Hallo liebe forenmitglieder, war gestern bei meiner sachbearbeiterin! Soll morgen wieder kommen. Aber lest doch einfach meinen Brief den ich morgen unterschreiben lassen will.
09.07.2008
a/T.
/T.
Hochtaunuskreis
Geschäftsbereich Arbeit
v. d. Höhe
Stellungnahme zur Eingliederungsvereinbarung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 09.07.2008 um 14.00 Uhr bin ich einer Einladung von Frau Nagell ins Job-Center nachgekommen. Im Betreff stand „Einladung zu einem Beratungsgespräch“.
Am Ende des Gespräches legte sie mir eine Eingliederungsvereinbarung vor, welche ich vor Ort unterschreiben sollte. Ich wollte sie aber mit nach Hause nehmen und durchlesen eventuell vom Anwalt prüfen lassen. Das gefiel Ihr nicht und Sie sagte das würde sie Frau X melden und was sie daraus macht gefiele mir nicht. Ich sollte nächsten Tag wiederkommen und die E. Unterschrieben mitbringen. Ich sagte das ich nicht genau weiß ob ich bis dahin die E. vom Anwalt überprüfen lassen kann. Dann druckte sie mir eine neue Einladung für den 11.07.2008 um 10.00 Uhr aus. Da sollte ich die E. Unterschrieben mitbringen. Im Betreff der Einladung steht aber wieder Einladung zu einem persönlichen Gespräch.
Es steht außer Frage so schnell die E. vom Anwalt überprüfen zu lassen.
Deshalb werde ich die E. nach Prüfung an das Job-Center senden. Eventuelle Änderungen behalte ich mir vor.
Es ist mein Recht die E. von einem Anwalt prüfen zu lassen und ich lasse mich nicht unter Druck setzen.
Dieses Schreiben werde ich am 11.07.2008 bei dem neuen Termin persönlich Frau X übergeben.
Mit freundlichen Grüßen Unterschrift von Frau X das Ihr dieses Schreiben ausgehändigt wurde
___________________________________
Ist das so OK. Oder soll ich was weglassen/hinzufügen.
Bitte um Hilfe.
09.07.2008
a/T.
/T.
Hochtaunuskreis
Geschäftsbereich Arbeit
v. d. Höhe
Stellungnahme zur Eingliederungsvereinbarung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 09.07.2008 um 14.00 Uhr bin ich einer Einladung von Frau Nagell ins Job-Center nachgekommen. Im Betreff stand „Einladung zu einem Beratungsgespräch“.
Am Ende des Gespräches legte sie mir eine Eingliederungsvereinbarung vor, welche ich vor Ort unterschreiben sollte. Ich wollte sie aber mit nach Hause nehmen und durchlesen eventuell vom Anwalt prüfen lassen. Das gefiel Ihr nicht und Sie sagte das würde sie Frau X melden und was sie daraus macht gefiele mir nicht. Ich sollte nächsten Tag wiederkommen und die E. Unterschrieben mitbringen. Ich sagte das ich nicht genau weiß ob ich bis dahin die E. vom Anwalt überprüfen lassen kann. Dann druckte sie mir eine neue Einladung für den 11.07.2008 um 10.00 Uhr aus. Da sollte ich die E. Unterschrieben mitbringen. Im Betreff der Einladung steht aber wieder Einladung zu einem persönlichen Gespräch.
Es steht außer Frage so schnell die E. vom Anwalt überprüfen zu lassen.
Deshalb werde ich die E. nach Prüfung an das Job-Center senden. Eventuelle Änderungen behalte ich mir vor.
Es ist mein Recht die E. von einem Anwalt prüfen zu lassen und ich lasse mich nicht unter Druck setzen.
Dieses Schreiben werde ich am 11.07.2008 bei dem neuen Termin persönlich Frau X übergeben.
Mit freundlichen Grüßen Unterschrift von Frau X das Ihr dieses Schreiben ausgehändigt wurde
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Ist das so OK. Oder soll ich was weglassen/hinzufügen.
Bitte um Hilfe.
