Mona Lisa
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Hallo, Leute,
im März wurde auf meinem Geldmarktkonto ca. 30,00 € aus 2016 gutgeschrieben. Der Betrag ergibt sich aus einem Depot, das mir mein Vater lange Zeit vor Hartz IV angelegt hat.
Früher wurde mir nichts angerechnet (fiel wohl unter die 50-Euro-Regel) seit 2015 alles. Jetzt gibt es jedoch eine neue Verordnung, wonach Kapitalerträge bis 100,00 € im Jahr nicht als Einkünfte angerechnet werden.
Ich denke, meine Ausschüttung fällt darunter. Oder doch nicht?
Es wäre mir ganz recht, zumal die Gebühren schon 2015 fast so hoch waren wie mein Ertrag und 2017 diesen wohl um ca. 100 % übersteigen werden.
Verkaufen wollte ich das Depot nicht, da ja dann der Gewinn angerechnet wird, wenn es einen gibt.
Lieben Dank für Antworten.
Mona Lisa
im März wurde auf meinem Geldmarktkonto ca. 30,00 € aus 2016 gutgeschrieben. Der Betrag ergibt sich aus einem Depot, das mir mein Vater lange Zeit vor Hartz IV angelegt hat.
Früher wurde mir nichts angerechnet (fiel wohl unter die 50-Euro-Regel) seit 2015 alles. Jetzt gibt es jedoch eine neue Verordnung, wonach Kapitalerträge bis 100,00 € im Jahr nicht als Einkünfte angerechnet werden.
Ich denke, meine Ausschüttung fällt darunter. Oder doch nicht?
Es wäre mir ganz recht, zumal die Gebühren schon 2015 fast so hoch waren wie mein Ertrag und 2017 diesen wohl um ca. 100 % übersteigen werden.
Verkaufen wollte ich das Depot nicht, da ja dann der Gewinn angerechnet wird, wenn es einen gibt.
Lieben Dank für Antworten.
Mona Lisa