd mich regulär bewerben, ohne Hinweis auf den VV....und 1 Tag später eine Bewerbung aufgrund des VV versenden....auch ohne Hinweis auf deine 1. Bewerbung...
wenn diesbezüglich Fragen kommen sollten, hast du die "normal" Bewerbung bereits auf den Postweg gebracht, als der VV kam...
und dann mal schauen, wie reagiert wird...
bin wirklich gespannt..
viel Erfolg
Gruß
Anna
!...
Der 1. Arbeitsmarkt wird immer mehr abgebaut zu Gunsten des 2., 3., ... Arbeitsmarktes, der so schleichend aufgebaut wird.
Erstens eine Auskunft: 1 €-Jobber kündigt man nicht. Diese haben keinen Arbeitsvertrag.So, und diese kündigt man dann ähnlich wie 1€-Jobber oder wie? Bibliothekar (an öfftl. Bibliotheken) ist eine Beamtenstelle, daran hat auch die Bürgerarbeit nichts geändert.
Willst du jetzt Erbsen zählen? Nenn eine Kündigung wie du willst, aber die betroffenen 1€-Jobber dürfen am nächsten Tag nicht wiederkommen.Erstens eine Auskunft: 1 €-Jobber kündigt man nicht. Diese haben keinen Arbeitsvertrag.
Wars du schon mal in einer Bibliothek? Denn dann dürfte dir aufgefallen sein, daß jede Bibliothek diese Stelle hat -mit Festangestellten versteht sich.Als erste kommt "Ausgabe und Rücknahme von Medien". Das ist sicherlich zusätzlich, weil das keiner sonst in einer Bibliothek macht.
Da bin ich auch deiner Meinung. Leider kenne ich die Abläufe in der Bibliothek nicht besonders, vermute aber, dass es nicht viel Zusätzliches und Überflüssiges gibt.@Hartzeola aber da ist auch einiges eben dabei, dessen "Zusätzlichkeit" diskutabel wäre.
Das stimmt so nicht. In der Regel sitzt der Bibliothekar in seinem Arbeitszimmer, verwaltet den Bestand, leitet die Bibliothek, Personal usw. Natürlich kann er mal auch Medien ausgeben (wenn alle anderen Mitarbeiter krank sind), aber das ist NICHT seine Aufgabe.![]()
Na toll.Hier in der Hauptstelle der Stadtbücherei machen das mehr u. mehr Maschinen.
In meiner Stadtbücherei gibt es dafür nette Frauen. Die sind auch fest angestellt.Als erste kommt "Ausgabe und Rücknahme von Medien". Das ist sicherlich zusätzlich, weil das keiner sonst in einer Bibliothek macht.
Das machen in meiner Bücherei auch die netten Frauen.Zusatzlich wäre zu prüfen, ob das Buch immer noch alle Seiten drin hat oder eine fehlt.
Sorry, ich habe vergessen"Ironie on" zu schreiben, du bist darauf reingefallen.Wars du schon mal in einer Bibliothek? Denn dann dürfte dir aufgefallen sein, daß jede Bibliothek diese Stelle hat -mit Festangestellten versteht sich.
Meiner Erfahrung nach ist bei 1-€-Jobs - wir sprechen hier von AGH-MAEs? -, wie bei allen AGH-Formen, ein Arbeitsvertrag notwendiger Bestandteil für das Zustandekommen der Maßnahme für den LE.Erstens eine Auskunft: 1 €-Jobber kündigt man nicht. Diese haben keinen Arbeitsvertrag.
ExitUser
Ich nehme an, dass der "allgemeine Arbeitsmarkt" der ist, in dem du ohne Berufsabschluss unterkommst. Siehe Amazon Lagerarbeit.Was mir jetzt erst auffällt (Guten Morgen!), dort (Anhang #1) heißt es nicht mehr, dass die Leute auf dem 1. AM "unterkommen" sollen, nein, es heißt nun "auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt".
Wie ist denn dann eigentlich der "allgemeine Arbeitsmarkt" definiert?
Ich habe nie gesehen, dass dieser ein Arbeitsvertrag heisst.
Meiner Erfahrung nach ist bei 1-€-Jobs - wir sprechen hier von AGH-MAEs? -, wie bei allen AGH-Formen, ein Arbeitsvertrag notwendiger Bestandteil für das Zustandekommen der Maßnahme für den LE.
