Hallo,
ich werde bald arbeitslos sein und soll am Donnerstag zur Arbeitsagentur kommen. In der Vorladung/Einladung heißt es u.a.:
Reicht als Nachweis über die Bewerbungsaktivitäten anstelle einer Kopie aller Anschreiben auch eine Auflistung wie diese hier? https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Oldenburg/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Nachweis_Eigenbem%C3%BChungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf sollen auch ausgedruckt mitgebracht werden.
Welche Rechte habe ich in Bezug auf die Forderung dieser Unterlagen? Reicht es aus ein Muster-Anschreiben, den Lebenslauf und die Bewerbungsnachweise nur vorzuzeigen und eine Kopie und/oder Aushändigung dieser Unterlagen zu verweigern oder kann dies zu Sanktionen oder anderen Konsequenzen führen?
Danke schonmal.
ich werde bald arbeitslos sein und soll am Donnerstag zur Arbeitsagentur kommen. In der Vorladung/Einladung heißt es u.a.:
Bitte bringen Sie zum Termin einen Nachweis über Ihre Bewerbungsaktivitäten (z.B. Kopien Ihrer Bewerbungsanschreiben) mit.
Reicht als Nachweis über die Bewerbungsaktivitäten anstelle einer Kopie aller Anschreiben auch eine Auflistung wie diese hier? https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Oldenburg/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Nachweis_Eigenbem%C3%BChungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf sollen auch ausgedruckt mitgebracht werden.
Welche Rechte habe ich in Bezug auf die Forderung dieser Unterlagen? Reicht es aus ein Muster-Anschreiben, den Lebenslauf und die Bewerbungsnachweise nur vorzuzeigen und eine Kopie und/oder Aushändigung dieser Unterlagen zu verweigern oder kann dies zu Sanktionen oder anderen Konsequenzen führen?
Danke schonmal.