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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich hatte Anfang des Jahres 2014 einige Dinge bestellt/Leistungen in Anspruch genommen. Eigentlich bezahle ich immer per Paypal, wie auch bei diesen Rechnungen. Bei der Zahlung muss wohl ein Häckchen oder ein Cookie verloren gegangen sein und eine einzelne Rechnung davon wurde dadurch versehentlich nicht mit bezahlt. Da Paypal das Geld dann per Lastschrift von meinem Konto abbucht und nur eine Paypal-Zahlungsnummer auf dem Kontoauszug steht, ist mir das nicht aufgefallen.
Im März bekam ich plötzlich einen Brief vom Inkassobüro. Ich sollte den Rechnungsbetrag zahlen + Inkassokosten, die fast genauso hoch waren wie die ursprüngliche Rechnung.
Zuerst hielt ich die Inkassorechnung für ein Versehen. Im letzten Jahr bekam ich vom selben Inkassobüro eine Rechnung, das von dem selben Gläubiger beauftragt wurde. Damals hatte ich die Rechnung per Paypal bezahlt. Nur die Buchhaltung hatte die Rechnung nicht als bezahlt markiert, weil die Paypal-Email mit der Zahlungsbestätigung nicht angekommen war. Die Dame fand meine Paypal-Zahlung, entschuldigte sich und nahm den Inkassoauftrag wieder zurück.
Ich überprüfte das auch in diesem Monat. Die Rechnung war wohl diesmal wirklich noch offen. Ich bezahlte sofort die Originalrechnung an die Firma direkt und nicht ans Inkassobüro. Die Inkassogebühren habe ich auch nicht bezahlt, weil ich ergoogelt hatte, dass man die nicht bezahlen muss.
Ist das in Ordnung, 8€ Mahngebühr zu verlangen obwohl man keine Mahnung erhalten hat? Die meinen, ich hätte eine Mahnung per Email bekommen. Die ist jedoch nicht angekommen.
Sind Mahngebühren auch für Emailmahnungen fällig? Wenn man sie überhaupt erhält und die nicht vom EMailprogramm in den Spamordner geschickt oder sogar ganz geblockt werden?
Hätte ich vorher eine ordentliche Mahnung erhalten, hätte ich überhaupt gemerkt, dass noch eine einzelne Rechnung offen ist und auch gleich bezahlt und die ganze Sache wäre nicht zum Inkassobüro gekommen.
Heute habe ich eine Email vom Inkassobüro in den Ordner unbekannt bekommen.
"Sehr geehrte Frau ...,
wie wir Ihnen bereits mehrfach per Brief und E-Mail mitgeteilt haben, hat uns die Firma XY mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Unser Mandant hat am 13.01.2014 folgende Leistung für Sie erbracht:
***
Für diese Leistung schulden Sie einen Betrag in Höhe von 81,95 EUR. Leider haben Sie bisher auf alle Zahlungsaufforderungen nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie nunmehr ein letztes Mal auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.
Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Direktzahlung an unseren Mandanten: -81,95 EUR
Grundforderung unseres Mandanten: 81,95 EUR
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 8,00 EUR
vorgerichtliche Inkassogebühren gem. § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG: 53,55 EUR
vorgerichtliche Inkassoauslagen gem. § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG: 10,71 EUR
---------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 24.03.2014): 72,26 EUR
Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 72,26 EUR ist innerhalb der nächsten 3 Tage unter Angabe des Aktenzeichens 287671764 auf unser unten stehendes Konto zu zahlen.
Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.
Zudem riskieren Sie bei Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens auch den Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis, was für Sie zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, z.B. bei der Bestellung von Waren oder dem Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.
Mit verbindlichem Gruß
mediafinanz AG, Abteilung Mahnbescheid"
Wie verhalte ich mich jetzt?
Wird das Inkassobüro einen Mahnbescheid bei Gericht erlangen?
Ich verstehe nicht, wieso das Unternehmen/der Gläubiger 8€ Mahnkosten verlangt, obwohl ich niemals eine Mahnung erhalten habe.
Für eine angebliche Emailmahnung soll ich nun 8€ Zahlen?
Ist das rechtens?
Ich habe nur den Brief vom Inkassobüro vor etwas 2 Wochen erhalten und heute die Email.
Kann der Gläubiger jetzt noch was von mir verlangen?