Ablehnen wäre ja eine Pflichtverletzung und würde sicher im Hinblick auf Sanktionen Probleme bereiten.Dann ist der "allgemeine" Arbeitsmarkt das Argument, um gewisse Förderungen ablehnen zu können. Zu irgendwas musste die Einführung dieser neuen Bezeichnung ja gut sein ...
die Tätigkeitsbeschreibung dürfte den niederen bis mittleren Aufgaben eines Bibliothekars entsprechen.Ich bin Fachinformatiker FR Systemintegration. Also schicke ich wieder 2 Schreiben ab. Eine Bewerbung auf VV mit Hinweis auf meine reguläre Bewerbung, in dem ich mich konkret in der IT Bewerbe. Umgang mit Medien ist ja m.M.n. auch DVD etc. ... also könnte das passen.
Dem kann ich nur zum Teil zustimmen. Das Bearbeiten und Warten der hausinternen Datenbanksysteme klingt zumindest im ersten Ansatz nicht nach einer zusätzlichen Tätigkeit.die Tätigkeitsbeschreibung dürfte den niederen bis mittleren Aufgaben eines Bibliothekars entsprechen.
Das Zauberwort lautet hier aber, wie in vielen anderen Fällen, "Assistenz", heißt also ergänzende, zuarbeitende Tätigkeiten und auf die kann man auch verzichten oder, mit anderen Worten, sie sind zusätzlich. Das tatsächlich häufig damit, wie in diesem Fall vermutlich auch, eine reguläre Tätigkeit verbunden ist bzw. ersetzt wird, ist bestenfalls erst nach Absolvierung beweisbar.
Bzgl. Bürgerarbeit ist/war, von Schönfärberei mal abgesehen, doch ohnehin alles klar und das bestätigt diese Antwort "...unterliegt den Bedingungen des SGB II."
fG
Horst
ExitUser
Das lass eine Freundin von mir nicht hören. Denn das ist totaler Quatsch und ja, ihr Job steht auch auf dem Spiel, weil hier wohl auch bald Bürgerarbeit eingeführt wird, womit dann kostengünstig sozialversicherungspflichtige Jobs abgebaut werden können. Mal schauen, ob sie dann als billige Bürgerarbeiterin wiederkommen darf.Und das ist völliger Blödsinn. Zum einen stehen Bibliothekare nicht vorne an der Theke und teilen bücher aus und zum anderen sind Bibliothekare Beamte, die man nicht etwa wegen Bürgerarbeit kündigt.![]()
Das sind wie schon gesagt Fachangestellte/r für Medien- u. Info.Dienste bzw. Bibliotheksassistenten. Das sind auch keine soo neue Berufsbilder, zumal man sich schon ewig analoge Datenträger in einer Bibliothek ausleihen konnte. Ein Bibliothekar dagegen war nie und nimmer für die Ausleihe vorgesehen.Was, zum Henker, sind dann die, die die Bücher ausgeben? Büchereitanten und -onkels?
Also in Ordnung finde ich die Stelle und die Tätigkeiten auch. Und ich hätte auch gar kein Problem damit, dort zu arbeiten.Wie auch immer, ich finde die Stelle ist völlig o.k. -nur der Lohn ist lächerlich. Man bedenke nur, für das Geld muß einer draußen Schnee schippen oder als "Pfleger" arbeiten...
Und deine Freundin ist eine Dipl. Bibliothekarin? Das glaube ich einfach nicht, denn die Rede war ja davon daß ein Bibliothekar bald arbeitslos wird. Was das Personal (wie immer die auch heißen mögen) an der Theke angeht, so werden diese Stellen schon seit Jahren von Teilzeitfirmen für 1100 bzw.1200€ Brutto angeboten. Also die Bürgerarbeit an sich verdrängt mit Sicherheit nicht den Job deiner Freundin.ihr Job steht auch auf dem Spiel, weil hier wohl auch bald Bürgerarbeit eingeführt wird, womit dann kostengünstig sozialversicherungspflichtige Jobs abgebaut werden können.
Tja, man muß abwägen. Diesen Sklavenlohn wirst du fast überall bei Bürgerarbeit finden -die Frage ist aber welche Arbeit dir für die nächsten 2 Jahre angenehmer wäre.Womit ich ein Problem habe, ist der Sklavenlohn.
ExitUser
Ablehnen wäre ja eine Pflichtverletzung und würde sicher im Hinblick auf Sanktionen Probleme bereiten.
Wenn ersichtlich ist, dass ein regulärer Arbeitsplatz verdrängt wird, würde ich eher darauf bestehen, regulär eingestellt zu werden als das Ganze abzulehnen.Dann ist der "allgemeine" Arbeitsmarkt das Argument, um gewisse Förderungen ablehnen zu können. Zu irgendwas musste die Einführung dieser neuen Bezeichnung ja gut sein ...
