Inwiefern bin ich dazu verpflichtet, meine Einladung bei der Einlaßkontrolle im Jobcenter vorzuzeigen?

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cubiculus

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Hallo elo-forum,

ich habe mal eine Frage bzw. ein paar Fragen. Ich hoffe ich bin im richtigen Thema gelandet, ansonsten sorry und bitte verschieben. Seit neuestem befinden sich hier Securitymitarbeiter im Empfangsbereich des Jobcenters bei uns, die sich von jedem die Einladung zeigen lassen bevor sie ihn in das Gebäude lassen.

Inwiefern bin ich dazu verpflichtet meine Einladung dort vorzuzeigen? Es handelt sich nicht um Schaltermitarbeiter oder Fallmanager, sondern um Sicherheits-/Einlasspersonal, das direkt an der Tüt steht, fast wie in der Disco. Reicht es, wenn ich die Frage der Security ob ich eine Einladung habe bejahe, aber diese nicht vorzeigen möchte? Können Sie mir bei Nichtvorzeigen den Einlass verweigern? Und wie sieht es in dem Fall aus, wenn ich auf diese Weise einen Termin verpasse? Muss ich mit Sanktionen rechnen?
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter


Moderationshinweis...

@Gast und @RobbiRob
Entweder ihr regelt eure persönliche Fehde über PN und widmet euch wieder dem Thema oder ihr dürft hier in diesem Thema hier nur noch mitlesen.



 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

... Jeder, der ein Gericht betreten will, wird durchsucht. Da stellt man auch nicht alle unter Generalverdacht, ...

Ne, ist die unbegründete Durchsuchung von Allen, die ein Gericht / Jutizzentrum betreten wollen kein Generalverdacht? Mit Sicherheitsmaßnahmen wurden in der Verganheit schon ganz andere Verbrechen betitelt
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

[...]
Inwiefern bin ich dazu verpflichtet meine Einladung dort vorzuzeigen?
[...]

Wenn Du zu etwas verpflichtet werden sollst, das vielleicht zu einer Sanktionsverhängung führen kann, dann muss Dir das klar, rechtsrichtig und unmissverständlich vorher mitgeteilt werden.

Es lohnt sich also die Gegenfrage:
Warum solltest Du dazu verpflichtet sein?

[...] Und wie sieht es in dem Fall aus, wenn ich auf diese Weise einen Termin verpasse? Muss ich mit Sanktionen rechnen?
In der Grundsicherung ist immer mit Sanktionen zu rechnen. So krümelt der Keks.

Sie wäre aber nicht rechtens.

Für eine Verspätung greift der § 309 SGB III ...
(3) Die meldepflichtige Person hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. Ist der Meldetermin nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist die meldepflichtige Person der allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn sie sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird. [...]

Für eine Sanktion muss die geforderte Pflicht in Arbeit führen.
Dass Botendienste dazugehören, würde ich in Abrede stellen.
Es gibt auch keine subjektiv vorwerfbare Schuld, denn Du wolltest ja den Termin wahrnehmen, was durch die (schlecht abgerichteten) Wachhunde zu bezeugen ist.

Das Nicht-Vorzeigen der Einladung ist ein rein rechtewahrendes Verhalten, dass nicht gegen die Eingliederung in Arbeit gerichtet ist.
Rechtewahrend, da eine Einladung Daten enthält, die der freundliche Aufstocker in der Tür mit Sicherheit nicht braucht.
Kundennummer und Bedarfsgemeinschaftsnummer sind sensibel, denn sie ermöglichen den Datenmissbrauch z.B. durch Identitätsdiebstahl.
Dazu kommen potentiell weitere Informationen, wie z.B. das Gesprächsthema "Einmündung in die Maßnahme Ex-Knackis über 50 kämpfen gegen Sucht, Naschhaftigkeit und Schulden" o.ä. :wink:

Keep it simple:
Einladung leider, leider und - ach! - schon wieder vergessen. Ja, was machen wir denn da?
Rufen Sie doch mal Ihren Chef an, damit ich reinkomme.
Macht er das nicht, rufst Du Deinen SB an mit der Bitte, den Türsteher einzunorden.
Wenn der SB dann möpseln möchte, darf er das gerne schriftlich machen.

Solltest Du über den Vorgang schriftliche Unterlagen erhalten haben, geht der Sermon als datenschutzrechtliche Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten des JCs, des Landes (Optionskommunen) oder des Bundes (andere JCs).
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

Wenn: Die -in der Regel- zwei Wachhunde bezeugen aber einen ganz anderen Sachverhalt.
Schöne Anleitungen hier, vor Ort sieht die Welt aber meistens anders aus.

