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Hey ihr Lieben,
Hat jemand sich jemand von euch schon mal mit dem Urteil des LG Darmstadt 5 t 515/16 befasst?
Ein Inkasso begründet damit die Forderung nach Inkassokosten obwohl sie selbst durch Forderungskauf Gläubiger sind.
Ich hatte gelesen das zb BGH VI ZR 98/75 die Inkassounternehmen dann keine eigenen Kosten mehr geltend machen dürfen, weil es ihr Geschäft ist.
Aber zumindest das die Kosten für das Gerichtliche Mahnverfahren auf 25€ (plus Steuern) gedeckelt sind.
Ich meine das zumindest mal so gelesen zu haben.
Das Urteil von BGH ist ja schon recht alt und das worauf die sich berufen ja relativ aktuell.
Aber da Inkassos ja gern nur das aufzählen was für ihre Sichtweise spricht, wollte ich gern mal wissen, ob jemand von euch was darüber weiß.
Ich habe bei der schlauen Suchmaschine nämlich nichts weiter finden können.
LG
Hat jemand sich jemand von euch schon mal mit dem Urteil des LG Darmstadt 5 t 515/16 befasst?
Ein Inkasso begründet damit die Forderung nach Inkassokosten obwohl sie selbst durch Forderungskauf Gläubiger sind.
Ich hatte gelesen das zb BGH VI ZR 98/75 die Inkassounternehmen dann keine eigenen Kosten mehr geltend machen dürfen, weil es ihr Geschäft ist.
Aber zumindest das die Kosten für das Gerichtliche Mahnverfahren auf 25€ (plus Steuern) gedeckelt sind.
Ich meine das zumindest mal so gelesen zu haben.
Das Urteil von BGH ist ja schon recht alt und das worauf die sich berufen ja relativ aktuell.
Aber da Inkassos ja gern nur das aufzählen was für ihre Sichtweise spricht, wollte ich gern mal wissen, ob jemand von euch was darüber weiß.
Ich habe bei der schlauen Suchmaschine nämlich nichts weiter finden können.
LG