ExitUser
Sie ist Bibliothekarin, ja. Zuständig für alles, auch dass alte Bücher restauriert werden müssen etc. Wenn das mit der Bürgerarbeit hier kommt und sie ihren Job verliert, kann ich mich ja nochmal melden.Und deine Freundin ist eine Dipl. Bibliothekarin? Das glaube ich einfach nicht, denn die Rede war ja davon daß ein Bibliothekar bald arbeitslos wird. Was das Personal (wie immer die auch heißen mögen) an der Theke angeht, so werden diese Stellen schon seit Jahren von Teilzeitfirmen für 1100 bzw.1200€ Brutto angeboten. Also die Bürgerarbeit an sich verdrängt mit Sicherheit nicht den Job deiner Freundin.
Das kannst du gerne machen, wird aber nicht passieren.Wenn das mit der Bürgerarbeit hier kommt und sie ihren Job verliert, kann ich mich ja nochmal melden.
Forumnutzer/in
Wahrscheinlich überhaupt nicht! Deshalb laufen die Gewerkschaften auch Sturm gegen dieses Modell und raten jedem Betroffenen mit einem RA für Arbeitsrecht die ordentliche Vergütung nach TVöD einzuklagen. Bis auf die Einspar- und Mitnahmeeffekte für die Begünstigten gibt es keine plausiblen Gründe, warum ein Mitarbeiter aus dem ALG II-Bezug weniger verdienen sollte, als ein Mitarbeiter der sich regulär auf die Stelle beworben hat. Davor scheinen die Träger wohl auch Angst zu haben. Vielleicht ist das der Grund, weshalb von diesem Instrument nicht so rege Gebrauch gemacht wird, wie zu Zeiten als es Ein-Euro-Jobs geregnet hat. Die Vergütung von 900 Euro brutto ist daher auch höchstwahrscheinlich sittenwidrig.Also in Ordnung finde ich die Stelle und die Tätigkeiten auch. Und ich hätte auch gar kein Problem damit, dort zu arbeiten.
Womit ich ein Problem habe, ist der Sklavenlohn. Denn würde ich aufgrund meiner Berufsausbildung dort eingestellt werden, wäre der weitaus Höher. Abzuklären wäre ja auch, inwiefern die 900 Euro Brutto dem TVöD entsprichen oder nicht.
BVA Internet: Stichwortverzeichnis A-ZMindestlohn
Das Bruttoarbeitsentgelt muss bei einer Beschäftigung von 30 Wochenstunden mindestens 900,- € und bei 20 Wochenstunden mindestens 600,- € monatlich betragen. Sofern Tarifverträge bzw. Branchenmindestlöhne gelten und diese über 900,- € bzw. 600,- € monatlich liegen, so ist das höhere Bruttoarbeitsentgelt zu zahlen.
wieso ? weil DU dich als bürger/in beschweren würdest? und wen interessiert schon DEINE meinung? was zählt ist, was der kämmerer spart.......Das kannst du gerne machen, wird aber nicht passieren.
das interessiert den kämmerer aber nicht. polizisten hat man doch auch(in teilbereichen)durch "schwarze sherrifs" ersetzt. proteste dagegen sehe ich keine........Nein, das würde sich keine -und noch so kleine- Bibliothek antun.
Nachdem der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde? Was glaubst du, wie dann die Chancen stehen?raten jedem Betroffenen mit einem RA für Arbeitsrecht die ordentliche Vergütung nach TVöD einzuklagen
Forumnutzer/in
Ggf. Identisch, wie beim Wertersatz für rechtswidrige Ein-Euro-Jobs.Nachdem der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde? Was glaubst du, wie dann die Chancen stehen?
Das fällt schonmal aus, da es ja ein VV war. Ich glaube, das Risiko ist mir dann doch zu groß, damit auf die Nase zu fallen.Voraussetzungen: Anspruch auf Nachzahlung haben Sie nur, wenn Ihr Jobcenter oder Ihre Arbeitsagentur Sie zu einem rechtswidrigen Ein-Euro-Job herangezogen hat und Sie gegen den Zuweisungsbescheid Widerspruch eingelegt und gegebenenfalls auch geklagt haben, so dass der Bescheid nicht rechtsbeständig geworden ist.