Und nun?
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

ob die SB 's wohl genervt wären, wenn statt dem von Ihnen gewünschten Gespräch über die "Berufliche Planung" immer nur abgeschwenkt wird (ohne Aggression natürlich, einfach nur fragend ;-) auf das Thema Security.... (sagen Sie mal, wovon wird das denn bezahlt? Wurden Sie schon bedroht? Ist es hier wirklich soooo schlimm? Ich glaube mir würden hunderte Fragen einfallen, somit wären die SB 's eventuell selber genervt ....

Auch ich würde meine "Einladung" keinesfalls vergessen - um dann vielleicht in eine Aktion zu geraten, aus der ich nicht mehr rauskommen. Die Security wird sicher nicht auf der Seite der Elo's stehen (wessen Brot ich esse). Hier denke ich, sollte man/frau irgendwie versuchen mit eigenen Mitteln zurück zu schlagen.

Gruß von Katzenstube
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

Welchen Sachverhalt bezeugen die Doggis denn? :biggrin:

Im Kern den Sachverhalt des HE , aber eben aus deren Sichtweise.

Es macht schon einen Unterschied, ob ich mich verweigere oder kooperativ bin.
Ich denke Du weisst sehr wohl, wie ich das meine.

Die Security wird sich mit Sicherheit nicht selbst belasten, brauchen die auch nicht.
Die lassen sich mit Sicherheit nicht von einem, aus deren Sichtweise, aufmüpfigen HE vorführen.
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

Das dass Jobcenter sich schützen will vor gewalttätigen "Kunden" durch den Einsatz eines Sicherheitsdienstes, ist erst mal legitim.

Da sich aber ein "Kunde" nicht vor Vorladungen des Jobcenters zu sinnlosen "Beratungsgesprächen" schützen kann,
erscheint der Einsatz des Sicherheitsdienstes nebst Einlasskontrolle hier in einem anderen Licht. Schließlich will ja das Jokecenter was vom Kunden...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

[...]
Es macht schon einen Unterschied, ob ich mich verweigere oder kooperativ bin.
Ich denke Du weisst sehr wohl, wie ich das meine.
[...]

Ich denke, dass Du nichts verstanden hast.

Dafür gibt es wohl einen guten Grund:
Die meisten User hier im Forum kennen anscheinend keine normalen Arbeitsverhältnisse.
[...]

Und das hier ...
[...]
Die Security wird sich mit Sicherheit nicht selbst belasten, brauchen die auch nicht.
Die lassen sich mit Sicherheit nicht von einem, aus deren Sichtweise, aufmüpfigen HE vorführen.
... lässt erkennen, warum Du den Thread unbedingt schreddern möchtest.

Wo kämen wir denn hin, wenn sich nicht alle vor dem JC und seinen Sicherheitskräften verbeugen? :biggrin:

Dabei ist es natürlich egal, wie unsinnig und rechtlich unbegründet die jeweilige Aufforderung ist.

Es wäre für das JC übrigens ein Leichtes, ein Ticketsystem einzuführen, dass vollständig und sicher ohne Offenlegung von Daten funktioniert.
Ein Zettel mit QR-Code täte den Trick schon recht gut.
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

Wo genau überwachen die denn, direkt an der Eingangstür?

Abgesehen davon, dass ich Terminladungen fast nie dabei habe, weil ich die noch nie benötigte, habe ich tendenziell viel häufiger Besuche dort, die ohne Einladung funktionieren müssen, da ich nur etwas abgeben und Empfangsbestätigung möchte.

Also würde das Sicherheitsdienstsystem ohnehin nur *hinter* Empfangsbereich funktionieren, da die Tresendamen ja wohl grundsätzlich mal als Ansprechpartner für jedenweden Begehr dienen, was logischerweise auch viele Kunden ohne Einladung betreffen dürfte.
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

Ich denke Ozymandias, Du hast nichts verstanden, anders kann ich mir manche süffisante Tipps nicht erklären.

Lesen sich ganz gut, das war es dann aber auch.
Nun gut, lassen wir es dabei und warten ab wie HE sich am Eingang wortreich durchsetzt.

Sanktion inklusive und garantiert.
Kann er dann ja spätestens nach ca. 1,5 Jahren beim SG seinen Erfolg feiern.

Dass man das aber durchaus auch sachlich Vor Ort regeln könnte, statt hier wieder nach Rechtslagen zu suchen, ist unzumutbar.