Ich bitte um Hilfe. Ich bin Geringverdienerin und muss nicht noch für unnötige vorgerichtliche Inkassogebühren einem Inkassounternehmen das Geld in den Rachen schmeißen.
Liebe Grüße von der Zahnmarie!
ich hatte Anfang des Jahres 2014 einige Dinge bestellt/Leistungen in Anspruch genommen. Eigentlich bezahle ich immer per Paypal, wie auch bei diesen Rechnungen. Bei der Zahlung muss wohl ein Häckchen oder ein Cookie verloren gegangen sein und eine einzelne Rechnung davon wurde dadurch versehentlich nicht mit bezahlt. Da Paypal das Geld dann per Lastschrift von meinem Konto abbucht und nur eine Paypal-Zahlungsnummer auf dem Kontoauszug steht, ist mir das nicht aufgefallen.
Im März bekam ich plötzlich einen Brief vom Inkassobüro. Ich sollte den Rechnungsbetrag zahlen + Inkassokosten, die fast genauso hoch waren wie die ursprüngliche Rechnung.
Zuerst hielt ich die Inkassorechnung für ein Versehen. Im letzten Jahr bekam ich vom selben Inkassobüro eine Rechnung, das von dem selben Gläubiger beauftragt wurde. Damals hatte ich die Rechnung per Paypal bezahlt. Nur die Buchhaltung hatte die Rechnung nicht als bezahlt markiert, weil die Paypal-Email mit der Zahlungsbestätigung nicht angekommen war. Die Dame fand meine Paypal-Zahlung, entschuldigte sich und nahm den Inkassoauftrag wieder zurück.
Ich überprüfte das auch in diesem Monat. Die Rechnung war wohl diesmal wirklich noch offen. Ich bezahlte sofort die Originalrechnung an die Firma direkt und nicht ans Inkassobüro. Die Inkassogebühren habe ich auch nicht bezahlt, weil ich ergoogelt hatte, dass man die nicht bezahlen muss.
Sind Mahngebühren auch für Emailmahnungen fällig? Wenn man sie überhaupt erhält und die nicht vom EMailprogramm in den Spamordner geschickt oder sogar ganz geblockt werden?
Hätte ich vorher eine ordentliche Mahnung erhalten, hätte ich überhaupt gemerkt, dass noch eine einzelne Rechnung offen ist und auch gleich bezahlt und die ganze Sache wäre nicht zum Inkassobüro gekommen.
"Sehr geehrte Frau ...,
wie wir Ihnen bereits mehrfach per Brief und E-Mail mitgeteilt haben, hat uns die Firma XY mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Unser Mandant hat am 13.01.2014 folgende Leistung für Sie erbracht:
***
Für diese Leistung schulden Sie einen Betrag in Höhe von 81,95 EUR. Leider haben Sie bisher auf alle Zahlungsaufforderungen nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie nunmehr ein letztes Mal auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.
Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
Direktzahlung an unseren Mandanten: -81,95 EUR
Grundforderung unseres Mandanten: 81,95 EUR
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 8,00 EUR
vorgerichtliche Inkassogebühren gem. § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG: 53,55 EUR
vorgerichtliche Inkassoauslagen gem. § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG: 10,71 EUR
---------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 24.03.2014): 72,26 EUR
Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 72,26 EUR ist innerhalb der nächsten 3 Tage unter Angabe des Aktenzeichens 287671764 auf unser unten stehendes Konto zu zahlen.
Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.
Zudem riskieren Sie bei Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens auch den Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis, was für Sie zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, z.B. bei der Bestellung von Waren oder dem Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.
Mit verbindlichem Gruß
mediafinanz AG, Abteilung Mahnbescheid"
Wird das Inkassobüro einen Mahnbescheid bei Gericht erlangen?
Ich verstehe nicht, wieso das Unternehmen/der Gläubiger 8€ Mahnkosten verlangt, obwohl ich niemals eine Mahnung erhalten habe.
Für eine angebliche Emailmahnung soll ich nun 8€ Zahlen?
Ist das rechtens?
Ich habe nur den Brief vom Inkassobüro vor etwas 2 Wochen erhalten und heute die Email.
Kann der Gläubiger jetzt noch was von mir verlangen?
Ich bitte um Hilfe. Ich bin Geringverdienerin und muss nicht noch für unnötige vorgerichtliche Inkassogebühren einem Inkassounternehmen das Geld in den Rachen schmeißen.
Liebe Grüße von der Zahnmarie!