Forumnutzer/in
Ob Vermittlungsvorschlag oder Heranziehungsbescheid. Ausschlaggebend sind die Kriterien der (Un)Zumutbarkeit einer Arbeit. Dazu zählt auch ihre Bezahlung. Ein Arbeitsrechtler wird dir dazu sicherlich mehr Informationen liefern können. Willst du wirklich freiwillig auf eine angemessene Bezahlung verzichten, wenn sie dir zustehen würde?Das fällt schonmal aus, da es ja ein VV war. Ich glaube, das Risiko ist mir dann doch zu groß, damit auf die Nase zu fallen.
das Datum hab ich jetzt schon paar mal gelesen, ist das der Stichtag für die ganze Bürgerarbeit? Danach sind wir wieder "frei"?Bewilligungszeitraum (Änderung/Verschiebung)
1. Der Antrag auf Änderung des Bewilligungszeitraums muss bis zum 31.12.2011 (Posteingang) beim Bundesverwaltungsamt vorliegen. (An diesem Tag ist auch der Antragsschluss für die reguläre Bewilligung.)
Fakt ist, dass Engelsdorf bis 2005 eine Bibliothek hatte:Ich möchte diesen meinen Thread nutzen, um euch den mir heute zugegangenen, neuen VV zu Bürgerarbeit vorzustellen.
Diesmal ist die Berufsbezeichnung nicht ganz eindeutig. Aber ich gehe davon aus, dass die Tätigkeit keinen regulären Job verdrängt. Oder etwa doch?Entscheidet selbst!
Leipziger Stadtbibliothek Leipzig / Engelsdorf
Schließung wegen Personalabbau; Auslagerung in größere Teilbibliothek
Leipzig / Engelsdorf, den 29.12.2005
Bibliothekssterben.de - Traueranzeigen
ExitUser
Sie hat ihren eigenen Job schon zwischendurch als ABM Stelle gehabt. Also nichts ist unmöglich...Das kannst du gerne machen, wird aber nicht passieren.
Und wer sollte überhaupt einen langjährigen Bibliothekar ersetzen? Ein Langzeitarbeitsloser, der im besten Fall in irgendeiner Maßnahme Aktenordner sortiert hat und daher qualifiziert genug ist? Nein, das würde sich keine -und noch so kleine- Bibliothek antun.
du kannst ja sicherheitshalber noch eine kopie mitnehmen und direkt überreichenSooo
Ich habe eine Einladung erhalten: Bürgerarbeit - Vorstellungsgespräch
Ich bin mal gespannt, ob die Damen und Herren meine reguläre Bewerbung überhaupt wahrgenommen haben oder ob sie gar "verloren gegangen" ist.
...und dazu das entsprechende Abzeichen„Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am deutschen Volke. Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volke im Reichsarbeitsdienst zu dienen. Der Reichsarbeitsdienst soll die deutsche Jugend im Geiste des Nationalsozialismus zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der Handarbeit erziehen. Der Reichsarbeitsdienst ist zur Durchführung gemeinnütziger Arbeiten bestimmt.“
– Reichsarbeitsdienstgesetz vom 26. Juni 1935
LINK:
Reichsarbeitsdienst
ExitUser
Das ist doch nur Alibi, dieser Assistenz Mist, denn diese angeblichen zusätzlichen Arbeiten werden regulär von den Festangestellten ebenfalls ausgeführt.die Tätigkeitsbeschreibung dürfte den niederen bis mittleren Aufgaben eines Bibliothekars entsprechen.
Das Zauberwort lautet hier aber, wie in vielen anderen Fällen, "Assistenz", heißt also ergänzende, zuarbeitende Tätigkeiten und auf die kann man auch verzichten oder, mit anderen Worten, sie sind zusätzlich. Das tatsächlich häufig damit, wie in diesem Fall vermutlich auch, eine reguläre Tätigkeit verbunden ist bzw. ersetzt wird, ist bestenfalls erst nach Absolvierung beweisbar.
Richtig und so hatte ich ja auch geschrieben.Zitat von haef
die Tätigkeitsbeschreibung dürfte den niederen bis mittleren Aufgaben eines Bibliothekars entsprechen.
Das Zauberwort lautet hier aber, wie in vielen anderen Fällen, "Assistenz", heißt also ergänzende, zuarbeitende Tätigkeiten und auf die kann man auch verzichten oder, mit anderen Worten, sie sind zusätzlich. Das tatsächlich häufig damit, wie in diesem Fall vermutlich auch, eine reguläre Tätigkeit verbunden ist bzw. ersetzt wird, ist bestenfalls erst nach Absolvierung beweisbar.
Das ist doch nur Alibi, dieser Assistenz Mist, denn diese angeblichen zusätzlichen Arbeiten werden regulär von den Festangestellten ebenfalls ausgeführt.
