Aber offensichtlich nicht in Hamburg.
Ich habe hier die Beschlüsse des HH-
SG und HH-
LSG meiner Tochter liegen, in denen die aW abgelehnt wurde.
Das
LSG folgte der Begründung des
SG .
Das
SG der Stellungnahme des
JC .
Meinen Anrag formulierte ich aus den Musteranträgen Paolos und Ghansafans.
Meinen
Widerspruch ans
JC ließ ich unbegründet - Amtsermittlungspflicht - was mir das
SG vorwarf.
Die Quintessenz dieser gerichtlichen Elaborate ist, dass einem
VA weder ein ordentliches Profiling nach dem 4-Phasen-Modell vorausgehen muss,
noch ist es wichtig, ob die
SB überhaupt irgendwelche Kenntnisse darüber hat.
Dazu, dass ein
VA begründet sein muss, äußerten die Gerichte gar nicht erst.
Ein banaler Flyer des Trägers, der oberflächlich Einblicke in EDV, Hauswirtschaft und Lager bewirbt, und dabei eine tägliche warme Mahlzeit als Boni anpreist, ist nach Ansicht des Gerichts vollkommen ausreichend, wenn im
VA Maßnahmeort, Zeit und Träger aufgeführt wurden.
Gesundheitliche Einschränkungen sind nicht von Relevanz, und brauchen auch nicht von der
SB abgefragt werden, es bleibt dem Elo überlassen darauf hinzuweisen.
Eine durchgängige
AU allerdings ist auch kein wirklicher Nachweis für gesundheitliche Einschränkungen.
Im Gegenteil, unterschwellig wird eine Verweigerungshaltung unterstellt.
Dass die
RFB für eine
EGV war, und der die OA-Klausel separat im Gesetz geregelt wurde, sind für das HH-
SG keine Gesichtspunkte, dass der
VA rechtswidrig ist.
An dieser, für den 4. HH-Senat des HH-
LSG und
SG unumstößlichen Tatsache änderten weder von mir in meiner Antragsbegründung aufgeführten Urteile des HH-
SG von 2007 etwas, noch Hinweise auf andere
LSG , Gesetzestexte, FH, RZ oder
BSG !
(S 4 AS 3332/12 ER und L 4 AS 390/12 B ER)
Leider kann ich die Beschlüsse nicht einscannen, habe aber den Beschluss des
LSG abgetippt.
Das war nicht die erste Bauchlandung in Punkto aW vor dem SS-
SG /
LSG , aber meine letzte.
Sollte mir der nächste
VA ins Haus flattern, dann werde ich eine Feststellungsklage machen.
Wenn ich damit genauso an die Wand fahre, habe ich den schriftlichen Beweis in der Hand, dass - zumindest in Hamburg - die Rechtsstaatlichkeit ein Ende gefunden hat.
Btw:
Ich weiß von einer anderen Userin dieses Forums, dass sie sich ebenfalls Ohrfeigen beim HH-
SG /
LSG einfing, nachdem sie vergeblich die aW beantragt hatte.
Der letze Absatz ist einfach nur noch lachhaft. Die
AV hatte nicht einmal von ihrem grundlegensten Handwerkszeug - dem 4-Phasen-Modell Kenntnis. Sie hatte keine Ahnung von Beiständen und überhaupt war sie es gewohnt, dass die Jugendlichen allein aufkreuzten, abgefertigt wurden, um dann mit
EGV und Marschbefehl in den Tiefen der Maßnahmen zu verschwinden. Die Userin Minimina und ich haben sie als Beistände richtig in die Mangel genommen. Wir sind ohne
EGV da raus gegangen. Obwohl die
SB weiß, dass meine Tochter auch in der REHA-Abteilung betreut wird, hat sie nicht einmal gefragt warum. Sie wiederholte stereotyp, dass meine Tochter alles machen müsse, um ihre Bedürftigkeit zu verringern, bis Minimina sie mit dem Hinweis "Das sagten Sie schon" abwürgte.
Das
LSG schreibt munter drauflos, dass "ihm die Wahl des die
EGV ersetzenden
VA und der konkreten Maßnahme „ASU 25“ danach plausibel und nicht zu beanstanden erscheint". Wie schön aber auch!
Mit anderen Worten, wer krank ist oder wird, wird mit einem
VA und einer Maßnahme abgestraft!
Und - meine Tochter hat zu keinen Zeitpunkt unentschuldigt gefehlt. Sie ist seit dem 22.10.12 bis heute durchgehend
AU geschrieben. Ihre Krankheit zeichnete sich schon seit längerem ab, und quasi über Nacht nahm sie dramatische Formen an - doch mir war bis heute nicht bewußt, dass ich als Erwerbslose fürs
JC und
SG über parapsychologische Fähigkeiten verfügen muss, um ernstgenommen zu werden.
Und mir ist auch vollkommen schleierhaft welche "deutlichen Anhaltspunkte" bezüglich des Gesundheitzustandes meiner Tochter das
LSG haben möchte.
In meiner Stellungnahme habe ich ihm die Kopien der lückenlosen
AU vorgelegt - das waren damals bereits an die sechs, sieben Wochen!
Offensichtlich gilt erst der Tod als unumstößlicher Nachweis, dass ein
VA nicht mehr vollzogen, eine Maßnahme nicht mehr angetreten oder ein Meldetermin nicht mehr wahrgenommen kann.
Ehrlich, ich bin frustriert, enttäuscht und abgenervt....