Hallo,
hier ein paar Fragen zu 3 Punkten meiner EGV:
Zuletzt sagte mir mein Vermittler nach dem Befund des Ärztlichen Dienstes müsse er sehen, ob eine Weiterbildung überhaupt sinnvoll ist und ein Bildungsgutschein sei selbst mit Einstellungsbestätigung nicht sicher.
Vollständige Bewerbungen sind für mich aktuell nicht zumutbar, da mir noch ein Arbeitszeugnis fehlt und unvollständige Unterlagen ein Grund für Personaler sind misstrauisch zu werden (schriftliche Bestätigung der Verzögerung liegt mir vor).
Danke schon mal.
hier ein paar Fragen zu 3 Punkten meiner EGV:
Wie kann es sein, dass ich hierauf mit Namen von pot. Arbeitgebern angeschrieben werde? Ein Fall für den Datenschutzbeauftragten? Wie wird so ein Vorfall gemeldet, falls ja?EGV meinte:Wir veröffentlichen Ihr Stellengesuch anonym in der Jobbörse
Die Arbeitsagentur ist dadurch aber nicht verpflichtet oder? Gibt es da Erfahrungswerte? Ansonsten möchte ich meine EGV bitte gerne ändern lassen und das verpflichtend formulieren.EGV meinte:Auf Vorlage einer schriftlichen Einstellungszusage durch einen Arbeitgeber ist die Ausgabe eines Bildungsgutscheins möglich.
Zuletzt sagte mir mein Vermittler nach dem Befund des Ärztlichen Dienstes müsse er sehen, ob eine Weiterbildung überhaupt sinnvoll ist und ein Bildungsgutschein sei selbst mit Einstellungsbestätigung nicht sicher.
Was zählt denn hier als Bewerbung? Sind Sanktionen möglich bei Ablehnung einer Stelle? Ich frage, da ich mich nur auf bezahlte Praktika bewerbe und Freelance-Projekte. Bisher gab es keine vollständige Rechtsfolgenbelehrung.EGV meinte:Ich bewerbe mich im oben genannten Bereich auf mindesten 2 Stellen pro Woche...
Vollständige Bewerbungen sind für mich aktuell nicht zumutbar, da mir noch ein Arbeitszeugnis fehlt und unvollständige Unterlagen ein Grund für Personaler sind misstrauisch zu werden (schriftliche Bestätigung der Verzögerung liegt mir vor).
Danke schon mal.