Verstehe, ich will ja den Thread shreddern.
Na, dann spielt mal in dem Thread hier alleine im Anwaltssandkasten weiter.
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

Hallo 0zymandias, vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Das ist genau die Antwort und Hilfestellung, die ich mir erhofft habe.

Wo genau überwachen die denn, direkt an der Eingangstür?

Ja genau. Es gibt hier 2 Eingänge, einen zur Schlange für allgemeine Anliegen, der zweite für Terminkunden. Dass man einfach den anderen Eingang nimmt und dann vorbeigeht die Treppe hoch zum Sachbearbeiter, ist natürlich ohne Rückfrage nicht möglich, weil man dann genau an den Sicherheitsleuten vorbeimuss. So ganz am Rande, hier ist es auch so, dass 2 Tage die Woche nicht nur die Standardöffnungszeiten bis 12 gelten, sondern auch von 3-6 nochmal für Kunden, die vormittags arbeiten müssen. Was an sich auch legitim ist, aber da wird man auch direkt am Eingang vom Sicherheitsmitarbeiter gefragt, ob man berufstätig ist, und wenn man nein sagt, dann wird man direkt abgewiesen vom Sicherheitsmitarbeiter Kommen Sie morgen um 8 wieder. Während ich hinten sehe wie am Schalter mindestens 4 Mitarbeiter sitzen, die Däumchen drehen. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema...
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

Wo genau überwachen die denn, direkt an der Eingangstür?
Also würde das Sicherheitsdienstsystem ohnehin nur *hinter* Empfangsbereich funktionieren

In der Tat direkt an der Eingangstür, mehrfach in Berlin Pankow und Wedding erlebt, also m.M.n. sollte man sich dagegen zur Wehr setzen.
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

So ganz am Rande, hier ist es auch so, dass 2 Tage die Woche nicht nur die Standardöffnungszeiten bis 12 gelten, sondern auch von 3-6 nochmal für Kunden, die vormittags arbeiten müssen. Was an sich auch legitim ist, aber da wird man auch direkt am Eingang vom Sicherheitsmitarbeiter gefragt, ob man berufstätig ist, und wenn man nein sagt, dann wird man direkt abgewiesen vom Sicherheitsmitarbeiter Kommen Sie morgen um 8 wieder. Während ich hinten sehe wie am Schalter mindestens 4 Mitarbeiter sitzen, die Däumchen drehen. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema...

Sind diese Extrazeiten explizit nur für Kunden, die zu Vormittagszeiten arbeiten müssen?
oder war das jetzt so eher eine mündliche SB -Aussage/deine Interpretation?

Falls das wirklich spezielle Sprechzeiten nur für Berufstätige sind, wobei ich das noch nie gehört habe, dass es so etwas in irgend einer Behörde gibt, dann müsstest du prüfen, ob das gesetzeskonform ist (ich wäre mir da nicht so sicher).

Denke aber mal, die Fuzzis arbeiten ihr Programm nach Anleitung ab, also denen patzig kommen, bringt nicht viel, außer Nervenstress. Dieser Konflikt muss an anderer Stelle ausgetragen werden.

puuh.... bin ich froh, dass ich oftmals keiner Menschenseele dort begegne auf meist leeren Fluren (das war früher auch etwas voller, fiel schon einigen auf) in meiner töffeligen kleinen Optionskommune -- die übrigens, man glaubt es kaum, letztes Jahr eine Bombendrohnung hatte. Just an jenem Tag hatte ich einen Meldetermin, erfuhr davon aber bereits auf dem Hinweg von einer mir entgegentippelnden Bekannten.
Da gab es dann im Eingangsbereich auch Sicherheitsdienst, aber wahrscheinlich hätte ich diesen Termin nicht wahrnehmen müssen, bei quasi Gefahr für Leib und Leben :wink:
So eine Gelegenheit kann man sich aber natürlich nicht entgehen lassen, mal zur Abwechslung ins käsige Schnäuzchen der SB zu schauen, normalerweise hat ja immer die andere Seite des Tisches das Käsegesicht. Das schmiere ich der SB auch hier und da mal aufs Brot, diese Bombendrohung.... :biggrin:

gibt es dazu eigentlich eine Statistik - nicht nur Bombendrohungen, sondern generell Übergriffe, Tätlichkeiten etc?
Das fände ich ja mal sehr interessant....
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

[...] Was an sich auch legitim ist, aber da wird man auch direkt am Eingang vom Sicherheitsmitarbeiter gefragt, ob man berufstätig ist, und wenn man nein sagt, dann wird man direkt abgewiesen vom Sicherheitsmitarbeiter Kommen Sie morgen um 8 wieder. [...]

