Nochoptimist
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- 18 Jun 2006
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Liebe Leser,
in den verschiedenen Internetbeiträgen aus Schuldnerberatungen oder sonstigen Foren zur Überschuldung unserer Gesellschaft werden die Ursachen und Folgen von "Kahlpfändungen" und Warnung vor "dubiosen Schuldnerberatern" zwar in einer angeratenen Insolvenzverfahrens-zuwendung transparent dargestellt, doch dabei durch eine mangelnde Insolvenzordnung ein vom Gesetzgeber offensichtlich geduldetes / gefördertes Treuhandgeschäft mit der "Insolvenzarmut" , nämlich dem willkürlichen rechtswidrigen Beschlag unpfändbarer Massen zur Vergütungsbereicherung im Verfahren völlig außer Acht gelassen !!!
In dem von einigen Treuhändern und Gerichten vermutlich verbreiteten Interessennachgang zum erheblichen Nachteil des Schuldners entgegen dem Ziel der Insolvenzordnung wäre der Öffentlichkeit ggf. im Grundsatz vor einem Insolvenzantrag je nach persönlichem Schuldenproblem und sozialem Umfeld abzuraten, bzw. die etwaigen Folgen eines Insolvenzverfahrens besser herauszustellen !
Auch in der gegenwärtigen Reformdiskussion, die bei einer etwaigen Realisierung im Privatinsolvenzbereich zweifelsfrei mit erheblichen Nachteilen für den Schuldner verbunden wäre, würde der Missbrauch so zwar durch drastisch verringerte Verfahren gemildert, aber im Grundsatz der mangelnden Verordnung im Präventivschutz zum Willkürakt in bestehenden oder künftigen Verfahren weiter nicht entgegengewirkt.
Auf Grund der bisher fehlenden Sensibilisierung zum Thema in der Öffentlichkeit wird hier um
Mitwirkung zur Selbsthilfe
in den Bemühungen um eine Gesetzesreform im Meldenachgang betroffener Personen mit Vortrag ihrer rechtswidrig unpfändbaren Vermögensanteile im laufenden oder auch beendeten Insolvenzverfahren als Nachweis von einer in der BRD vermuteten insgesamt mit größerem Ausmaß vorsätzlich zugewendetem Willkürakt gebeten.
Aus ersten Meldezuschriften lassen sich rechtswidrig entzogene Vermögensmassen hauptsächlich zu Renten, Abfindungen und Unterhaltsbereich nachweisen.
Zugang zum Projekt im Moment noch im Entwurf unter:
:? https://www.internet-publication.biz/Schuldnerkreis/Entwurf/index.htm
(fehlerfrei nur mit MS Explorer )
Besten Dank für die Mitwirkung
Ein Gerechtigkeitsgebrochener Nochoptimist
in den verschiedenen Internetbeiträgen aus Schuldnerberatungen oder sonstigen Foren zur Überschuldung unserer Gesellschaft werden die Ursachen und Folgen von "Kahlpfändungen" und Warnung vor "dubiosen Schuldnerberatern" zwar in einer angeratenen Insolvenzverfahrens-zuwendung transparent dargestellt, doch dabei durch eine mangelnde Insolvenzordnung ein vom Gesetzgeber offensichtlich geduldetes / gefördertes Treuhandgeschäft mit der "Insolvenzarmut" , nämlich dem willkürlichen rechtswidrigen Beschlag unpfändbarer Massen zur Vergütungsbereicherung im Verfahren völlig außer Acht gelassen !!!
In dem von einigen Treuhändern und Gerichten vermutlich verbreiteten Interessennachgang zum erheblichen Nachteil des Schuldners entgegen dem Ziel der Insolvenzordnung wäre der Öffentlichkeit ggf. im Grundsatz vor einem Insolvenzantrag je nach persönlichem Schuldenproblem und sozialem Umfeld abzuraten, bzw. die etwaigen Folgen eines Insolvenzverfahrens besser herauszustellen !
Auch in der gegenwärtigen Reformdiskussion, die bei einer etwaigen Realisierung im Privatinsolvenzbereich zweifelsfrei mit erheblichen Nachteilen für den Schuldner verbunden wäre, würde der Missbrauch so zwar durch drastisch verringerte Verfahren gemildert, aber im Grundsatz der mangelnden Verordnung im Präventivschutz zum Willkürakt in bestehenden oder künftigen Verfahren weiter nicht entgegengewirkt.
Auf Grund der bisher fehlenden Sensibilisierung zum Thema in der Öffentlichkeit wird hier um
Mitwirkung zur Selbsthilfe
in den Bemühungen um eine Gesetzesreform im Meldenachgang betroffener Personen mit Vortrag ihrer rechtswidrig unpfändbaren Vermögensanteile im laufenden oder auch beendeten Insolvenzverfahren als Nachweis von einer in der BRD vermuteten insgesamt mit größerem Ausmaß vorsätzlich zugewendetem Willkürakt gebeten.
Aus ersten Meldezuschriften lassen sich rechtswidrig entzogene Vermögensmassen hauptsächlich zu Renten, Abfindungen und Unterhaltsbereich nachweisen.
Zugang zum Projekt im Moment noch im Entwurf unter:
:? https://www.internet-publication.biz/Schuldnerkreis/Entwurf/index.htm
(fehlerfrei nur mit MS Explorer )
Besten Dank für die Mitwirkung
Ein Gerechtigkeitsgebrochener Nochoptimist