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ExUser 59743
Gast
Hallo,
kurz vor Weihnachten bekam mein Kind eine Zahlungserinnerung vom Inkassoservice der Agentur für Arbeit Recklinghausen mit folgenden Inhalt
"Sie haben die am 31.12.2010 fällige Forderung des Jobcenters in Höhe von 60,80€ noch nicht beglichen. Nähere Angaben hierzu entnehmen Sie der beigefügten Forderungsaufstellung.
Zahlung wird bis spätestens zum 10.1.18 erwartet.Fragen zur Entstehung der Forderung werden nur durch das zuständige Jobcenter beantwortet.
Forderung:
Mahngebühr 3.5.12 Mahnung RD Bayern 0,80 €
Leistung für Unterkunft/Heizung : Aufhebungs und Erstattungsbescheid 19.4.10 Fälligkeit 31.12.10 60€"
Nun frage ich mich ob eine Forderung nach so länger Zeit nicht schon verjährt ist.
Ich kann mich weder an einen Erstattungsbescheid von 2010 erinnern noch eine Mahnung von 2012.
Desweiteren frage ich mich warum mein Kind diese Zahlungserinnerung erhalten hat, denn wenn hier ein Erstattungsbescheid vorliegen sollte müsste dieser ja mir zugegangen sein bzw auf meinen Namen da Kind 2010 minderjährig war.
Was sollte ich jetzt am besten tun ?
Vielen dank
kurz vor Weihnachten bekam mein Kind eine Zahlungserinnerung vom Inkassoservice der Agentur für Arbeit Recklinghausen mit folgenden Inhalt
"Sie haben die am 31.12.2010 fällige Forderung des Jobcenters in Höhe von 60,80€ noch nicht beglichen. Nähere Angaben hierzu entnehmen Sie der beigefügten Forderungsaufstellung.
Zahlung wird bis spätestens zum 10.1.18 erwartet.Fragen zur Entstehung der Forderung werden nur durch das zuständige Jobcenter beantwortet.
Forderung:
Mahngebühr 3.5.12 Mahnung RD Bayern 0,80 €
Leistung für Unterkunft/Heizung : Aufhebungs und Erstattungsbescheid 19.4.10 Fälligkeit 31.12.10 60€"
Nun frage ich mich ob eine Forderung nach so länger Zeit nicht schon verjährt ist.
Ich kann mich weder an einen Erstattungsbescheid von 2010 erinnern noch eine Mahnung von 2012.
Desweiteren frage ich mich warum mein Kind diese Zahlungserinnerung erhalten hat, denn wenn hier ein Erstattungsbescheid vorliegen sollte müsste dieser ja mir zugegangen sein bzw auf meinen Namen da Kind 2010 minderjährig war.
Was sollte ich jetzt am besten tun ?
Vielen dank