Ist natürlich auch nicht in Ordnung.

Wieder Datenschutz und außerdem unter anderem § 20 SGB X ...
(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.
... und auch § 17 SGB I...
(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß

1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,
2. die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen,
3. der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird, insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke und
4. ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind und Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen ausgeführt werden.
Man kann die Ablehnung (oder besser: Antragsverschleppung) nicht mit der falschen Uhrzeit begründen oder sich als Dienst eines Dritten am Gesetz vorbei hereinholen.

Wenn zum Beispiel am 31. ein Antrag auf ALG II mündlich gestellt werden muss, hätte die Existenzsicherung hier versagt.
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

@cubiculus:

Steht in der Einladung drin dass man diese mitbringen soll?
Sonst kannst du da anfangs noch auf "mea culpa! Nicht dabei!" machen.
Das praktische Problem bleibt der Nachweis, dass man wirklich den Meldetermin bereit war wahrzunehmen. Dass die Polizei auch wirklich anrückt für sowas, wer weiß...
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

Falls das wirklich spezielle Sprechzeiten nur für Berufstätige sind, wobei ich das noch nie gehört habe, dass es so etwas in irgend einer Behörde gibt

Also in Worms habe ich schon beim JC gesehen, das dort am Eingangsschild draussen Öffnungszeiten für morgens stehen und nochmal nachmittags mit dem Zusatz "für Berufstätige"!!!
Aber ob das dort so geregelt ist, dass da nachmittags auch wirklich nur Berufstätige rein dürfen, weiss ich nicht!

Im nachhinein noch gesehen:
letztes Jahr eine Bombendrohnung hatte

War das zufällig in Ingelheim? :popcorn:
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

Hey Ihr,
in Esslingen und Hohenlohe Ba -Wü ist es ebenso: Donnerstags nur für jene, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und entweder gekündigt sind oder aber wechseln oder sich beraten lassen wollen.

Gruß von Katzenstube
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

In JC Hamm seit kurzen auch so. Am Eingang die "Einladung" vorzeigen. Wenn man selbige vergessen hat, reicht aber auch Uhrzeit und Name des SB .

Man könnte da aber auch durch den Nebeneingang vom Parkplatz her so "durchflutschen".
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

Ja genau. Es gibt hier 2 Eingänge, einen zur Schlange für allgemeine Anliegen, der zweite für Terminkunden. Dass man einfach den anderen Eingang nimmt und dann vorbeigeht die Treppe hoch zum Sachbearbeiter, ist natürlich ohne Rückfrage nicht möglich, weil man dann genau an den Sicherheitsleuten vorbeimuss..

Danke für die weiteren Ausführungen zur Klarstellung.

Das ist aber nicht das, was Dein Eingangspost suggeriert.

Oder verstehe ich das wieder falsch?
Ein Eingang frei zugänglich mit Warteschlange für Spontankunden etc. ohne festen Termin?

Ein Eingang für Kunden mit Termin, wo nach der Einladung durch Sicherheitskräfte gefragt wird?

Kannst Du das mal bitte darlegen, da das schon ein anderer Sachverhalt ist.
Für mich zumindest.


P.S.: Sorry der Nachfrage, bin dann auch wirklich raus, halte das aber schon für relevant für Eure weitere Diskussion.
 
AW: Einlasskontrolle am Jobcennter

Selbst wenn die Überschrift etwas knapp ist - der kritisierte Sachverhalt hat sich MIR sofort im Eingangspost erschlossen.
Lies ihn noch mal - dann erübrigen sich solche Beiträge:
[...] P.S.: Sorry der Nachfrage, bin dann auch wirklich raus, halte das aber schon für relevant für Eure weitere Diskussion.
Mir wäre es - zwecks Relevanz - völlig wurscht, ob es VIELLEICHT ir-gend-wo eine Tür mit Schlange dahinter geben könnte, wo das nicht so ist.
Bin ich etwa der Blockwart, daß ich das auch noch zu erforschen hätte?

MIR reichte als "Relevanz", daß außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses stehende Personen persönliche/private Korrespondenz einzusehen FORDERN - und - von meiner Bereitwilligkeit, meine Rechte aufzugeben, abhängig machen, ob sie die Türen zur Amtsstuben frei geben oder nicht.
 
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