little
Elo-User*in
Startbeitrag
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- 15 Februar 2010
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Hallo und guten Abend!
das "Grundgerüst":
- EM auf Dauer ohne Rentenbezug seit 2011
- Grusibezug SGB XII nach kap.4 seit 2011
- GDB 100 mit MZ G, aG, B und T
- Rollstuhlfahrer in rollstuhlgerechter Wohnung seit 2011
- Alleinstehend und mit PG3
Ich zog in eine vollständig renovierte Wohnung mit neuem Laminatboden.
Innerhalb von 7 Jahren hat der Laminatboden (minderer Quali wie sich bei der Renovierung rausstellte) an ein paar Stellen behinderungsbedingt "gelitten". Soll bedeuten, es gab starke Abnutzungen in Küche und Wohnzimmer.
Da ich als starke Raucherin, einen Neuanstrich, sowie eine Reparatur/Erneuerung des Bodens brauchte, nahm ich Kontakt mit dem Vermieter (deutsche Wohnen) auf, die mir binnen 3 Tagen einen Tischler schickten, der sich die Schäden ansah.
Sein Urteil : Das Laminat muss komplett gewechselt werden, da, Raummittig, nicht Teile des Klicklaminates einzeln gewechselt werden könnten.
Mein Mietvertrag sieht bei "Schönheitsreparaturen" keine starren Fristen, soweit hab ich verstanden.
Ich habe für mein Wohnzimmer und meinen Flur bei meinem zuständigen Sozialamt einen Zuschuss zur Instandhaltung beantragt, das war am 19.4.18
Ablehnung, ohne Begutachtung vor Ort oder sonstwas am 3.5.'18
Widerspruch dagegen am 12.5.18.
Die Ablehnung des Widerspruches kam dann HEUTE am 9.11.18 (nach Dienstaufsichtsbeschwerde, die hoch bis zum Bezirksbürgermeister ging!!!)
Die Begründung siehe Anhang und jetzt brauche ich einfach eure Hilfe, bitte!
Ich will das nicht so akzeptieren, es gibt, soweit ich weiss, Richtlinien (?), die halt schon bei Instandhaltung Zuschüsse vorsehen, wenn im MV keine starren Fristen oder so sind?!
Um es klar zu sagen : Ich ging NIE davon aus, alle Kosten ersetzt zu bekommen, aber zumindest einen Zuschuss möchte ich haben (wenn er mir zusteht!)
Für Hilfe bin ich echt dankbar, da aktuell echt überfordert!
Die Arbeiten sind inzwischen abgeschlossen und meine Eltern sind in Vorleistung gegangen, aber zum Zeitpunkt des Antrags war noch nix gemalert/gekauft oder sonstwas gemacht!!!
Deshalb ist es ja auch wichtig, dass eine etwaige Klage rechtzeitig eingereicht wird, richtig??
Überforderte Grüsse,
little
das "Grundgerüst":
- EM auf Dauer ohne Rentenbezug seit 2011
- Grusibezug SGB XII nach kap.4 seit 2011
- GDB 100 mit MZ G, aG, B und T
- Rollstuhlfahrer in rollstuhlgerechter Wohnung seit 2011
- Alleinstehend und mit PG3
Ich zog in eine vollständig renovierte Wohnung mit neuem Laminatboden.
Innerhalb von 7 Jahren hat der Laminatboden (minderer Quali wie sich bei der Renovierung rausstellte) an ein paar Stellen behinderungsbedingt "gelitten". Soll bedeuten, es gab starke Abnutzungen in Küche und Wohnzimmer.
Da ich als starke Raucherin, einen Neuanstrich, sowie eine Reparatur/Erneuerung des Bodens brauchte, nahm ich Kontakt mit dem Vermieter (deutsche Wohnen) auf, die mir binnen 3 Tagen einen Tischler schickten, der sich die Schäden ansah.
Sein Urteil : Das Laminat muss komplett gewechselt werden, da, Raummittig, nicht Teile des Klicklaminates einzeln gewechselt werden könnten.
Mein Mietvertrag sieht bei "Schönheitsreparaturen" keine starren Fristen, soweit hab ich verstanden.
Ich habe für mein Wohnzimmer und meinen Flur bei meinem zuständigen Sozialamt einen Zuschuss zur Instandhaltung beantragt, das war am 19.4.18
Ablehnung, ohne Begutachtung vor Ort oder sonstwas am 3.5.'18
Widerspruch dagegen am 12.5.18.
Die Ablehnung des Widerspruches kam dann HEUTE am 9.11.18 (nach Dienstaufsichtsbeschwerde, die hoch bis zum Bezirksbürgermeister ging!!!)
Die Begründung siehe Anhang und jetzt brauche ich einfach eure Hilfe, bitte!
Ich will das nicht so akzeptieren, es gibt, soweit ich weiss, Richtlinien (?), die halt schon bei Instandhaltung Zuschüsse vorsehen, wenn im MV keine starren Fristen oder so sind?!
Um es klar zu sagen : Ich ging NIE davon aus, alle Kosten ersetzt zu bekommen, aber zumindest einen Zuschuss möchte ich haben (wenn er mir zusteht!)
Für Hilfe bin ich echt dankbar, da aktuell echt überfordert!
Die Arbeiten sind inzwischen abgeschlossen und meine Eltern sind in Vorleistung gegangen, aber zum Zeitpunkt des Antrags war noch nix gemalert/gekauft oder sonstwas gemacht!!!
Deshalb ist es ja auch wichtig, dass eine etwaige Klage rechtzeitig eingereicht wird, richtig??
Überforderte Grüsse,
little