Das sehe ich genauso aber muss sich der Arbeitgeber dann auch damit auseinander setzen, wenn man a) den Tariflohn einklagt und/oder b) den dreijährigen Arbeitsvertrag angreift und auf Festeinstellung klagt.Ähnlich verhält es sich auch mit der Zumutbarkeit. Bei "regulären Löhnen" von 700 - 1000 € wird eine "Bürgerarbeit" mit ca. 1200 € (40 Std.) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht als unzumutbar beurteilt,
völlig richtig, würde ich genauso machen und jedem auch so empfehlen.Das sehe ich genauso aber muss sich der Arbeitgeber dann auch damit auseinander setzen, wenn man a) den Tariflohn einklagt und/oder b) den dreijährigen Arbeitsvertrag angreift und auf Festeinstellung klagt.
Was für Fehler meinst du da? Wie sollte man den "richtig" vorgehen?Macht man da einen Fehler, kann es das schon gewesen sein.
Ist das denn in dieser Kombination... sagen wir... vertretbar bzw. legitim im Hinblick auf den Tariflohn? Dass das JC 180 zahlt, muss vorher definitiv besprochen werden bzw. schriftlich festgehalten werden oder anhand einer Rechtslage festgehalten werden. Ich will da nichts dem Zufall überlassen.Bereits besprochen, 900€ Bürgerarbeit, AA zahlt noch 180€ AG Anteil.
900+180=1080€
http://www.bva.bund.de/DE/Aufgaben/Abt__II/esf-projekte/Buergerarbeit/Foerdergrundlagen/Download__Leitfaden,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Download_Leitfaden.pdf3
Gegenstand der Förderung (Arbeitsplatz)
3.1
Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze (ohne Versicherungs-pflicht in der Arbeitslosenversicherung). Die Arbeitszeit muss 30 Wochenstunden und das Bruttoarbeitsentgelt muss mindestens 900,- € monatlich betragen. Für Personen, denen eine Beschäftigung von 30 Wochenstunden nicht möglich ist, können alternativ auch Beschäftigungen mit 20 Wochenstunden und einem Bruttoarbeitsentgelt von min-destens 600,- € monatlich eingerichtet werden.
3.2
Neben dem Bruttoarbeitsentgelt wird auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (ohne Arbeitslosenversicherung gemäß § 421 u SGB III) samt gesetzlicher Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeld) gefördert.
3.3
Die volle monatliche Zuwendung in Höhe von 1080,- € (bei 20 Wochenstunden 720,- €) wird nur gewährt, wenn die Summe der Beträge nach Ziffern 3.1 und 3.2 mindestens den vorgenannten Betrag erreicht.
Du zahlst 180€ Arbeitnehmeranteil, kriegst also 720€ netto, AA zahlt 180€ Arbeitgeberanteil.Danke dir. Vom Bruttogeld 900 Euro gehen aber alle üblichen Dinge wie Krankenversicherung etc. ab und die 180 gibt es quasi netto... Oder verstehe ich etwas falsch?
Das entspricht dann aber nicht dem TVöD. Der liegt glaube bei normal 40 Wochenstunden bei 1400 ca. Brutto. Also wären das glaube um die 1080 Brutto bei 30 Stunden.Das heisst, dass dein Bruttolohn tatsächlich 900€ beträgt.
Es liegt unter dem Tarif, inwiefern weiss ich nicht genau. Das Schöne für JC dabei ist, dass es 900€ Fördergeld aus ESF bekommt und für lediglich 180€ dich aus der Statistik weg schafft.Das entspricht dann aber nicht dem TVöD. Der liegt glaube bei normal 40 Wochenstunden bei 1400 ca. Brutto. Also wären das glaube um die 1080 Brutto bei 30 Stunden.
Hier ist die TVöD Tabelle. Bei E1 wäre ich bei ca. 1400 Euro Brutto. Und so hätte ich es gern auch im Arbeitsvertrag, entsprechend der 30 Stunden. Natürlich nur für 2 Jahre befristet oder unbefristet. Und natürlich bekommt das vorher ein Anwalt zu sehen. Und verdi. etc etc.Es liegt unter dem Tarif, inwiefern weiss ich nicht genau. Das Schöne für JC dabei ist, dass es 900€ Fördergeld aus ESF bekommt und für lediglich 180€ dich aus der Statistik weg schafft.
Was jetzt? Die 900 Brutto? :icon_eek:Stimmt mit Gehalt.
Verdi beschäftigt sich schon lange damit.
Hast du eine Wahl?Was jetzt? Die 900 Brutto? :icon_eek: