kugelfischchen
Neu hier...
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 17 Dezember 2007
- Beiträge
- 2
- Bewertungen
- 0
Hallo und guten Abend,
ich habe heute auch mal ein paar Fragen.
Ich bin im seit kurzem im 5. Jahr der PI. Ich habe zwei volljährige Kinder. Mein Sohn ist 23 und meine Tochter 19. Für meinen Sohn hab ich von Januar bis November 2007 die Krankenkassenbeiträge tragen müssen, weil er sich ja freiwillig krankenversichern musste, da er keine Hartz 4 bekommen hat,da ich zuviel verdiene laut PAGA (1393 netto ohne Kindergeld) Mein Sohn hat am 3. Dez. ein EQJ (Einstiegs- und Qualifizierungsjahr) begonnen. Dort wird er eine Vergütung von monatlich 192 Euro bekommen. Erste Frage: Gilt diese Massnahme als Ausbildung? . Meine Tochter ist nach einem Streit zu ihrer Freundin gezogen, ist aber noch bei mir gemeldet. Sie bekommt monatlich von mir ihr Kindergeld ausgezahlt. Ihre Ausbildung, die sie im August begonnen hatte, wurde ihr am 15. November 07 gekündigt. Ein Kündigungsschreiben liegt mir noch nicht vor (ich weiss es aber von ihrem Ausbilder). Das war ihre zweite Ausbildung, die sie angefangen hatte. Die erte hat sie 2006 im August angefangen und im Oktober 2006 verloren, da war sie noch minderjährig.
Jetzt hab ich von meiner TH Post bekommen:
Zitat:
............. Ihre Tochter Stefanie ......., ist seit 26.11.2006 volljährig. Der bisherige Unterhaltsanspruch wegen Minderjährigkeit is weggefallen. Seit Volljährigkeit besteht nur noch ein sog. Ausbildungsunterhaltsanspruch des volljährigen Kindes.
Die Pfändungsgrenze ist zu überprüfen. Sie werden daher ferner aufgefordert, der TH das Fortbestehen Ihrer Unterhaltspflichten gegenüberwie folgt zu belegen: (1) Nachweis des Ausbildungsverhältnisses; (2) Nachweis der Höhe der Etwaigen Ausbildungsvergütung oder sonstiger eigener Einkünfte des Kindes; (3) Nachweise über die Höhe Ihrer tatsächlichen Unterhaltszahlungen in den letzten drei Monaten an das volljährige Kind....................
Zitat Ende.
Mein Sohn bekommt von mir Essen und Wohnmöglichkeit da er ja wegen U25 (ich kann diesen Begriff nicht mehr hören) kein Geld von der PAGA bekommt. Gilt er wieder als Unterhaltsberechtigt, durch das EQJ? Meine Tochter bekommt keinen BarUnterhalt von mir auch nur Naturalien und das Kindergeld. Wie verhält es sich denn nun mit der Pfändungsgrenze? Ich seh da nicht wirklich durch. Theoretisch würden ja beide Kinder nicht mehr berücksichtigt werden. Ich kann sie doch aber nicht verhungern lassen.
Ich bitte um eine schnelle Antwort, was ich der TH schreiben kann(Terminsetzung 21.12.07), damit die Kinder vielleicht wieder oder weiter berücksichtigt werden können?
Ich hoffe ich habe mich gut genug ausgedrückt.
ich habe heute auch mal ein paar Fragen.
Ich bin im seit kurzem im 5. Jahr der PI. Ich habe zwei volljährige Kinder. Mein Sohn ist 23 und meine Tochter 19. Für meinen Sohn hab ich von Januar bis November 2007 die Krankenkassenbeiträge tragen müssen, weil er sich ja freiwillig krankenversichern musste, da er keine Hartz 4 bekommen hat,da ich zuviel verdiene laut PAGA (1393 netto ohne Kindergeld) Mein Sohn hat am 3. Dez. ein EQJ (Einstiegs- und Qualifizierungsjahr) begonnen. Dort wird er eine Vergütung von monatlich 192 Euro bekommen. Erste Frage: Gilt diese Massnahme als Ausbildung? . Meine Tochter ist nach einem Streit zu ihrer Freundin gezogen, ist aber noch bei mir gemeldet. Sie bekommt monatlich von mir ihr Kindergeld ausgezahlt. Ihre Ausbildung, die sie im August begonnen hatte, wurde ihr am 15. November 07 gekündigt. Ein Kündigungsschreiben liegt mir noch nicht vor (ich weiss es aber von ihrem Ausbilder). Das war ihre zweite Ausbildung, die sie angefangen hatte. Die erte hat sie 2006 im August angefangen und im Oktober 2006 verloren, da war sie noch minderjährig.
Jetzt hab ich von meiner TH Post bekommen:
Zitat:
............. Ihre Tochter Stefanie ......., ist seit 26.11.2006 volljährig. Der bisherige Unterhaltsanspruch wegen Minderjährigkeit is weggefallen. Seit Volljährigkeit besteht nur noch ein sog. Ausbildungsunterhaltsanspruch des volljährigen Kindes.
Die Pfändungsgrenze ist zu überprüfen. Sie werden daher ferner aufgefordert, der TH das Fortbestehen Ihrer Unterhaltspflichten gegenüberwie folgt zu belegen: (1) Nachweis des Ausbildungsverhältnisses; (2) Nachweis der Höhe der Etwaigen Ausbildungsvergütung oder sonstiger eigener Einkünfte des Kindes; (3) Nachweise über die Höhe Ihrer tatsächlichen Unterhaltszahlungen in den letzten drei Monaten an das volljährige Kind....................
Zitat Ende.
Mein Sohn bekommt von mir Essen und Wohnmöglichkeit da er ja wegen U25 (ich kann diesen Begriff nicht mehr hören) kein Geld von der PAGA bekommt. Gilt er wieder als Unterhaltsberechtigt, durch das EQJ? Meine Tochter bekommt keinen BarUnterhalt von mir auch nur Naturalien und das Kindergeld. Wie verhält es sich denn nun mit der Pfändungsgrenze? Ich seh da nicht wirklich durch. Theoretisch würden ja beide Kinder nicht mehr berücksichtigt werden. Ich kann sie doch aber nicht verhungern lassen.
Ich bitte um eine schnelle Antwort, was ich der TH schreiben kann(Terminsetzung 21.12.07), damit die Kinder vielleicht wieder oder weiter berücksichtigt werden können?
Ich hoffe ich habe mich gut genug ausgedrückt.